organisation, deren Zweck ihm bekannt war. Be-
sonders schwer wögen die Einbrüche ins Platz-
kommando sowie die Beschaffung und Weitergabe
von Angaben über den Chiffrierverkehr, über
Funkstationen, über den Standort einer Telephon-
station des Armeestabes und über den Röeduit-
standort des Armeehauptquartiers im Kriegsfall.
Trotz seines jugendlichen Alters von 21 Jahren
beim Beginn seines Tuns sei sich Quaderer der
Tragweite seiner Verrätereien bewusst gewesen.
Man könne ihn daher weder als Verleiteten noch
als jungen Unbesonnenen ansehen. Bezüglich der
Y H*HaM HH“ AB BEN
A {A (N A
W ; A K a | : x 8 N N A y
ft. 15.—, Halb» y Austunftsbegehren 20 Rp. in Cr{chei
age: Der Alvier Marten beilegen. Inferatannahme : woc, |
2280, Expedition und ale Annoncenerped Erichei
ationsmittel Ser Gemeinden Warten, Sevelen, Bud
ss
Das Neuejte vom
Der Bundesrat beantragt Ablehnung derıde ut]
Begnadigungsgejuhe der beiden zum Tode ver-|reig.
urteilten Landesverräter Roos und Qua:| GSeit
derer. in Mil
Der Bundesrat faßte einen Bejhluß über dielI“ NE
vermehrte Förderung der Pferde: und Gene
Maultierzudght. diejer £
Das eidgenöfliide Volkswirtfhaftsdepartement IN der
hat die Erpertenfommijfion für die Einführung. Im !
der Alters: und Hinterlalfjenenverfiderung zu: Lem b
jJammengejegt. Rräfident ijt Dr. Arnold Sarer, rullilde
Direktor des Bundesamtes für Sozialverliche: Die |
FUNG: indijder
Britijde Flugzeuge unternahmen Angriffs: anbin g
Tüge gegen Ludwigshafen, Nordweilt: IHluk gı
Der Bundesrat beantragt
Ablehnung. «W&0» vom
17. Mai 1944
liechtensteinischen Nationalität Quaderers fährt
das EJPD fort:
«Als verfehlt würden wir es sodann betrachten,
dem Umstand entscheidende Bedeutung beizumes-
sen, dass Quaderer Liechtensteiner ist.»
Dies wäre anders, wenn ein Ausländer zugunsten
seines eigenen Landes handelte, was bei Quaderer
indes nicht zutreffe, denn ein Interesse, die schwei-
zerische Wehrkraft zu kennen, um gegen sie auf-
treten zu können, besitze Liechtenstein nicht,
«im Gegenteil ist für diesen Staat die Selbständig-
keit und Neutralität der Schweiz wohl kaum von
geringerem Wert wie für diese selbst.»
Quaderer habe aber auch nicht für Liechtenstein,
sondern für den deutschen Nachrichtendienst spio-
niert. Für Quaderer sei die Schweiz «Gastland»,
mit seinem Heimatland durch den Zollanschluss-
vertrag wirtschaftlich weitgehend verbunden. Wür-
den solche in der Schweiz wohnende Ausländer
Iurch mildere Bestrafung «privilegiert», so müsste
dies das Ausland geradezu animieren, Spione die-
ser Kategorie anzuwerben. So pflichtete die von
Bundesrat Eduard von Steiger unterzeichnete
EJPD-Stellungnahme vom 12. Mai 1944 ebenfalls
dem EMD-Antrag bei, die zwei Begnadigungsgesu-
che seien abzulehnen.
Wenige Tage darauf standen die Gesuche Qua-
derer und Roos auf der Traktandenliste der
wöchentlichen Bundesratssitzung. Der Bundesrat
tagte am 16. Mai 1944 von 9 bis 13.30 Uhr. Alle Mit-
glieder der schweizerischen Landesregierung wa-
ren anwesend: Bundespräsident Stampfli, die Bun-
desräte Pilet-Golaz, Etter, Celio, von Steiger, Kobelt,
Nobs. Zu erledigen waren 37 grosse und kleinere
Geschäfte. Vor der Behandlung der zwei Begnadi-
zungsgesuche wurde unter anderem der Truppen-
ablösungsplan des Heeres für die Sommermonate
1944 beraten und verabschiedet, wenige Traktan-
den nach der Begnadigungssache wurde ein 57-
Millionen-Kredit zur Flugzeugbeschaffung bewil-
ligt, dann ging es noch um die ausserordentliche
Finanzvollmacht, Pferde- und Maultierzucht, Hin-
terrheinwasserkräfte und um die Botschaft zu Ge-
schäftsbericht und Jahresrechung der SBB. Dazwi-
schen das kurze Traktandum der Begnadigungsge-