Volltext: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments

herstellen, wie er zum gesicherten Rechtsbestand der freiheitlichen re­ präsentativen Demokratien gehört. Bemerkenswerterweise finden sich das gebundene Mandat und auch die Möglichkeit der Rückberufung von Abgeordneten nur mehr in wenigen Ländern: in den sozialisti­ schen Ländern Bulgarien, der DDR, Jugoslawien, Polen, Ungarn, der Sowjetunion, Vietnam; in Kamerun, Sambia, Tunesien und Bangla­ desch geht ein Abgeordneter seines Parlamentssitzes verlustig, wenn er seine Parteimitgliedschaft verliert bzw. gegen die Partei stimmt.158 k) Die Parteien In der repräsentativen Demokratie der Gegenwart kommt den poli­ tischen Parteien regelmässig eine bedeutende Rolle zu. Sie vermitteln zwischen dem Volk und seinem Repräsentativorgan, dem Parlament, und leisten in der Vorformung der politischen Willensbildung grosse Dienste, bisweilen schieben sie sich zwischen Volk und Parlament und beeinflussen dessen Nähe zur Bevölkerung wie auch dessen Un­ abhängigkeit. Sie gehören zum politischen System. Vgl. hiezu die Ausfühungen hinten S. 120ff. Vereinzelt war von den Parteien schon in den vorstehenden Ausführungen S. 59—62 (Das Landtagsquorum), S. 62—72 (Die parlamentarische Stellvertretung) und S. 75—79 (Die Abberufung von Abgeordneten) die Rede. I) Das Kompetenzvolumen Je nach den Kompetenzen und der Art und Weise ihrer Ausübung durch das Parlament ist auch seine Stellung als Repräsentant des Vol­ kes stärker oder schwächer. II. Die Artikulations- und Kommunikationsfunktion 1. Die Artikulationsfunktion Die Funktion des Parlaments, «die Meinungen der Bevölkerung zum Ausdruck zu bringen»153 
(Artikulationsfunktion) wird regelmässig ,u Les Parlements dans le raonde, 169; auch Krüger, 253, dortige Anm. 92. ,M Thaysen, 22. 79
	        

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