Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (98)

hat Niklaus Meienbergs faktenmässig sehr gut re- 
cherchierte, kritisch wertende Reportage von 1975, 
«Die Erschiessung des Landesverräters Ernst 5.», 
einige wertvolle Hinweise auch zum Fall Quaderer 
geliefert. 
Das Problem der Namen: Mit Pseudonymen hat 
Noll 1980 die Täter anonymisiert. Selbst der sonst 
so ungenierte Meienberg nennt 1975 Verräterna- 
men nur mit Anfangsbuchstaben, so «Ernst 5.» für 
den von ihm beschriebenen Ernst Schrämli, «Q.» 
iür den einmal beiläufig angesprochenen Alfred 
Quaderer, «R.» für dessen Komplizen Kurt Roos. In 
der Kriegszeit hingegen waren Namen und Per- 
sonalien von Verurteilten und Hingerichteten am 
Schweizer Radio verlesen und als amtliche Mittei- 
ungen mehrfach in den Zeitungen veröffentlicht 
worden. Ebenso sind die wichtigeren verurteilten 
Spione in den offiziellen Berichten des General- 
stabschefs und des Armeeauditors von 1945/46 
offen genannt, damals und seither für jedermann 
zugänglich. 
Setzt man, wie es hier im Folgenden geschehen 
soll, die zahlreichen Fakten und Daten aus allen 
ben genannten Quellen zusammen, so ergibt sich 
ain recht dichtes und klares Bild des Falles. Dabei 
werden die realen Namen der Handelnden genannt 
- sie waren seinerzeit schon öffentlich —-, nicht um 
hr Andenken zu schmälern, sondern um die histo- 
rische Wirklichkeit objektiv wiederzugeben, Ver- 
wechslungen zu vermeiden und auch um ihnen 
selber und den damals Lebenden und Handelnden 
gerecht zu werden. 
Der Verfasser dankt: Dem Personal des Bundes- 
archivs, speziell dem Oberauditor der Armee für 
die Einsichtnahme in die Prozessakten im Bundes- 
archiv Bern; dem Personal des Landesarchivs in 
Vaduz, jenem des Staatsarchivs St. Gallen, hier 
Dr. Silvio Bucher, sowie des Staatsarchivs Zürich; 
des Stadtarchivs Zug, hier Dr. Christian Raschle; 
den Zeitzeugen, insbesondere Fürst Franz Josef II., 
Pfarrer Johannes Tschuor, Schaan, Professor Ar- 
min Linder, St. Gallen, und Ing. Meinrad Lingg, 
Schaan; für Einzelmitteilungen weiteren Personen, 
besonders auch Hermann Quaderer, Schaan, und 
Erich Quaderer, Vaduz, Neffen von Alfred Quade- 
rer; ebenso Professor Ernst Nigg, Vaduz, für Ein- 
sicht in nachgelassene Papiere seines Vaters, des 
damaligen Regierungssekretärs Ferdinand Nigg; 
für Einzelauskünfte verschiedenen Behördenstel- 
ijen in Liechtenstein und in der Schweiz, so Hans 
Meier von der Landespolizei, Vaduz, dem Zivil- 
standsamt in Vaduz, dem Zivilstandsamt der Stadt 
Zug, hier Irene Schwendimann, dem Zivilstands- 
amt der Stadt Zürich; dem Kommandanten der 
Festung Sargans, Oberst Ulrich Bär; schliesslich 
dem Liechtenstein-Institut in Bendern und dessen 
Personal, insbesondere der Bibliothekarin Eva 
Rückstätter. Für die Besorgung der Abbildungsvor- 
lagen sei dem Jahrbuch-Redaktor lic. phil. Klaus 
Biedermann, der Buchgestalterin Silvia Ruppen 
sowie der Schaaner Gemeindearchivarin lic. phil. 
Eva Pepic gedankt. 
Der vorliegende Beitrag erwächst als Neben- 
produkt aus dem umfassenden Forschungsprojekt 
«Liechtenstein im Zweiten Weltkrieg», welches der 
Verfasser am Liechtenstein-Institut in Arbeit hat. 
VERRAT, SPIONAGE, LANDESVERRAT 
Verrat wurde und wird in allen Gemeinschaften 
als schlimmstes, schändlichstes Vergehen einge- 
stuft. Durch die Verratshandlung verbündet sich 
die Verräterperson mit dem Feind. Verraten kann 
man Geheimnisse oder Personen oder die Gemein- 
schaft als Ganzes. Geheimnisverrat wird landläufig 
als Spionage umschrieben. Auseinanderzuhalten 
sind hierbei militärischer, wirtschaftlicher und 
politischer Nachrichtendienst, ebenso die Länder, 
gegen welche dieser sich richtet oder denen er 
dient. Die Begriffe «Verrat», «Verräter» wurden 
seinerzeit im Sprachgebrauch unscharf umgrenzt. 
In Liechtenstein rief man den Hitleranhängern als 
Schimpfwort «Verröter!» nach. Damit meinte man 
den Verrat an der Gemeinschaft als Ganzem, im 
Sinne von Landesverrat. 
Nicht alle Spionage ist Landesverrat. Als Lan- 
desverrat wurden in der Schweiz Verratshandlun 
gen gewertet, die gegen das existentielle Landes- 
interesse, nämlich das Überleben der Schweiz im
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.