Volltext: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments

h) Milizparlamentarier Geschichtlich-politisch hängt das Milizsystem mit einem bestimmten Typ staatlicher Gemeinschaft zusammen, der Civitas, in der der Pri­ vatmann zugleich immer freier Mitverantwortlicher im Staate ist. Die zum Staat zusammengeschlossene Gemeinschaft «soll grundsätz­ lich von allen Bürgern getragen werden, so dass sich keine Sonder­ klasse von volksfremden »Politikern* entwickeln kann»; die Bürger gewährleisten die staatliche Organisation, und die ehrenamtliche Über­ nahme der damit verbundenen Aufgaben ist selbstverständliche Bür­ gerpflicht.141 Der einzelne steht primär im Alltag, tut nebenher, nebenamtlich, wenn und wo er gerufen wird, zugleich seine Pflicht im Staat. In anthropologisch-soziologischer Hinsicht geht das Milizsystem von der Befähigung des Menschen aus, nebeneinander verschiedene Rollen und Funktionen wahrzunehmen, nicht nur in Primärgruppen wie der Familie, sondern auch auf anderen Gebieten, im Beruf, in der Freizeit, in politischen, sportlichen, kulturellen, religiösen, wirtschaftlichen, lokalen, regionalen, transnationalen Gruppen oder Bereichen. So er­ gibt das Milizsystem als Grundmuster der Gesellschaft ein buntes Geflecht von Aktivitäten und Zuordnungen, in das der einzelne ver­ woben ist. Es ermöglicht die Differenzierung des Menschen nach sei­ nen Fähigkeiten, Neigungen und Zwängen und verbindet ihn zugleich auf vielen Gebieten und mit vielen Menschen in die vielfältige Ge­ sellschaft. So ist das Milizsystem ein bedeutender Integrationsfaktor. Es ist ein offenes und freiheitliches System sozialer Kultur, ohne starre Trennung und Schichtung — im einen Bereich mag der einzelne eine höhere Stellung haben und gleichzeitig eine niedrigere in andern Be­ reichen. Und die Vielheit der Beziehungen schafft Spielraum und ver­ mindert die Abhängigkeit von einer einzigen Verbindung. Aufstiege und Abstiege in der Gesellschaft vollziehen sich in der Regel orga­ nisch. Erfahrungen und Verbindungen werden vom einen Bereich in den anderen mitgenommen.142 In Anlehnung an diese Grundmuster versteht man unter einem Miliz­ parlamentarier einen Parlamentarier, der seine parlamentarischen 141 Schlussbericht Zukunft des Parlaments, 33ff. '"Erich A. Kägi, Die gesellschaftsbildeDde 
Kraft des 
Milizsystems, in: NZZ vom 31. 12. 1977/1. 1. 1978,23. 73
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.