Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (97)

DAS ROD- UND FUHRWESEN IM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN / KLAUS BIEDERMANN LANDVOGT MENZINGER BERICHTET ÜBER VERSTÖSSE GEGEN DIE RODORDNUNG, 1790 «Wegen der eingeführten Rodordnung ergeben sich zwi- schen den hiesigen Unterthanen und den öfsterreichi- sch]en imerwehrende Klagen und Gegenklagen. Diese und zum Theil auch die [Hliesigen suchen sich inner Ver- dienste zu erschleichen, worüber sich die übrigen und die ganze Landschaft beschwehren, und bey diesseitigem Oberamte Remedirung suchen. Den österreichischen Un- terthanen ist die hiesige Rohd dergestalten verhasst, dass sie alle Waaren. die in die obere Schweiz bestimmt sind, lieber jenseits des Rheins hinauf gehen lassen, ungeacht nun die Rohd daselbst auch eingeführt und der Weg an sich beschwehrl[icher]r ist, und die Spedition höher körnt als auf der hiesigen Seite. Wir hoffen immer, dass ein sol- ches gehässiges Unternehmen, welches dem österr.en Un- terthanen selbst nachtheilig ist, keinen Bestand haben könne; und daher sind wir, um die Abneigung nicht wei- ter zu vermehren, biesher mit aller Gelindigkeit zu Werke gegangen, um so mehr, als allem Anschein nach das löbl. Vogteyamt zu Feldkirch die Zernichtung der eingeführten Rohd wie[']s scheinet selbst nicht ungern sehen würde. Die hiesigen Unterthanen tringen zwar an, dass mann wid[er] die Contravenienten mit Abladen und Arretieren zu Werke gehen solle, wir haben aber rhatsamer gefun- den, zi erst Wege einzuschlagen, welche weniger Aufse- hen machen, und keine unangenehme Weitläufigkeiten besorgen lassen, und getrauen uns ohne Eurer [Durch- laucht] die ganze Lage unterthänigst vorgetragen, und die höchste Verhaltungsbefehl hierzu erhalten zu haben, nicht zu gewaltsame Mitteln zu schreiten .... [DIass unter diesen Gehässigkeiten der hiesige Zoll sehr leiden muss, das ist leicht zu erachten, denn eben durch dieses suchen die ö[sterreichisch]en Unterthanen die Rohd zu zernichten; sie denken, wenn man sehen werde, dass die Güter [gnädigst] einen anderen Weg neh- men, der Zoll weniger ertrage, die Professionalisten und Wirte wenig Einkommen und Verdienste mehr haben, so werden die übrigen Unterthanen, denen es des Fuhrwe- sens halber daran gelegen ist, wenig obrigkeitl[ich]e Hilfe mehr finden, und die Rohd von sich selbst ein End neh- men. Für sich selbst betrachtet ist dieses Raisonement ganz richtig, und wenn man voraus sehen würde oder könnte, dass der Warenzug der grösseren Beschwehrlich- keit ungeacht durch die Schweiz fortdauern würde: So wäre es Freylich besser wenn die Rohd gänzlich aufhörte, und Freyheit beym Komerz[,] welche ohnehin das erste Mittel ist selbes zu befördern, wieder allein statt hätte, hiebey aber ist ein Umstand hauptsächlich zu erwegen. Ehe und bevor die Rohd eingeführt war, machten eini- ge Wirte andere Bürger in Feldkirch und die Kornkipe- rer813 forml. Spediteürs, und liessen den hiesigen Unter-thanen 
nichts zukommen, wenn sie nicht die Fuhren um ein Notgeld übernahmen, und viel bei ihnen zechten. Auf diese Art hatten sie die Bauern in der Herrschaft Schel- lenberg vollkommen in der Gewalt, und weil sie ohnehin dem Zechen nicht abgeneigt sind, so verzöhrten sie mehr als sie einzunehmen hatten, und giengen darüber zu grund. Durch die Rohd sind diese Monopolien zernichtet, und der Fuhrmann, welcher vorhin in Feldkirch blieb, bleibt nun grössten theils im Lande; dieses ist der Haupt- grund, warum sich die ö[sterreichische]n Würte ... so sehr verwenden!,1 die ihnen so nachtheilige Rohd ab, und das vorige Fuhrwesen wieder in den Stand zu bringen. [D]ie Unterthanen klagen wider unbefugte Fuhren der Fremden, die Fremden über die schlechte Spedition ihrer Waaren, die zum theil erzwungen, und zum theil wahr sind: den viele haben schlechte ZügeU bringen die Waa- ren zu spät an End und Ort, wo besonders die Früchten zum Nachtheil der Kornhandler zu spät eintreffen, oder gar nicht mehr zu Markt kommen; das Land klagt über Kosten, die ihm durch das Aufsehen auf die ordnungswid- rige Fuhren, und durch das Klagen gegen dieselbe verur- sachet werden, und auf solche Weise sind wir bei Ober- amte ganz jämmerlich damit geplagt; und wir sehen noch vorhinein, dass wir mit dem Vogteyamt zu Feldkirch, und vermit. auch mit dem k: k: Kreisamte in Bregenz zu thun bekommen werden; denn es scheint, dass diese [für] die ö[sterreichisch]en Waaren oder [für] die, welche nur über ö[sterreichisch]e Ort herkommen!,] eine ganz besondere Freyheit prätendiren wollen; wie aus der Anlage er- scheint. Reden wir aber wider die Rohd, so sind wir wider das Interesse sehr vieler Unterthanen, welche dabey ihren Verdienst verlieren, und wieder unter das harte Joch der gewinnsüchtigen und unbilligen Wirte zu Feld- kirch kommen; wir setzen uns aus!,] beim ganzen Lande verhasst zu werden; weil es uns für diejenigen ansehen würde, welche ihm die beste Quelle seiner Verdienste und Nahrung entzogen haben. Es wäre dann, dass Eure [Durchlaucht] das Weggeld auch von den Unterthanen be- ziehen,814 und die Strassen auf Kosten des Rentamts un- terhalten liessen, in welchem Fall diese Änderung weni- ger Missvergnügen erwecken würde ...»81S 813) «Kornkipper»: ein seit dem 17. Jahrhundert verwendeter Begriff; auch «Kornjude», mit den Bedeutungen: Getroideaufkäufer; wucherischer (und betrügerischer) Kornhändler: vgl.: Grimm. Wörterbuch, Bd. 11. Sp. 787. 814) Gemäss Weggeldordnung waren liechtensteinische Untertanen von dieser Gebühr befreit. 815) LLA RA 21/68: OA an Fürst, 10. Februar 1790. 163
	        

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