hat Niklaus Meienbergs faktenmässig sehr gut re-
cherchierte, kritisch wertende Reportage von 1975,
«Die Erschiessung des Landesverräters Ernst 5.»,
einige wertvolle Hinweise auch zum Fall Quaderer
geliefert.
Das Problem der Namen: Mit Pseudonymen hat
Noll 1980 die Täter anonymisiert. Selbst der sonst
so ungenierte Meienberg nennt 1975 Verräterna-
men nur mit Anfangsbuchstaben, so «Ernst 5.» für
den von ihm beschriebenen Ernst Schrämli, «Q.»
iür den einmal beiläufig angesprochenen Alfred
Quaderer, «R.» für dessen Komplizen Kurt Roos. In
der Kriegszeit hingegen waren Namen und Per-
sonalien von Verurteilten und Hingerichteten am
Schweizer Radio verlesen und als amtliche Mittei-
ungen mehrfach in den Zeitungen veröffentlicht
worden. Ebenso sind die wichtigeren verurteilten
Spione in den offiziellen Berichten des General-
stabschefs und des Armeeauditors von 1945/46
offen genannt, damals und seither für jedermann
zugänglich.
Setzt man, wie es hier im Folgenden geschehen
soll, die zahlreichen Fakten und Daten aus allen
ben genannten Quellen zusammen, so ergibt sich
ain recht dichtes und klares Bild des Falles. Dabei
werden die realen Namen der Handelnden genannt
- sie waren seinerzeit schon öffentlich —-, nicht um
hr Andenken zu schmälern, sondern um die histo-
rische Wirklichkeit objektiv wiederzugeben, Ver-
wechslungen zu vermeiden und auch um ihnen
selber und den damals Lebenden und Handelnden
gerecht zu werden.
Der Verfasser dankt: Dem Personal des Bundes-
archivs, speziell dem Oberauditor der Armee für
die Einsichtnahme in die Prozessakten im Bundes-
archiv Bern; dem Personal des Landesarchivs in
Vaduz, jenem des Staatsarchivs St. Gallen, hier
Dr. Silvio Bucher, sowie des Staatsarchivs Zürich;
des Stadtarchivs Zug, hier Dr. Christian Raschle;
den Zeitzeugen, insbesondere Fürst Franz Josef II.,
Pfarrer Johannes Tschuor, Schaan, Professor Ar-
min Linder, St. Gallen, und Ing. Meinrad Lingg,
Schaan; für Einzelmitteilungen weiteren Personen,
besonders auch Hermann Quaderer, Schaan, und
Erich Quaderer, Vaduz, Neffen von Alfred Quade-
rer; ebenso Professor Ernst Nigg, Vaduz, für Ein-
sicht in nachgelassene Papiere seines Vaters, des
damaligen Regierungssekretärs Ferdinand Nigg;
für Einzelauskünfte verschiedenen Behördenstel-
ijen in Liechtenstein und in der Schweiz, so Hans
Meier von der Landespolizei, Vaduz, dem Zivil-
standsamt in Vaduz, dem Zivilstandsamt der Stadt
Zug, hier Irene Schwendimann, dem Zivilstands-
amt der Stadt Zürich; dem Kommandanten der
Festung Sargans, Oberst Ulrich Bär; schliesslich
dem Liechtenstein-Institut in Bendern und dessen
Personal, insbesondere der Bibliothekarin Eva
Rückstätter. Für die Besorgung der Abbildungsvor-
lagen sei dem Jahrbuch-Redaktor lic. phil. Klaus
Biedermann, der Buchgestalterin Silvia Ruppen
sowie der Schaaner Gemeindearchivarin lic. phil.
Eva Pepic gedankt.
Der vorliegende Beitrag erwächst als Neben-
produkt aus dem umfassenden Forschungsprojekt
«Liechtenstein im Zweiten Weltkrieg», welches der
Verfasser am Liechtenstein-Institut in Arbeit hat.
VERRAT, SPIONAGE, LANDESVERRAT
Verrat wurde und wird in allen Gemeinschaften
als schlimmstes, schändlichstes Vergehen einge-
stuft. Durch die Verratshandlung verbündet sich
die Verräterperson mit dem Feind. Verraten kann
man Geheimnisse oder Personen oder die Gemein-
schaft als Ganzes. Geheimnisverrat wird landläufig
als Spionage umschrieben. Auseinanderzuhalten
sind hierbei militärischer, wirtschaftlicher und
politischer Nachrichtendienst, ebenso die Länder,
gegen welche dieser sich richtet oder denen er
dient. Die Begriffe «Verrat», «Verräter» wurden
seinerzeit im Sprachgebrauch unscharf umgrenzt.
In Liechtenstein rief man den Hitleranhängern als
Schimpfwort «Verröter!» nach. Damit meinte man
den Verrat an der Gemeinschaft als Ganzem, im
Sinne von Landesverrat.
Nicht alle Spionage ist Landesverrat. Als Lan-
desverrat wurden in der Schweiz Verratshandlun
gen gewertet, die gegen das existentielle Landes-
interesse, nämlich das Überleben der Schweiz im