Volltext: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments

Die Präsenz des Landtags im staatlichen Alltag und die Kontrolle über die Regierung und damit der parlamentarische Kommunika­ tionszusammenhang mit dem Volk leiden naturgemäss darunter, dass alljährlich nur wenige Sitzungen (im Durchschnitt 10,5 jährliche Sitzungen in der Legislaturperiode 1974—77, 9 jährliche Sitzungen in der laufenden Legislaturperiode seit 1978 bis Ende 1980) mit gros­ sen Pausen dazwischen stattfinden, wogegen die permanent präsente Regierung mehr und mehr neben dem Parlament in direkten Kontakt mit der Bevölkerung tritt und somit weitgehend als der wahre Reprä­ sentant und «Staat» erscheint.1®3 An den einzelnen Landtagssitzungen häufen sich die Verhandlungsgegenstände, dass vereinzelt Ge­ schäfte in der Behandlung zu kurz kommen. Immerhin bestanden an­ fangs Januar 1981 rund 100 private Abonnemente für öffentliche Landtagsprotokolle einschliesslich der Regierungsvorlagen an den Landtag.194 Weitere organisatorisch-technische Fragen (kleiner Raum für Zuhörer und Presse; Reden der Abgeordneten vom Sitz aus mit dem Rücken gegen das Publikum; keine Informationsbroschüren, keine Tonbildschau über Funktionen und Arbeitsweise des Parlaments für Landtagsbesucher; keine einführenden Gespräche von Abgeord­ neten mit Besuchergruppen vor den Sitzungen; keine Zusammenstel­ lung der Biographien der landständischen Vertreter seit 1818, der Abgeordneten von 1849 und derjenigen seit 1862 usw.) sollen als 4. Abschnitt dieses Kapitels in einer späteren separaten Publikation behandelt werden. Die hervorragenden Arbeiten von Albert Schädler über die Tätigkeit des liechtensteinischen Landtags (1862—1919)l9,> wurden nicht weitergeführt190; dagegen enthalten wenigstens die Rechenschaftsberichte der Regierung (!) seit 1922197 Angaben über m So auch anderswo mit der Gefahr des Funktionsverlustes des Parlaments: vgl. Beyme, in: Symposium Europäisches Parlament, 14; Scheuner, Gesammelte Schriften, 330. IM Gemäss Auskunft Regierungskanzlei vom 19. 1. 1981. m Periodische Berichte, gesamthaft den Zeitraum von 1862—1919 umfassend, in den Jb 1901, 81 ff.; 1903, 5ff.; 1904, 5ff.; 1912, 5ff.; 1913 (ein Sachregister enthaltend), 5ff.; 1921, 5ff. 1,8 Die neuesten Arbeiten von Rupert Quaderer, Peter Geiger und Herbert Wille in LPS 8 geben hingegen ein allgemeines Bild über die Entstehung und die Stellung des Parlaments bis 1939 oder vermitteln Aspekte hiezu. Zur Geschichte des Parlaments vgl. auch Anm. 314 hinten. 197 Der 1. Rechenschaftsbericht der Regierung gemäss Art. 62 lit. e und 93 lit. f Verf (und Art. 21 LVG) wurde für das Jahr 1922 vorgelegt; vorgängig hiezu wurde am 12. 10. 1922 aufgrund eines Landtagsbeschlusses vom 26. 4. 1922 dem Landtag ein Regierungsbericht über die gesamte Landesverwaltung ein­ schliesslich der Staatsrechnung für die Zeit seit 1919 erstattet. Beide Berichte sind als I. und II. Teil in einem Band «1922» veröffentlicht. 91
	        

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