Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (98)

200 JAHRE GEMEINDEGRENZEN SCHAAN/VADUZ/ 
PLANKEN / ALOIS OSPELT 
Das Territorium des Kirchspiels deckte sich 
wohl mit demjenigen einer Hundertschaft inner- 
halb der karolingischen Reichsorganisation oder 
einer noch älteren Verwaltungseinheit aus römi- 
scher Zeit. In dieser war die Urpfarrei mit der Tauf- 
kirche St. Peter in Schaan entstanden. In der 
Jrpfarrei sind auch die Anfänge des markgenos- 
senschaftlichen Verbandes zu suchen. Kirchliche 
Zugehörigkeit, Befugnisse und Pflichten sowie ge- 
nossenschaftliche Aufgaben und Leistungen wirk- 
ien gemeindebildend. Diese Feststellung gilt auch 
für die auf einer Versammlungsstätte ausgeübte 
Gerichtsbarkeit, wie sie in Vaduz schon früh nach- 
gewiesen ist. Am Anfang der Entwicklung zu den 
heutigen Gemeinden Schaan, Vaduz und Planken 
standen kleine Gruppen von Bauernhöfen, die zu- 
sammen eine markgenossenschaftliche und kirch- 
üiche Einheit bildeten. 
DIE EIGENTUMSBILDUNG IM ALPENGEBIET 
Im Alpengebiet war im 14. Jahrhundert, anders als 
im Talraum, die Eigentumsbildung noch im vollen 
Gange. Die Einwanderung der Walser im Jahrhun- 
dert zuvor war auf Veranlassung der damaligen 
adeligen Landesherren erfolgt, auf Siedlungsraum, 
iber den diese offensichtlich rechtlich verfügten. 
Aus diesem landesherrlichen Obereigentum im 
Alpengebiet wurden später weitere Stücke verkauft 
und Rechte abgelöst, an einzelne Private und an 
Jorfgenossenschaften. Einige solcher Rechtsge- 
schäfte aus dem 14. Jahrhundert sind uns bekannt. 
In diese Zeit zurück reichen Besitz und Nutzung 
des ganzen Malbuntales mit den heutigen Alpen 
Bärgi und Grosssteg durch das Schaaner Kirch- 
spiel. Das geht aus der Belehnung einiger Walser 
mit einem Teil dieses Gebiets hervor, die im Jahre 
1355 durch die in das Kirchspiel Schaan gehörigen 
Leute erfolgte.* 
Die Alpe Guschg wurde 1361 durch die «Gebur- 
sami und Genossami» in der Pfarrei Schaan 
gekauft, wozu ausdrücklich die in Vaduz ansäs- 
sigen Leute gezählt werden.” Der Erwerb des Alp- 
besitzes durch das Kirchspiel Schaan im Valorsch- 
tal und auf Gritsch ist urkundlich nicht belegt. Er 
Jlürfte wohl ebenfalls bereits im 14. Jahrhundert 
erfolgt sein. 
Über die Art und Verteilung der Nutzung des 
Alpbesitzes durch die zum Kirchspiel gehörenden 
Dorfschaften haben wir keine Kenntnis. Auch über 
Nutzungskonflikte ist nichts bekannt. Solche Infor- 
mationen haben wir erst aus den schriftlichen 
Quellen des 15. Jahrhunderts. 
4) LUB 1/4. Nr. 9, 5. 55-66 und Nr. 52, S. 243-245: Urkunde vom 
29, Oktober 1355. - Es ist erstaunlich und kaum bekannt, dass eine 
vohl aus dieser frühen Zeit stammende Nutzungsregelung im 
Malbun und im Steg bis in unsere Zeit nachwirkt. Die zunächst in 
jrivatem Nutzen und später im Eigentum der Walser befindlichen 
/Heu-)Wiesen im Talkessel von Malbun (Malbuner Wiesen) mussten 
1ämlich seit urdenklichen Zeiten jeweils nach dem 15. August 
Viehtrieb und Weide aus den umliegenden Alpen dulden. Dieses 
sogenannte Atzungs- oder Trattrecht stand ausdrücklich nicht nur 
ler Triesenberger sondern auch der Vaduzer Alpe Malbun zu. Dieser 
Umstand weist darauf hin, dass das Servitut in die Zeit der Beleh- 
zung von 1355 zurückreicht. Die erwähnte Nutzungsordnung im 
raigrund von Malbun (und wohl auch diejenige im Grosssteg) muss 
wohl bereits vor der Abgabe eines Gebietsteils an die Walser erfolgt 
sein. Der Viehtrieb in die Malbuner Wiesen wurde erst um 1885 
(ufgegeben, Die Malbuner Wiesenbesitzer übernahmen auf («ewige 
Zeiten» die alleinige Zäunungspflicht gegenüber den umliegenden 
Gemeinweiden (vgl. dazu LLA RE 1869, Nr. 258; 1872, Nr. 715; 
1900, Nr. 427). Diese Pflicht wurde durch Urteil des Staatsgerichts- 
nofes vom 31. Mai 1990 bestätigt (StIGH 1989/14) 
3} LUB 1/4, Nr. 12: Urkunde vom 20. April 1361
	        

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