nen nachgepuren und alpgnossen von vadutz der
alpp albon» bereits 1483 im Streit mit einem Wal-
ser am Triesenberg, der ihnen den Viehtrieb über
seinen Boden zu ihrem Stafel im Malbun versperr
te. Sigmund Freiherr von Brandis erzielte einen
Vergleich in einer Rechtsache, die mit dem 1355
degründeten Erblehen zusammenhing.** Das Bran
disische Urbar, entstanden zwischen 1505 und
1510, führt unter den Alpen wörtlich an: Die
«Vaduzer Alp, heisst Malbun».* Die grossen Kuh-
alpen des Kirchspiels, Guschg, Gritsch und Malbun.
waren also nicht, wie verschiedentlich angenom
men, erst im 17., sondern mindestens zwei Jahr-
nunderte früher zwischen Schaan und Vaduz ge-
‘eilt worden. Das Teilungsverhältnis erlaubt einen
Rückschluss auf das bevölkerungsmässige Grös-
senverhältnis der beiden Dörfer zueinander.
Je nach Interessenlage konnten sich auch unter-
schiedliche Allianzen zwischen den Dörfern, ja
zwischen den einzelnen Dorfteilen oder Alpgenos-
senschaften, ergeben. Dies zeigt ein Konflikt aus
dem Jahre 1627.*® Es ging um die im Erblehenver-
rag von 1355 vorgesehene gemeinsame Nutzung
des sogenannten Gamswaldes durch die Walser
ainerseits und die Schaaner und Vaduzer anderer-
zeits. Konfliktparteien waren nun aber nicht das
Kirchspiel Schaan-Vaduz und die Triesenberger.
Vielmehr stellen sich die Triesenberger und Vadu-
zer gemeinsam gegen die Guschger Alpgenossen,
während die Gritscher sich ausdrücklich aus dem
Streit heraushielten. Letztere waren im strittigen
Bereich nicht Anstösser, hatten keine eigenen In-
‚eressen zu vertreten und mieden daher allfällige
Prozesskosten.
Eine «wunderschöne Pergamenturkunde» war
noch vor wenigen Jahrzehnten die Zierde des Ar-
chivs der Alpgenossenschaft Vaduz. Sie ist leider
abhanden gekommen, ihr Inhalt nur noch in einer
Abschrift*” überliefert: Auf den St. Peter und Pauls-
tag, 29. Juni 1643, bot der amtierende Landam-
nann Thomas Hilti aus Vaduz alle Einwohner von
Schaan und Vaduz «zu einer öffentlichen Gemeinde
zwischen den beiden Dörfern bei dem Mühlbach»**
auf. Um «Missverstand» zu beseitigen, der sich
zwischen den Gemeindsleuten von Schaan und
Vaduz ergeben hatte «wegen Irer gemeinde Oxen
Alp Falorss deren Weidniessung halben», vermit-
telte der Landammann eine Alpteilung. Den Vadu-
zern wurde «hinden gegen Guschg auf dem wissli»
ein eigener Teil, die heutige Alpe Hintervalorsch, in
gesetzten Marken zugewiesen. Ein beachtenswer-
ter Vorgang ist hier bezeugt, eine Versammlung der
Gemeindsleute von Schaan und Vaduz, die sich ein-
hellig für eine Alpteilung aussprechen. Es siegelte
“ür die Schaaner alt Landammann Adam Walser,
‚ur die Vaduzer Landammann Thomas Hilti.
In etwa seit dieser Zeit halten die «Gnoss-
bücher» der Alpgenossenschaft Vaduz in ununter-
brochener Folge die Einkäufe in die Genossen-
schaft fest.” Es handelte sich dabei ausnahmslos
um in Vaduz sesshafte Leute.
Spätestens seit dem 17. Jahrhundert standen die
Alpen im Nutzungseigentum von eigenen, von der
Dorfgenossenschaft losgelösten Alpgenossenschaf-
ten. Dies belegen die erwähnten Vaduzer «Gnoss-
bücher» und die ältesten Gemeindsbriefe.”“ Dort
wird eigens darauf hingewiesen, dass der Gemein-
deeinkauf ohne den Alpeinkauf erfolgt. Dieser ist
separat zu entrichten. In den Gemeindsbriefen
oder Gemeindeordnungen finden sich keinerlei
Hinweise auf den Alpnutzen. Gemeindsrecht be-
deutete in Schaan und Vaduz nicht auch Alprecht.
Bei der Einführung des Grundbuchs im Jahre 1809
wurde denn auch nicht die Gemeinde als Eigen-
tümerin der Alpen eingetragen, sondern die da-
mals alpberechtigten Gemeindebürger.”'
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