gemahnt die Bürgerpartei zur Vorsicht, bisweilen kommen Argwohn
und Misstrauen zum Vorschein. Die Volkspartei sieht in der Bürger-
partei eine «autoritäre» Partei. Die Volkspartei erhebt den Vorwurf,
die Bürgerpartei habe vor 1922 «von oben herab» regiert. Unter dem
Regime der Bürgerpartei sei der Bürger nicht mehr als ein «folgsa-
mer Untertan» gewesen.‘® Die Bürgerpartei rückt die Volkspartei in
die Nähe einer republikanischen Partei. Das Liechtensteiner Volks-
blatt betitelt einen Beitrag vom 12. Juli 1926 mit «Der Republikanis-
mus in der Volkspartei und die Regierungsblatt-Schreiber».“*
Die Stellung des Landesfürsten muss in politischen Belangen von den
Parteien unangetastet bleiben. Er steht über den Parteien. Aus diesem
Grunde weist ihm der Verfassungsgeber eine in manchen Belangen
das Volk überragende Stellung zu. Das ist das Verfassungsverständnis
der Bürgerpartei. 1928 wird im Zuge der Sparkassa-Affäre diese
Position des Landesfürsten durch die für die Volkspartei unverständ-
liche Haltung des Landesfürsten in Zweifel gezogen. Es ist für sie
mehr als nur Bürgerpartei-Freundlichkeit, wenn der Landesfürst den
Regierungschef, der das direkte Bindeglied zwischen Volk und Lan-
desfürst ist, nicht anhört. Am 23. Juni 1928 lassen die Liechtensteiner
Nachrichten Zweifel an der Überparteilichkeit des Landesfürsten
durchblicken, wenn sie schreiben: «Treu und Glauben ist eine heilige
Sache. Das Verhältnis von Fürst zu Volk und Volk zu Fürst ist Treu
und Glauben. Im Treu und Glauben waren die Verständigungen und
daraus die Entschliessungen. Das ist Fürstenart... Wir halten nach
wie vor den absoluten Glauben an den Sinn für Recht und Gerech-
tigkeit bei unserem Landesvater fest, dass ihm nicht Parteiwünsche,
sondern Landeswünsche und Landeswohl am Herzen liegen.»* Am
30. Juni 1928 schlagen diese Zweifel in Kritik um. «Man versteht
gewiss ganz gut, dass solche Nachrichten in Wien wie eine Bombe
einschlagen mussten, aber man begreift schon ganz und gar nicht,
dass Regierungschef Schädler nicht einmal gehört wurde... In die-
sem Falle aber wurde der Stab über Landtag, Regierung und Volks-
partei gebrochen, ehe man nur wusste, welche Personen eigentlich in
die Affäre direkt und indirekt verstrickt waren. Das wird unvergess-
lich bleiben.»* Die Tatsache, dass die Volkspartei die politische Ver-
43 1. N. Nr. 78, 7. Juli 1928 «Die Volkspartei!»
#L. V. Nr. 50, 12. Juni 1926.
#1. N. Nr. 71, 23. Juni 1928 «Zu den Vorgängen».
4 1. N. Nr. 75, 30. Juni 1928 «Gedanken zum Sturze der Regierung».
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