Gemeinde Vaduz wurden der Richter Franz Joseph
Öhry von Ruggell und der Schellenberger Säckel-
meister Hans Jörg Wohlwend als unpartelische
Schätzer aufgeboten.® Auf Drängen des Oberamts
nominierte auch Schaan seine Schätzleute, nämlich
alt Landammann Rhomberg und Gerichtsschreiber
Ganahl, beide von Dornbirn.®® Auch die Gemeinde
Buchs wurde aufgefordert, ihre allfälligen Rechte
im Vermessungsgebiet nachzuweisen.®” An einer
Gemeindeversammlung wurden Ammann Hans
Jakob Senn, die Richter und Säckelmeister sowie
einige andere Private als Interessenvertreter be-
stimmt.®® Sie sollten gemeinsam mit den Vertretern
von Schaan und Vaduz die Grenzen ihrer Gemein-
heiten aufsuchen und «die nuzung bejder Theilen
aus ein andern zu sezen und zu sönderen».®
Am 26. März 1797 fand im Beisein von Amt-
schreiber Goldner in Schaan eine Gemeindever-
sammlung statt. Sie sollte entscheiden, ob sie mit
dem von den Feldmessern vorgeschlagenen Tei-
lungsplan einverstanden wäre und die Teilung den
unpartelischen Schiedsrichtern «zu geschlossener
Hand übergeben» wolle, oder ob sie eine gütliche
Teilung ablehne und die Sache den Gerichten über-
lassen wolle. Die Versammlung war einverstanden,
die Teilung letztlich den Schiedsrichtern zu überge-
ben. Vorher aber wollte Schaan mit der Gemeinde
Vaduz drei eigene Teilungsvorschläge verhan:
deln.®
Nun begann eine weitere Kette von Auseinan-
dersetzungen. Sie kann hier im einzelnen nicht
erörtert werden. Vaduz weigerte sich, auf die
Schaaner Vorschläge einzutreten.?' Auch ein Ver
mittlungsvorschlag seitens der von Schaan bestell-
ten Schiedsrichter aus Dornbirn wurde abgelehnt.
Diese beklagten sich beim Oberamt: «Es ist, wir
müssen bekennnen, ein wahres Unglück für die
ZWO0 streitenden Gemeinden, wenn sie im Wege der
Güte, wozu wir noch nicht alle Hoffnung aufgeben,
nicht auseinander gebracht werden können.» Die
Hoffnung war vergebens. Das Misstrauen beider-
seits war zu gross. Vaduz warf den Schaaner
Schiedsrichtern vor, das Teilungsgeschäft absicht-
lich zu verzögern.” Schaan klagte, dass das Tei
lungsergebnis von Vaduzer Bürgern schon vorweg-
genommen und dementsprechend widerrechtliche
Nutzungen vorkämen.?* Schadenklagen wurden
auch von Vaduz gegen Schaan erhoben.” Auch die
gewählten Gemeindevorgesetzten gerieten unter
den Druck ihrer eigenen Leute. So wollte Land-
ammann Tschetter von Schaan seinen Dienst quit-
tieren. In Schaan seien Aufwiegler am Werk. Er
werde in allen Häusern, Gassen und Strassen, bei
Jungen und Alten, Schelm, Spitzbub und Ketzer
gerufen. Seine ganze Familie, ja die unschuldigen
Enkel seien wie «verscheuchte Häslein» und müss-
;en nichts als Flüche über ihren Ehni hören.”
Nach mehreren vergeblichen Anläufen ordnete
das Oberamt die Schätzung der Gemeinheiten auf
den 3. August 1797 an. Per Amtsbefehl wurden
die Gemeindevertreter aufgeboten und gemahnt,
85) LLA RA 32/1/20, Oberamt an Richter Franz Joseph Öhry,
ıuggell, sowie an Säckelmeister Hans Jörg Wohlwend, Schellenberg,
2, März 1797.
36) LLA KA 32/1/22, Lorenz Tschetter, alt Landammann. namens
der Gemeinde Schaan an die Gemeinde Vaduz, o. D., beim Oberamt
eingegangen am 13. März 1797.
87) LLA RA 32/1/27, Oberamt an Landvogt zu Werdenberg,
9. März 1797.
88) LLA RA 32/1/28, Landschreiber Fridolin Luchsinger, Werden-
derg an Oberamt, 16. März 1797.
S9) Ebenda.
0) LLA RA 32/17/29, Protokoll von Amtsschreiber Johann Joseph
Goldner über eine Gemeindeversammlung in Schaan, 26. März
1797.
91) LLA RA 32/1/45, Vorgesetzte der Gemeinde Vaduz an Oberamt,
o. D., eingegangen am 8. Mai 1797.
92) LLA RA 32/1/42, Dr. Joseph Ganahl und Franz Martin Rhom-
berg, alt Landammann, an Oberamt, 23. April 1797.
J3) LLA RA 32/1/45, Vorgesetzte der Gemeinde Vaduz an Oberamt,
0. D., eingegangen am 8. Mai 1797.
24) LLA RA 32/71/37, alt Landammann Lorenz Tschetter an Oberamt,
„2, April 1797.
35) LLA RA 32/1/38, Oberamt an Dr. Ganahl, k. k. Gerichtssechreiber
zu Dornbirn, 12. April 1797: LLA RA 32/1/45, Vorgesetzte der
Gemeinde Vaduz an Oberamt, 0. D., eingegangen am 8. Mai 1797.
96) LLA RA 32/1/32, alt Landammann Lorenz Tschetter an Oberamt.
o. D.
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