Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2000) (99)

verbinden: Exemplarische Lebensläufe sind mit po- litischer Grosswetterlage und dichter Ereignisfolge in Liechtenstein, diese wiederum mit den drücken- den Lebensbedingungen und dem wachsenden po- litischen Selbstbewusstsein der Landbevölkerung verknüpft. Schliesslich führt 1848 an die Schwelle eines de- mokratischen und nationalen Selbstverständnisses der sich wandelnden Untertanenschaft. Die Publi- kation setzt hier gegenwärtige Akzente: einmal durch die zugespitzt formulierten 1848er Thesen Peter Geigers, zum anderen durch einen Beitrag der Politologin und Ethnologin Alicia Längle. Sie hat nach den gegenwärtigen Komponenten eines durch 1848 mitgeprägten liechtensteinischen «Na- tionalbewusstseins» gefragt. Geiger stellt 1848 in die Schübe einer bis dato reichenden Demokrati- sierung in Liechtenstein. Auch die von ihm zum Nutzen der Leserschaft zusammengestellte Ereig- nischronik spannt den Bogen bis zur letzten Verfas- sungsgebung 1921. Das 1848 geforderte bloss auf- schiebende Veto des Fürsten in der Gesetzgebung, so Geiger, ist bis heute nicht durchgesetzt. Über die Referate hinaus stützen eine Literaturliste sowie Quellen- und Literaturangaben der einzelnen Auto- ren den weiten Diskussionshorizont ab. ZWANGSREFORM «VON OBEN», EINSPRUCH «VON UNTEN» Will man den Zusammenhängen und Wirkungen von 1848 einigermassen gerecht werden, so emp- fiehlt sich ein Querlesen des versammelten biogra- phischen, verfassungs- und sozialgeschichtlichen Materials. Allein schon am Leitfaden zweier exem- plarischer Lebensläufe, jener der Akteure und «Ge- genspieler» Fürst Alois II. und des Bürgers Peter Kaiser, eröffnen sich mehrere Perspektiven auf das lokale Geschehen. In Evelin Oberhammers Beitrag erscheint Fürst Alois II. als ein ökonomisch aufgeschlossener, re- formbereiter Landesherr. Dieser reagierte nicht nur auf die ihm berichteten Vorgänge im Fürsten- tum, sondern stand und handelte insbesondere un-ter 
dem Eindruck der Wiener Märzrevolution und der Proteste seiner österreichischen Untertanen. Die weitergehende politische Reform im westlichen Liechtenstein wurde, auch mit Rücksicht auf den Stillstand im Deutschen Bund, suspendiert, aber nicht aufgekündigt. Der liechtensteinische Lehrer und Historiker Pe- ter Kaiser wird in verschiedenen Beiträgen, na- mentlich jenen von Brigitte Mazohl-Wallnig und Roland Steinacher, zum bildungsbürgerlichen Ex- ponenten einer «am traditionellen Recht orientier- ten Opposition». Kaiser vertrat und formulierte massgeblich die politischen Freiheits- und materi- ellen Entlastungsforderungen gegenüber dem Fürs- ten. Er argumentierte aus einem historischen Ver- ständnis angestammter, verlustig gegangener und nunmehr einzulösender Rechte der «bäuerlichen Repräsentation» und Entscheidungsteilhabe. Dass dieser historisch begründete Machtausgleich unter neuen institutionellen und staatlichen Bedingungen zu vollziehen war, stand Kaiser als Paulskirchen- Parlamentarier in Frankfurt ebenfalls deutlich vor Augen. Die Frage nach rückwärtsgewandten Zügen im liechtensteinischen Aufbegehren wird unter dem Blickwinkel einer «longue duree» in zwei weiteren Beiträgen aufgeworfen. Die beiden Historiker Alois Ospelt und Rupert Quaderer ordnen das Jahr 1848 in unterschiedlicher Weise in den Verlauf der liech- tensteinischen Verfassungs-, Sozial- und Wirt- schaftsgeschichte ein. Beide Autoren können dabei auf umfangreiche Vorarbeiten zurückgreifen, Qua- derer auch auf seine Forschungen zum liechten- steinischen Militär, der durch die Bundesakte 1815 dem Land auferlegten Kontingentsstellung. Quade- rer datiert den Unmut von 1848 zurück auf eine liechtensteinische «Urgeschichte» der bäuerlichen Widersetzlichkeit gegen obrigkeitliche Bevormun- dung und absolutistische Zwangsreform. Die Jahre von 1815 bis 1848 deutet er als Zeit der «Retarda- tion», einer Unbeweglichkeit und Reformblindheit der fürstlichen Verwaltung und einer in der Bevöl- kerung fortschwelenden Unzufriedenheit. Alois Os- pelt stellt die mehrheitlich materiell begründeten Entlastungs- und Befreiungsforderungen von 1848 276
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.