Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (97)

DAS ROD- UND FUHRWESEN IM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN / KLAUS BIEDERMANN Schwefel und Eisen unterbinden wollte, da diese Materialien zur Herstellung von Kriegsmaterial benötigt wurden. So verbot er dem Schaaner Krä- mer und dem Vaduzer Nagelschmied den Verkauf ihrer Waren auf dem Werdenberger Markt.721 Die Stationierung dieser Truppen stellte für die Liech- tensteiner Bevölkerung zudem eine finanzielle Be- lastung dar. Der Bericht des Oberamts ist (auszugs- weise) im Anhang (S. 165) wiedergegeben Der Ab- druck dieses Textes ist dadurch gerechtfertigt, da Landvogt Menzinger darin ein faszinierendes Bild von der damaligen, durch das Kriegsgeschehen be- einflussten, Stimmung in Liechtenstein zeichnet. Da sich die österreichische Seite bereits 1795 wiederum weigerte, den Unterländer Fuhrleuten die schuldigen Löhne zu bezahlen, wandte sich das Oberamt an die Hofkanzlei in Wien mit der Bitte um Unterstützung.722 Im Vorfeld hatten sich das Oberamt und der Feldkircher Hausmeister in der Frage zerstritten, wie hoch denn nun der Fuhrlohn von Feldkirch bis Schaan zu stehen kam. Liechten- stein berechnete z. B. den Fuhrlohn für die Strecke Nendeln-Schaan im Ansatz von 6,5 Kreuzer pro Malter Korn, während Österreich auf dem niedri- geren Ansatz von 5,5 Kreuzer beharrte. Folglich war zwischen beiden Seiten auch ein Streit über die Höhe der Geldsumme entstanden, die Öster- reich den Liechtensteinern schuldete. Würde sich die österreichische Seite durchsetzen, so bemerkte das Oberamt, dann flössen «beträchtliche Sum- men» in die Privatkasse des Feldkircher Haus- meisters.723 Das Oberamt warf dem Hausmeister in Feldkirch zudem vor, dass er «ganze Viertel und halbe Jahre zuwarte, und dann einen Mann durch die Zusamenziehung der ganzen Sume auf eine erkünstelte Art zum Schuldner machen wolle, wo er sich weder mehr zu erinnern, noch zu regressi- ren wissen könne».724 In einem weiteren Schreiben an die Hofkanzlei beschwerte sich das Oberamt über das illegale Wirten des Feldkircher Faktors.725 Dies hätte für die liechtensteinischen Fuhrleute (und darüber hinaus für das ganze Fürstentum) negative Auswirkungen: Diese Fuhrleute Hessen ihre geladenen Wagen in Feldkirch «offt vom mor- gen früh bis in die späte Nacht bey allem Wetter auf 
offener Gasse stehen ..., indem sie inzwischen in [des] Faktors Flaus zechten, und sich volltran- ken».726 Den Verdienst hätte demnach einzig und allein der Feldkircher Flausmeister, während die liechtensteinischen Fuhrleute mit einem leeren Geldbeutel nach Hause zurückkehrten. Am 16. Mai 1796 richtete Fürst Alois I. eine Bitt- schrift an den Kaiser. In einem 32-seitigen Schrei- ben bat er den obersten Monarchen des Reiches, den Feldkircher Hausmeister zur Zahlung der aus- stehenden Fuhrlöhne zu zwingen.727 Unklar ist, ob die liechtensteinischen Fuhrleute das ihnen zuste- hende Geld dann auch wirklich erhielten. Alois 710) LLA RA 21/343: Vogteiamt an OA, 3. Dezember 1794. 711) LLA RA 21/399: Notiz von Faktor Bachmann, 10. November 1795. Zuvor war Ende Oktober 1795 ein Fürstlicher Befehl an das OA ergangen, den Schlagbaum in Nendeln zu entfernen; vgl. LLA RA 21/411: OA informiert am 22. Februar 1796 das Kreisamt Bregenz. 712) LLA RA 21/122: Vorladungsbefehl des Landweibels Paul Boss an Baptist Kienz, 22. Juli 1790. 7131 LLA RA 21/126: Schaaner und Vaduzer Gemeindevorsteher contra Baptist Kienz. 11. August 1790. 714) LLA RA 21/298: OA an Landvogt in Werdenberg. 29. April 1793. 715) Bilgeri, Geschichte Vorarlbergs. Bd. IV, S. 180. 716) Kaiser. Arthur Brunhart. S. 522. 717) Bilgeri, Geschichte Vorarlbergs, Bd. IV. S. 180. 718) Die Weggeldeinnahmen in Balzers sanken im Zeitraum 1793-1796 stetig, aber nicht drastisch. Bei den Zolleinnahmen gab es zwar Schwankungen, aber ein wirklicher Einbruch bescherte erst das Jahr 1799: vgl. Anhang. S. 151. 719) LLA RA 21/337: Berechnungen des Feldkircher Hausmeisters. Demnach ging die folgende Anzahl Malter an Getreide nach Balzers und (in Klammern) nach Burgerau: Februar: 1291 (153,5). März: 2289,5 (157). April: 3213,5 (198). Mai: 2164 (202), Juni: 1970 (224). 720) LLA RA 21/350. 721) LLA RA 21/347: OA an HKW, 26. Dezember 1794. 722) LLA RA 21/382: OA an HKW, 23. Juni 1795. 723) Ebenda. 724) Ebenda. 725) LLA RA 21/385: OA an HKW. 30. Juni 1795. 726) Ebenda. 727) LLA RA 21/422: Fürst an Kaiser. 131
	        

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