Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2000) (99)

REZENSIONEN LIECHTENSTEIN UND DIE REVOLUTION VON 1848 in einen langandauernden Vorgang der Aufhebung einer feudal-gemeinwirtschaftlichen Gesellschafts- ordnung. 1848 markiert für Ospelt eine «entschei- dende Etappe» auf dem Weg von Grundentlastung und Bauernbefreiung. Diese wirkten seit dem 18. Jahrhundert gerade im bäuerlichen Liechten- stein auf alle Lebensverhältnisse und verwandelten sie nachhaltig. Eine Pointe beider Beiträge ist es, dass in Liech- tenstein wesentlich die landesfürstliche Obrigkeit jene ökonomisch veränderte, das Gesamtgefüge der Verwaltung betreffende Ausgangslage für den 1848er Protest vorgab. Den Zwangsreformen «von oben» - Grundbuch, Schulpflicht, Steuerverord- nung etc. - folgte der nunmehr in Forderungskata- logen formulierte Einspruch «von unten», verlang- ten Betroffene Konsequenz und Gleichzug: Auflö- sung der noch bestehenden Feudallasten und Be- teiligung an Fragen des Gemeinwohls. Die Zeit war 1848 reif, das politische Vokabular und die The- menliste durch die europäische Bewegung mitge- prägt und bestätigt. Fürst und Volksdeputierte, die (männlichen) Beteiligten an dieser Auseinanderset- zung, konnten sich doch recht bald darauf verstän- digen, was zur Änderung anstand. WIE REVOLUTIONÄR WAR 1848? Wieweit nun die liechtensteinischen Vorgänge um 1848 nicht nur in einem revolutionären Kontext und Klima abrollten, sondern auch revolutionäres Bewusstsein und Willen freilegten, bleibt eine durch die Beiträge unterschiedlich beleuchtete, durchaus kontroverse Frage. Hierzu kann auch ein vergleichender Blick in die regionale Nachbar- schaft Aufschluss geben. Die Beiträge der Histori- ker Georg Jäger (CH) und Rupert Tiefenthaler (A) geben Antwort darauf, ob und wie das Geschehen im Fürstentum sich in den angrenzenden Gebieten Graubündens bzw. Vorarlbergs, namentlich Feld- kirchs, spiegelte. Während politische Akteure und Amtsträger in Liechtenstein und Feldkirch den re- volutionären Gang der Ereignisse durchaus ver- gleichbar wahrnahmen und kommentierten, schei-nen 
die politischen Instanzen im Kanton Graubün- den mehrheitlich mit sich selbst, nicht zuletzt mit der Einordnung in den jungen schweizerischen Bundesstaat beschäftigt. In Feldkirch «wurde das kaiserliche Patent zur Pressefreiheit mit Begeiste- rung aufgenommen». In Graubünden war diese längst etabliert, «seit dem Wiener Kongress wurde die Freiheit, sich politisch zu äussern, als selbstver- ständlich vorausgesetzt», notiert Jäger. Die in der Schweiz vergleichsweise weit fortge- schrittene Liberalisierung machte das Land in den Köpfen mancher Beamter in Liechtenstein und Vor- arlberg zum Hort republikanischer Umstürze. Die liechtensteinische «Revolution» arbeitete sich dem- gegenüber an den unmittelbarsten Pressionen des Absolutismus ab und regenerierte, bei allem Unmut gegen die fürstlichen Beamten, den Respekt gegen- über dem fern weilenden Landesfürsten. Die von den liechtensteinischen Wortführern eher mode- rierten als angeheizten Freiheitsforderungen zeig- ten denn auch bezeichnende Verengungen und Leerstellen im erwünschten Gemeinwesen. Dazu zählt nicht zuletzt der noch lange nach 1848 währen- de Ausschluss von Frauen aus den politischen Betei- ligungsrechten. Auch kam der Segen der Agrarre- form nicht ungeteilt über die Bevölkerung. Alois Os- pelt weist kritisch auf die Bevorteilung vermögender Bauern durch die weitgehend erfolgte Privatisie- rung des Grundbesitzes hin: «Die Interessen der Bauern mit nur wenig eigenem Land und diejenigen der landlosen Bevölkerung waren nicht berücksich- tigt worden.» Das Revolutionäre relativierend ist auch Paul Vogts Studie zu Aufbau und Vollzug des 1848 attackierten fürstlichen Beamtenapparates. Letzte- rer war mit bescheidenen Zwangsmitteln ausgestat- tet und funktionierte gemäss Vogt nur durch das Zu- sammenspiel mit engmaschiger sozialer Kontrolle in den Dörfern und kirchlichem Sittenwächtertum. Schliesslich meint Vogt, dass auch die engagiert ge- führten Verfassungsdiskussionen für die Bevölke- rungsmasse «zu abstrakt» gewesen sein dürften und: «Die Idee der Gleichheit fiel in Liechtenstein auf wenig fruchtbaren Boden.» Vogt spitzt seine Ausführungen zur Bemerkung zu, dass die «Bewe- 277
	        

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