200 JAHRE GEMEINDEGRENZEN SCHAAN/VADUZ/
PLANKEN / ALOIS OSPELT
der Abtheilung der Gemeinheiten zwischen Ruckell
und Schellenberg geschehen ist, ein Plan und Be-
schrieb über das Ganze aufgenommen und dann
erst zur Abtheilung geschritten werden sollte. Und
weil hier in Vadutz und zu Schan kein einziger
Mann sey, welcher einen solchen Plan aufzuneh-
men im Stand wäre, so bittet dieselbe, dass der
Plan durch auswärtige Sachverständige aufgenom:
men werden möchte.» Schaan wolle es «der Ge-
meind Vadutz neml.[ich] zum Vergehen anrechnen,
dass sie keinen Plan machen könne, und ist doch
eben so wenig oder noch weniger im Stande, einen
Plan zu Wege zu bringen.»
Am 10. Juni 1796 erliess die Hofkanzlei folgen-
den Bescheid: Der Gemeinde Vaduz sollte es frei
stehen, eine «Abschätzung und Ausmessung der
Gemeinheiten durch die beeden Möser, Vater und
Sohn, oder allenfalls auch durch andere verstän-
dige und unpartheyische Männer, gegen welche die
Gemeinde Schaan irgend etwas Erhebliches und
Gegründetes einzuwenden nicht vermag, und wel-
che auch, falls sie nicht ohnehin schon zu solchen
Unternehmungen beeidiget sind, auf Verlangen der
Gemeinde Schaan annoch besonders zu beeidigen
wären, im Beyseyn eines oberamtl.lichen] Kom-
missärs vornehmen zu lassen.» Falls Vaduz die
Sache nicht bis zum Ende des Kriegs liegen lassen
wolle, habe die Gemeinde einstweilen die anfallen-
den Kosten allein zu tragen, «bis sich etwa in der
Folge näher bestimmen lassen würde, in wie weil
die Gemeinde Schaan hieran eine Vergütung zu
leisten gehalten seye.» Wenn das Oberamt die Ge-
meinde Schaan «zu gleicher oder verhältnismäs-
siger Tragung der Unkösten» bringen könne, wäre
dies umso besser, «diesen abermaligen künftigen
Streitgegenstand gleich derzeit zu vermindern.»
Die Gemeinde Schaan könne «Deputirte oder sonst
verständige Männer dem Ausmessungs- und Ab-
schätzungswerke» auf ihre Kosten beiwohnen las-
sen. Vaduz müsse Schaan Ort, Stelle und Zeitpunkt
der «zu veranstaltenden Ausmessung und Schät-
zung bey Zeiten» bekannt machen.“
Das Oberamt teilte den Gemeinden Vaduz und
Schaan den Bescheid der Hofkanzlei mit.®°
Am 27. November 1796 gelangte das Oberamt
an die Gerichtsschreiberei zu Dornbirn. Diese soll-
te den beeidigten Feldmesser Kaspar Möser anfra-
gen, ob er bereit wäre, einen Plan zur Verteilung
der Gemeinheiten zwischen Vaduz und Schaan zu
entwerfen. Möser habe bereits in einem ähnlichen
Geschäft zwischen Ruggell und Schellenberg seine
Geschicklichkeit erprobt.®*! Möser sagte zu.®%
Am 8. Januar 1797 teilte das Oberamt der Ge-
meinde Schaan mit, «dass die geschworenen Feld-
messer Möser Vater und Sohn von Dorrenbieren
wirkl.[ich] dahier [d.i. in Vaduz] angekommen sind,
um den Plan zur künftigen Abtheilung der Gemein-
heiten ... aufzunehmen. Da nun nichts mehrer zu
wünschen ist, als dass dieses Geschäft mit beider-
seitiger Einverständnuss vor sich gehen und durch
Missverständnuss keine weitere Kösten veranlasset
werden, als wird die Gemeind Schan erinnert, dass
sie zu Aufnehmung dieses Planes Abgeordnete er
wählen und zugeben sollen, damit solches in Ge-
genwart beider Theilen, wohin auch die höchste
Gesinnung abzielet, zu Stande gebracht werde.»**
Eine gleiche Mitteilung ging auch an die Gemeinde
Planken.$* In der Folge wurde das ganze Gebiet im
Beisein von Vertretern der drei Gemeinden ver-
messen.
Im März 1797 stand die Schätzung der ver-
messenen Gemeinheiten an. Auf Ansuchen der
75) Das heisst: Beschädigung.
76) LLA RA 32/1/9, Oberamt an Gemeinde Vaduz, 8. April 1796.
77) LLA RA 32/1/11, Oberamt an Gemeinde Schaan, 23. April 1796.
/8) LLA RA 32/1/12, Oberamt an Hofkanzlei, 12. Mai 1796.
79) LLA RA 32/1/13, Hofkanzlei an Oberamt, 10. Juni 1796, einge-
gangen am 26. Juni 1796.
50) LLA RA 32/1/14, Oberamt an die Gemeinden Vaduz und Schaan
28. Juni 1796.
81) LLA RA 32/1/15, Oberamt an Gerichtsschreiberei zu Dornbirn,
27. November 1796.
82) LLA RA 32/1/16, Gericht Dornbirn an Oberamt, 10. Dezember
1796.
83) LLA RA 32/1/18, Oberamt an Gemeinde Schaan, 8. Januar 1797.
84) Ebenda, Oberamtsvermerk.
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