Volltext: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments

repräsentierende Versammlung, die periodisch neuer Zustimmung und Legitimation durch die .Wählerschaft bedarf und in ihrer Zu­ sammensetzung die Pluralität des Volkes, die verschiedenen Inter­ essen, die Mehr- und Minderheiten widerspiegelt und die zugleich stets präsent und handlungsfähig ist und die ihr zugewiesenen Kom­ petenzen aus eigener Verantwortung zum Wohle aller, auch der künf­ tigen Generationen wahrnimmt und die anderen Teilgewalten kon­ trolliert, unersetzlich. Und so (Ulrich Scheuner) «wird es richtig sein, wenn man das Geschick des modernen freiheitlichen Staates mit dem seiner Parlamente für unlöslich verbunden hält».828 Ging es bei den Verfassungen von 1849, 1862 und 1921 um Kompe­ tenzerweiterungen im Verhältnis zum Fürsten,323 so handelt es sich heute vielmehr um die Ermöglichung der Wahrnehmung der dem Parlament spätestens seit 1921 zustehenden Funktionen und Kompe­ tenzen, sei es durch die Änderung einzelner Verfassungsbestimmun­ gen, sei es durch Verbesserungen im faktischen Bereich und im politi­ schen System allgemein. 5!1 Scheuner, ebenda. Es zeigte sich auch, mit welcher Zurückhaltung der Fürst, jeweils allein vom höheren Staatsinteresse geleitet, von seinen Kompetenzen Gebrauch machte, z. B. vom Notrecht (vgl. S. 33), von der Kompetenz zur Auflösung des Land­ tags (vgl. Anm. 314 Abs. 5). Die fürstliche Kompetenz zur Vertagung des Land­ tags wurde seit der Verfassung von 1862 nie in Anspruch genommen. Ver­ schiedentlich dagegen liess. der Fürst seine Sorge um das Funktionieren des Parlaments wissen, so z. B. Thronrede zu Verpflichtungen der Abgeordneten vom 5. 4. 1955 (LProt 1955, zitiert in Anm. 83 Abs. 2) oder Bemerkungen zu Behinderungen der Landtagstätigkeit (vgl. Anm. 228). 180
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.