Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (97)

DAS ROD- UND FUHRWESEN IM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN / KLAUS BIEDERMANN für Stückwaren praktisch völlig für sich allein. Die liechtensteinischen Fuhrleute waren in der Folge der Willkür ihrer Nachbarn weitgehend schutzlos ausgesetzt: «Weil zu Feldkirch aller Orten bald vor jedem Haus auf und abgeladen wird, jeder Korn- händler und Fuhrmann sein eigener Faktor ist und der H[err] Bachmann selbst den jenseitigen zu Diensten stehet, so würde alles Gnade seyn, was die jenseitigen den hiesigen noch zukommen Hes- sen».65z Das Vaduzer Oberamt zeichnete hier ein völlig anderes Bild des Feldkircher Faktors, das mit seinem noch im Jahre 1787 gebotenen Selbstpor- trait (vgl. S. 164) nicht mehr viel Gemeinsamkeiten aufweist. Zu Beginn des Jahres 1791 verschlechterten sich die Chancen für die Aufrechterhaltung des lokalen Transportsystems noch zusätzlich; denn das Kreisamt in Bregenz als oberste Verwaltungs- behörde in Vorarlberg erteilte am 17. Januar den offiziellen Befehl, sämtliche über Bregenz laufende Handelswaren von der Rodordnung zu befreien.653 Die Stadt Feldkirch bedauerte offiziell (nach aus- sen hin) diesen Schritt und wies darauf hin, dass ihr Handlungsspielraum selbst eingeschränkt sei. Gleichzeitig gab Feldkirch seinem Hausmeister die Anweisung, für alle aus Bregenz kommenden Fuhrwerke Frachtbriefe auszustellen.654 Hier wird ersichtlich, dass das Vaduzer Oberamt seinen Vor- wurf betreffend Ausstellung von Policen an un- befugte Fuhrleute nur bedingt an die Adresse des Feldkircher Hausmeisters richten durfte; denn Faktor Bachmann handelte hier - spätestens seit diesem Zeitpunkt - auf obrigkeitlichen Befehl. Im Kontakt (auch) mit anderen Amtsstellen wies das Oberamt in Vaduz stets darauf hin, dass es seine Aufgabe sei, landesfürstliche Rechte zu wah- ren und auf fürstliche Befehle hin zu handeln.655 Deshalb betonten die Behörden in Vaduz auch, dass eben durch die Missachtung der Rodordnung nicht nur den Fuhrleuten eine wichtige Verdienst- möglichkeit weggenommen wurde, sondern dass auf diese Weise auch ein Angriff auf die Rechte des Landesherrn stattfand.656 Angesichts der neuen veränderten Situation erstattete das Oberamt so- gleich dem Fürsten einen Bericht und erhielt im 
Antwortschreiben der Wiener Hofkanzlei den Auf- trag, im Namen des Fürsten beim Kreisamt in Bre- genz gegen die Missachtung der Rodordnung zu protestieren.657 Inzwischen hatten Johann Batliner658 aus Aspa sowie weitere Fuhrleute aus der Herrschaft Schel- lenberg daraufgedrängt, dass es ihnen erlaubt sein sollte, sich ausserhalb der Rod um Warentranspor- te zu bewerben. Sie beteuerten, dass sie dies nur solange tun wollten, bis wieder eine stabile Rod- ordnung hergesteilt sei. Ebenso glaubten sie, auf diese Weise verhindern zu könnten, dass der Ver- dienst im Fuhrwesen ausschliesslich fremden Fuhrleuten zugute komme.659 644) Ein allgemeiner Hinweis auf den Einsatz von (zum Teil auch grösseren) Stieren als Zugtiere von Fuhrwerken findet sich ebenda, S. 182 f. Hier heisst es: «Vor allem die Triesner hatten stolze Stier- gespanne; es war eine Freude zu sehen, wie so zwei mächtig gehörnte vierjährige Stiere die schwerste Fuhre gemählich den steilen Weg in das Triesner Oberdorf hinaufzogen». 645) LEA RA 21/588: OA an HKW. 19. September 1808. 646) LLA RA 21/103: OA an Fürst. 647) LLA RA 21/104 ff.: Das Vogteiamt Feldkirch bittet zweimal um Rückgabe der beschlagnahmten Fuhrwerke. 648) LLA RA 21/103. 649) LLA RA 21/113: OA an Vogteiamt Feldkirch. 30. Juni 1790. 650) Ebenda. 651) LLA RA 21/104: 5. Juni 1790. 652) LLA RA 21/113. 653) LLA RA 21/144: Beilage zu einem an das OA gerichteten Schreiben der Stadt Feldkirch; vgl.: LLA RA 21/143. 654) LLA RA 21/143: Schreiben des Magistrats Feldkirch an das OA. 18.Januar 1791. 655) LLA RA 21/113: OA an Vogteiamt Feldkirch, 30. Juni 1790. 656) LLA RA 21/146: Stellungnahme des OA zu Händen der Land- ammänner der Herrschaften Vaduz und Schellenberg. 657) LLA RA/148: OA an Fürst, 23. Januar 1791, und LLA RA 21/158: Reskript der Hofkanzlei vom 9. Februar 1791. 658) Zu Johann(es) Batliner vgl. auch S. 89 sowie Anmerkung 469. 659) LLA RA 21/152: Schreiben o. D.. aber wahrscheinlich vom Januar 1791. 121
	        

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