DAS ROD- UND FUHRWESEN IM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN / KLAUS BIEDERMANN •v- ^4//^ ,-4
Bei Streitigkeiten um die Auslegung und Einhaltung von geltenden Rodordnun- gen wurde meist ein Rückgriff gemacht auf alte Vereinbarungen. Schriftli- che Abmachungen blieben grundsätzlich in Kraft, sofern sie nicht ausdrück- lich abgeändert oder aufgehoben wurden. Die vorliegende Abbildung zeigt die erste Seite einer Beschwerdeschrift der liechtensteinischen Fuhr- leute über österreichische Verstösse gegen die beste- henden Ordnungen. Bestehende Missstände und Klagen werden an- geführt: Einerseits würden nach Balzers gelieferte Waren dort zu lange liegen bleiben, anderseits gingen viele Waren den Weg über die andere Rheintalseite, was Verdienstausfall für hiesige Fuhrleute, Wirts- häuser und Zollstationen und Zollstationen zur Folge hatte. 67