Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (97)

DAS ROD- UND FUHRWESEN IM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN / KLAUS BIEDERMANN Waren ab und zwang sie zum Umkehren. Ebenso dachte Liechtenstein laut über eine Absonderung von Österreich in Bezug auf das Rodwesen nach. Die Einrichtung einer Abladestation an der liech- tensteinisch-österreichischen Grenze hätte dies ermöglicht. Dann wären nämlich alle österreichi- schen Fuhrleute dort angehalten worden, ihre Waren den liechtensteinischen Kollegen zum Wei- tertransport zu übergeben. Da Österreich sich nicht mehr an die Rodordnung hielt, begannen auch Fuhrleute aus Liechtenstein damit, die Gesetze zu übertreten und auch ausserhalb der Rod Fuhren zu verrichten. Inzwischen war jedoch mit dem im 18. Jahrhun- dert erfolgten Modernisierungsschub im Strassen- bau eine Situation eingetreten, die dem Rodwesen den Garaus machte. Gegenüber den nun vorhande- nen schnelleren Verkehrsverbindungen war dieser Warentransport in Etappen nicht mehr konkur- renzfähig und konnte folglich nicht mehr bestehen. Diese Entwicklung hatte in den auf den Ausbau des Grosshandels bedachten Herrschaftsgebieten der Städte Bern, Basel und Luzern deutlich früher ein- gesetzt als in den Berggebieten, wo auch die Ver- kehrsverbindungen noch nicht so gut ausgebaut waren. In den Kantonen Uri und Graubünden hielt sich das Rodwesen sogar noch länger als im Fürs- tentum Liechtenstein. Im Zusammenhang mit der eidgenössischen Abstimmung über die Alpeninitiative im Februar 1994792 hörte ich eine interessante Bemerkung: Die Lastwagenfahrer seien die «modernen Fuhrleute», die ebenfalls im Dienste von Händlern und Kauf- leuten stehen würden. Dazu ist zu bemerken, dass dies stimmt, sofern diese Lastwagenfahrer mit den Stracksfuhrleuten verglichen werden. Keineswegs aber kann der Transitverkehr des ausgehenden 20. Jahrhunderts mit dem Rodfuhrwesen verglichen werden. Das Rodwesen hatte immer die lokalen Dorfgenossenschaften gestärkt, während der mög- lichst schnelle, «stracks» durchgehende Güterver- kehr diese eher ignorierte und vielmehr den gros- sen, entfernt gelegenen Warenumschlagplätzen und Handelszentren entgegen kam. 
790) Ospelt, Wirtschaftsgeschichte, S. 206 ff. Die Polizeiordnung von 1732 sprach von zwei wöchentlichen Viehmärkten in Liechtenstein, der eine auf Rofaberg (Eschen), der andere in Vaduz. Beide waren nicht sehr erfolgreich. Versuche, diese beiden Märkte wieder zu beleben, gab es 1749, 1792 (Vaduz) sowie 1808 (Rofaberg). 791) Die Geschichte eines unvollständig ausgeführten Gütertrans- portes ist in einem Verhörtagsprotokoll aus dem Jahre 1692 nachzu- lesen, welches im Anhang aufS. 145 f. wiedergegeben ist. Die Spedition eines Fasses Branntwein gelangte hier nicht mehr unver- sehrt an den Bestimmungsort und es kamen dabei sogar Menschen zu Schaden. 792) Eidgenössische Volksabstimmung vom 18./20. Februar 1994. Die «Alpeninitiative», welche eine Verlagerung des Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene zum Ziel hatte, wurde vom Stimm- volk mit 51,9 Prozent Ja-Stimmen angenommen. 141
	        

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