Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (97)

Schreiben des Weggeldein- nehmers Joseph Wolfmger aus dem Jahre 1798, in welchem er sich beklagte, dass die passierenden Fuhrleute sich weigerten, das Weggeld zu bezahlen; Grund für diese Weigerung war der schlechte Zustand der Landstrasse, insbeson- dere in Balzers 
-ikrvf Qy--£*** vw~% \r*» >/ .. .... !yf' ^ • y ,yy . <7' Adressat des Schreibens von Joseph Wolfinger war das Fürstliche Oberamt in Vaduz 
Herstellung und Unterhaltung der Strasse durch den Ort Nendeln», und zwar «auf obrigkeitliche Kosten mit Zuhilfenehmung der Frohnen».117 In einem weiteren Schritt ging Liechtenstein gegen Ende des 18. Jahrhunderts daran, die An- hangstrasse, die Balzers mit Mals und dem Rhein- ufer verband, neu zu errichten."8 Dies geschah in erster Linie, weil von aussen her Druck aufgesetzt wurde. So ermahnte der Glarner Landammann im Herbst 1791 das Oberamt in Vaduz zur Wiederher- stellung des unbefahrbaren Weges von Balzers bis zur Rheinfähre nach Trübbach.119 Vorerst geschah jedoch nichts; denn in einem weiteren Schreiben beklagte sich der Stand Glarus im August 1792 erneut über den schlechten Zustand dieser Stras- se.120 Im Februar 1793 schliesslich informierte das Oberamt der Hofkanzlei in Wien über die sich auf- drängenden Bauarbeiten an der Anhangstrasse Balzers-Rheinfähre.121 Die Hofkanzlei erteilte dann im März grünes Licht für diesen Strassenbau.122 Der tatsächliche Baubeginn erfolgte freilich erst einige Monate später. Die Einwohner der Gemeinde Balzers verhielten sich passiv und mussten ge- zwungen werden, Frondienst für diesen Strassen- bau zu leisten.123 Mit ein Grund für den verzögerten Baubeginn war auch die rechtlich unklare Lage hinsichtlich der Güter von Schloss Gutenberg; denn die geplante Strasse führte nämlich über Grund- stücke, die zu dieser sich in habsburgischem Besitz 32
	        

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