Volltext: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments

bisherige gesetzliche 18 %-Sperrklausel (Mindesterfordernis an Stim­ men im betreffenden Wahlkreis, damit eine Wählergruppe sich an der Mandatszuteilung für den Landtag überhaupt beteiligen kann) durch den Staatsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben; 1973 wurde eine 8 °/o-Sperrklausel (Mindesterfordernis auf Landesebene) in die Verfassung eingefügt.7 1969 gab sich der Landtag eine neue Geschäftsordnung,8 die bereits 1971 dahingehend geändert wurde,9 dass seither auch die (anfangs 1981: II)10 stellvertretenden Abge­ ordneten in Kommissionen gewählt werden können. Damit stehen derzeit 26 Parlamentarier für kommissionelle Arbeiten direkt zur Verfügung. In den letzten Jahren wurden neben der traditionellen Finanzkommission (5 Mitglieder) und der Geschäftsprüfungskommis­ sion (3 Mitglieder) auch eine ständige Aussenpolitische Kommission (5 Mitglieder) und eine Delegation zum Europarat (4 Mitglieder) be­ stellt; dazu kommen zahlreiche besondere Kommissionen. Im Bereich der Geschäftsabwicklung wurden in Absprache mit der Regierung die Fristen zwischen dem Versand von Regierungsvorlagen und "be­ richten und der Behandlung im Landtag verlängert. Seit 1974 findet bei jeder Landtagssitzung eine Art Fragestunde statt, die der Stellung kurzer mündlicher Anfragen dient. IL Hinweise auf Kritik Trotz dieser kleinen Verbesserungen hat sich die Diskussion um die Funktionsfähigkeit und Stellung des Landtags in den vergangenen Jahren verstärkt. Hiezu einige Zitate: «Unser Parlament ist zu klein.»11 «Landtag: Zunehmender Druck» und «Der moderne Staat 7 E StGH vom 1. 5.1962, ELG 1962—1966,191; Kundmachung in LGBl. 1962/17; § 1 des Verfassungsgesetzes vom 17. 7. 1973 über die Abänderung der Verfassung, LGBl. 1973/49. 8 LGBl. 1969/28. 9 LGBl. 1971/26. Zur Begründung des Antrags auf Änderung der Geschäftsord­ nung Roman Gassner im Landtag vom 25. 4. 1971 (LProt 1971 I 14): Es ist «ein Erfordernis der Zeit, die Wirksamkeit des Landtages zu erhöhen, was unter anderem dadurch möglich ist, dass in den Kommissionen die fachlich zuständig­ sten Leute eingesetzt werden, seien es nun ordentliche oder Ersatzabgeordnete. Der Landtag ist von der sich häufenden Arbeit überfordert. Solange wir uns erinnern, besteht er lediglich aus 15 Abgeordneten, während anderseits die Pro­ bleme zahlreicher und vielschichtiger werden». 10 Reduktion der 14 stellvertretenden Abgeordneten auf 11 zufolge Ausscheidens von 3 Abgeordneten aus dem Landtag (Übertritt in die Regierung und Todes­ fall) und entsprechenden Nachrückens stellvertretender Abgeordneter. 11 Aus Referat Karlheinz Ritter, in: L. Vaterland vom 24. 6. 1975. 14
	        

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