Volltext: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments

c) Vergütungsaufgabe Mit der Idee der Repräsentation ist der Gedanke verbunden, dass man einem andern Macht anvertrauen kann, ohne dass er sie missbraucht. «The Institution of delegated power implies that there is a portion of virtue and honour among mankind» (Die Institution übertragener Macht beinhaltet, dass es noch Charakter und Ehrenhaftigkeit unter den Menschen gibt), heisst es im The Federalist78. Noch mehr: An die Idee der Repräsentation knüpft sich irgendwie die Vorstellung der Vergütung. Die Abgeordneten werden ausgewählt. Sie sollen besser befähigt sein, die Interessen des Volkes zu vertreten, und sie sollen besser sein als die einzelnen Wähler, um bessere Entscheide für das Wohl aller zu treffen.79 Die Auslese ist auch im Hinblick auf die Re­ krutierungsfunktion des Parlaments (vgl. S. 96ff.) von Bedeutung. An das Parlament richtet sich der gedankliche Anspruch, die an­ spruchsvolle Erwartung eines besseren «Ich» des Volkes. So ist das Parlament nicht nur in seinem Spannungsverhältnis von Unabhängigkeit und Volksnähe, sondern auch von dieser Erwartungs­ höhe her gefährdet zu enttäuschen, wenn es den Anforderungen nicht genügt, so dass mancher das Vertrauen in diese Institution verliert. Will man aber, dass das Prinzip der Volksherrschaft aufrechterhal­ ten, und zugleich, dass die Macht im Staat aufgeteilt und «temperiert» wird, damit die Freiheit Raum behalte, so ist — nebst den direktdemo­ kratischen Einrichtungen — das Parlament als dauernd handlungs­ fähiges, eigenverantwortliches Repräsentativorgan der Volksgesamt­ heit, das in sich selbst eine kleine Demokratie darstellt und durch seine Abgeordneten die Pluralität des Volkes, seine Interessen, seine Mehrheiten und Minderheiten widerspiegelt und das Wohl aller, auch der künftigen Generationen anstrebt, auch in Zukunft nicht ersetz­ bar. 78 Hennis, Amtsgedanke, 13; The Federalist, Nr. 76 (A. Hamilton), ed. Max Beioff, Oxford 1948 (Die Federalist Papers sind eine Sammlung von Aufsätzen, die 1787/88 in verschiedenen New Yorker Zeitungen erschienen sind und worin A. Hamilton, J. Madison und J. Jay, unter dem gemeinsamen Pseudonym Publius, die neue Bundesverfassung der Vereinigten Staaten auslegten, um die Ratifizierung durch den Staat New York zu sichern). 79 Krüger, 252f.; Hennis, Amtsgedanke, 9ff.; Leibholz, Wesen, 166ff. 42
	        

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