Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2000) (99)

DIE SCHLACHT BEI TRIESEN AM 12. FEBRUAR 1499 CLAUDIUS GURT Wenn wir uns heute an eine Begebenheit zu erin- nern versuchen, die vor 500 Jahren auf dem Gebiet der Gemeinde Triesen stattfand - man halte sich vor Augen, Kolumbus hatte eben erst auf seiner vermeintlichen Seefahrt nach Indien Amerika ent- deckt -, dann darf man sicher zunächst die Frage stellen, warum man das überhaupt tun soll. Sicher, der Anlass dazu ist durch die runde Jahreszahl ge- geben, aber kann das Grund genug sein? Wenn sich diese Begebenheit im blutigen Geschäft einer Schlacht manifestiert, dann stellen sich weitere kri- tische Fragen ein. Was soll denn am schrecklichen Gemetzel einer spätmittelalterlichen Schlacht erin- nerungswürdig sein? Und an wen soll überhaupt erinnert werden? Natürlich an den von den Vorfah- ren mit Heldenmut unter Aufopferung des Lebens errungenen Sieg der Freiheit über Unfreiheit und drohende Knechtschaft. Nur gerade im Fall der am 12. Februar 1499 geschlagenen Schlacht bei Trie- sen lässt sich diese standardmässige Antwort nach dem Sinn von Schlachtengedenken nicht herbeire- den. Denn die Sieger, die miteinander verbündeten Eidgenossen und Bündner, kamen keineswegs in freundschaftlicher Absicht, irgendwelche Besat- zungstruppen zu vertreiben. Die Besiegten, die schwäbischen Bundestruppen dagegen, hatten be- stimmt nicht die Aufgabe, die Bewohner der Graf- schaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg vor den heranstürmenden eidgenössisch-bündneri- schen Kriegsknechten zu schützen. Auch diese mussten von der Bevölkerung im doppelten Sinne des Wortes ausgehalten werden, denn der Krieg hatte sich selbst zu versorgen, und was das für eine mehr oder minder am Rande des Existenzmini- mums lebende bäuerliche Landbevölkerung bedeu- ten musste, lässt sich unschwer vorstellen. Und ge- rade das leidvolle Schicksal einer von Kriegs- und Raubzügen schwer heimgesuchten Zivilbevölke- rung, die erlittene Not von Menschen, die sich vor allem um ihr tägliches Brot zu kümmern hatten, und denen eine wie auch immer von der hohen Po- litik verordnete tiefere Bedeutung des Geschehens auch wohl kaum einsichtig gemacht werden konnte - denn was für eine Sinnhaftigkeit sollten sie auch in der aufmarschierenden, das Land raubend und 
plündernd durchziehenden Soldateska sehen? -, gerade dieses Leid und die Not jener schwergeprüf- ten Menschen in der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg in jenem kriegsversehrten Jahr 1499 sollte uns wohl der Erinnerung wert sein, einer Erinnerung, die nicht zuletzt einmal mehr vielleicht bewusst zu machen vermag, dass Kriege, wann und wo und in welcher Absicht auch immer sie geführt werden, vor allem auch eines zu Folge haben: Menschen in Not und Elend.1 Versucht man sich ein Bild über die Ereignisse jener Februartage des Jahres 1499 zu machen, ist man auf Informationen angewiesen. Das können Sachgüter sein, die über Leben und Sterben in je- ner Zeit Auskunft zu geben vermögen. Vor allem aber sind es schriftliche Zeugnisse, die es dem His- toriker erlauben, 
sich ein, nämlich sein Bild vom Geschehenen zu machen. Dass er dabei, den Re- geln seiner Kunst verpflichtet, sich redlich bemüht, die ihm zur Verfügung stehenden Quellen darauf- hin zu hinterfragen, wie es denn wirklich gewesen sein könnte, ist selbstverständlich. Immer wieder wird er sich aber auch vor die Wahl gestellt sehen, die noch vorhandenen Zeugnisse der Vergangen- heit nach dem für seine Zwecke aussagekräftigsten Inhalt auszuwählen. Und gerade in unserem Fall, wo wir beim Versuch der Rekonstruktion des Ge- schehenen mehrheitlich auf chronikalische Quellen angewiesen sind, stellt sich dieses Problem des Auswählens der die damaligen Ereignisse am ge- treusten widerspiegelnden schriftlichen Überliefe- rungen in höchstem Masse. Denn die Chronisten jener Zeit waren - wie ihre modernen Berufskolle- gen, die Journalisten und Reporter unserer Zeit - in ihrer Darstellung der Dinge auf die Berichte von Augenzeugen des Geschehenen angewiesen und wohl noch stärker als heute mehr oder weniger ei- ner bestimmten Sehweise des Auftraggebers ver- pflichtet. Für uns aber bedeutet dies, dass wir uns 1) Der vorliegende Beitrag wurde als Vortrag im Rahmen einer ge- meinsamen Veranstaltung der Kulturkommission Triesen und des Vereins «Alte Weberei» am 26. Oktober 1999 in der «Alten Weberei» in Triesen referiert. 161
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.