Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (97)

DAS ROD- UND FUHRWESEN IM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN / KLAUS BIEDERMANN beziehungsweise die Bündnerpässe immer die je- weils schnellste Verbindung, unabhängig von den lokalen Verkehrsverhältnissen: so der Gotthard- pass für die Strecke Mailand-Luzern-Basel-Ant- werpen und der Septimer- bzw. Splügenpass für die Route Mailand-Chur-Bodensee-Nürnberg. Eine wirkliche Konkurrenzsituation bestand allerdings bei der mittleren Route Zürich-Mailand. Hier buhl- ten die beiden Regionen Graubünden und Uri um die Vorherrschaft im Transitgewerbe.27 All das bisher Gesagte ist auch für das Gebiet des heutigen Fürstentums Liechtenstein von Rele- vanz, da eine wichtige Handelsstrasse das betref- fende Territorium durchquerte. Die Darstellung der Verkehrsgeschichte Liechtensteins ist undenkbar ohne Miteinbeziehung der benachbarten Regionen. Speziell mit der Region Feldkirch im österreichi- schen Land Vorarlberg bestanden seit jeher sehr enge wirtschaftliche und kulturelle Verflechtungen. Die heutige Staatsgrenze zwischen Liechtenstein und Österreich stellte zwar bereits seit dem 14. Jahrhundert eine politische Trennlinie zwischen den beiden von verschiedenen Landesherren re- gierten Gebieten dar, aber für den Handel und Ver- kehr hatte diese Trennlinie (noch) keine Bedeu- tung. Im Rodwesen bildeten die Region Feldkirch und das (spätere) Fürstentum Liechtenstein eine Einheit. Die Grenzen der Rodbezirke deckten sich also nicht mit den heutigen Landesgrenzen. Fuhr- werke aus den Herrschaften Schellenberg und Vaduz (den beiden Regionen des Fürstentums) waren nach Feldkirch unterwegs, um Waren für den Weitertransport abzuholen, Feldkircher Fuhr- leute verkehrten innerhalb der Rod auch auf dem Gebiet des Fürstentums. Die Fuhrleute aus dem liechtensteinischen Balzers beförderten die in der Rod inbegriffenen Waren bis Maienfeld in die Bündner Herrschaft. Die den Rodverkehr regeln- den Ordnungen waren folglich Vereinbarungen, deren Geltungsbereich sich über die (politischen) Grenzen des heutigen Fürstentums Liechtenstein hinaus erstreckten. Sie wurden auch meist in Feld- kirch vereinbart, wobei Amtspersonen aus den Herrschaften Schellenberg und Vaduz (seit der Gründung des Fürstentums Liechtenstein im Jahre 
1719 war es der Landvogt als Leiter des Oberamts in Vaduz) diese Entscheidungen mitgestalteten und mittrugen. Ebenso wie im Bereich der Alpenpässe stellte sich im Rheintal eine Konkurrenz zwischen zwei Strassenzügen ein: Die rechtsrheinische Strasse, die über die Bündner Herrschaft, Liechtenstein und Vorarlberg nach Deutschland führte, rang mit der linksrheinischen Route (Sargans-Herrschaft Wer- denberg-Bodenseeraum) um die Vormachtstellung. 12) Eine nennenswerte Auswanderungsbewegung war beispiels- weise die deutsche Ostsiedlung. Sie war Teil einer umfassenden Aufbruchstimmung im Hochmittelalter. In einen engen Kontext dazu kann auch die Wanderung der Walserinnen und Walser nach Graubünden sowie weiter nach Liechtenstein und Vorarlberg gestellt werden. 13) Lay, Geschichte der Strasse, S. 83. 14) Ebenda. S. 81. 15) Wicki, Luzern im 18. Jahrhundert. S. 464. 16) Ebenda. 17) Namentlich Zölle und Weggelder; vgl. auch S. 50-54, wo dieser Gegenstand ausführlich dargestellt ist. 18) Rehbein, Geschichte Verkehrswesen, S. 135 und Wicki, Luzern im 18. Jahrhundert, S. 464. 19) Wicki, Luzern im 18. Jahrhundert. S. 465. 20) Caroni, Säumergenossenschaften, S. 92 f. 21) Ebenda. S. 85. 22) «Rod» wird bei Simonett als eine oberdeutsche Form für «Rotte» im Sinn von Reihenfolge, Tour gedeutet (vgl.: Simonett, Verkehrs- erneuerung in Graubünden, S. 11). - Sprachwissenschaftlicher leiten den Begriff jedoch aus dem Lateinischen ab: Eugen Gabriel deutet «Rod» als von «Opera Rogata» (das heisst: «angeforderte Arbeit») herrührend, während Hans Stricker die Ansicht vertritt, dass sich der Begriff «Rod» vom lateinischen Wort «Rotula» herleiten lässt. «Rotula» bedeutet «das sich Drehende», «das Rad». (Freundliche Mitteilung von Eugen Gabriel und Hans Stricker an den Verfasser.) 23) Der sogenannte «Teiler», Rodmeister oder Hausmeister; vgl. auch S. 58-62. 24) Vgl. S. 55-58, dort ausführlicher. 25) Dieses Thema wird auf S. 97-106 mit konkreten Beispielen eingehend dargestellt. 26) Simonett. Verkehrserneuerung in Graubünden, S. 9. Die neue Septimerstrasse sollte auch für Wagen von sechs Zentnern befahrbar sein. 27) Caroni, Säumergenossenschaften, S. 111 f. 15
	        

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