Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (98)

Abb. 30: Südecke des 
Raumes A 5 
1 
A 
JS 
<ellergewölbe A 
<eller 2 
SW-Mauer der 
Giebelfront. Untere 
Fundamentlage 
zegen Erde u. Schutt 
zemauert. / Einfüll- 
material auf Keller- 
gewölbe 
5W-Mauer / Giebel- 
wand weist hier 
Vorfundament auf 
Steinsichtig verputzte 
SO-Fassadenmauer 
stösst stumpf an 
Jahrhunderts noch - im Gegensatz zu heute - in 
seiner ganzen ursprünglichen Grösse und Ausdeh- 
nung genutzt worden sein. 
Die Pächter waren verpflichtet, das alte Pfarr- 
haus und die Stallungen baulich zu unterhalten 
und was «nothwendig seyn wird, verbessern, auch 
in zerfallens begebenheit auf aigene kösten auf- 
bauen zu lassen». Die Instandhaltung des Torkels 
samt Zubehör war eigens ausbedungen. Der Ver- 
trag galt für acht Jahre und wurde bis 1786 immer 
wieder erneuert. Im Jahr darauf trat die Gemeinde 
Gamprin-Bendern als Vertragspartnerin mit dem 
Kloster auf.?” Immer häufiger wurden die Gemein- 
den der Herrschaft Schellenberg zu Vertragspart- 
nern mit den Mönchen von St. Luzi. Es handelte 
sich dabei vor allem um Zehnterträgnisse. Die letz- 
ten Abmachungen datieren aus der Wende vom 18. 
zum 19. Jahrhundert.*®® 
Es liegt nahe, dass zu dem Zeitpunkt, als Ge- 
meinden der Herrschaft Schellenberg anstelle von 
Privaten als Vertragspartner mit dem Konvent auf- 
traten, Wohnrechte im alten Pfarrhaus nicht mehr 
Vertragsgegenstand waren, und dass spätestens 
nach 1786 das Haus mangels Nutzung durch Päch- 
ter für den Pfarrer allein zu gross war und langsam 
zu zerfallen drohte. Deshalb nehmen wir an, dass 
die ältesten und baufälligen Teile des Hauses in den 
letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts abgebro- 
chen wurden. Dabei handelt es sich um das Kom- 
partiment an der Südwestseite des Gebäudes mit 
den Räumen auf dem Grundriss des Kellers 1. Der 
Keller (1a) wurde eingefüllt. Der südliche Teil des 
Xellers (1b) diente während der Bauzeit als Kalk- 
grube. In das Auffüllmaterial des Kellers legten die 
Bauleute im Südbereich Fundamente für einen 
Schopf oder sonstige provisorische Bauten (vgl. 
Abb. 10, 12). Die nordöstliche Kellermauer des 
abgebrochenen Kellers (1a) blieb stehen. Über dem 
Gewölbeansatz der Kellerwand konnte im Süd- 
bereich noch auf zirka 1,80 m Höhe älteres Mauer- 
werk aus den früheren Bauperioden weiterhin 
verwendet werden; es fiel gegen Westen hin 
dann allerdings bis zirka 1 m über Geländehöhe ab. 
Auf diesen Mauerresten bauten die Handwerker 
die heutige Giebelfront auf (Abb. 32. 50, 52), eine
	        

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