Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (97)

sig die vielseitige Problematik im Rodwesen aus liechtensteinischer Sicht. Einzelne wichtige Punkte seien hier zusammengefasst: Das Oberamt bekun- dete ein starkes Misstrauen gegenüber österreichi- schen Amtsstellen (Vogteiamt Feldkirch und Kreis- amt Bregenz). Diese würden aktiv auf die Zer- störung der Rodordnung hinwirken. Wenn schon die österreichischen Fuhrwerke den (keineswegs bequemeren) Weg über die Schweiz nähmen, so wäre es besser, die Rodordnung gänzlich aufzuhe- ben, da die liechtensteinischen Untertanen nun so- wieso die Verdienstmöglichkeiten im Fuhrwesen verloren hätten. Trotzdem betonte das Oberamt sein Interesse an der Aufrechterhaltung des Rod- wesens, da es für die Untertanen die beste Ver- dienstmöglichkeit darstellte und zudem eine pro- tektionistische Funktion gegenüber österreichi- schen Kaufleuten, Fuhrleuten und Wirten ausübte. Aus dem Bericht spricht auch eine gewisse Angst vor Unruhen, weil das Oberamt - im Falle einer Preisgabe der Rodrechte - eine Sündenbockrolle übernehmen müsste und sich mit einem massiven Volkszorn konfrontiert sähe. - Die Hofkanzlei Wien antwortete auf diesen Bericht aus Vaduz, dass die Einhaltung der Rodordnung weiterhin oberste Pri- orität haben müsse: «Das Oberamt hat demnach ohne Weiteres sein Recht zu gebrauchen, und mit- tels zu verfügender Abladung und Ausspannung einiger die Rodordnung verletzender Fuhrwerke ein paar ernstliche Beispiele aufzustellen, sohin den Erfolg abzuwarten, und seinerzeit wieder ein- zuberichten.»607 Um das Spannnungsfeld zwischen dem Feldkir- cher Faktor, den lokalen Rodmeistern und den Fuhrleuten genauer auszuleuchten, ist es lohnend, ein paar Jahre zurückzublenden. Vom 24. Januar 1787 datiert ein ausführlicher, an das Oberamt in Vaduz adressierter Bericht des Feldkircher Haus- meisters Georg Anton Bachmann.608 Gemäss die- sem Schreiben, das im Anhang (siehe S. 164) aus- zugsweise im Wortlaut abgedruckt ist, wurde Fak- tor Bachmann für seine verantwortungsvolle Arbeit - er verwaltete jährlich grosse Geldsummen - schlecht bezahlt. (Bachmann nannte keine Zahlen.) Er gab seiner Enttäuschung Ausdruck über den 
Grossteil der Richter und Rodmeister, die seiner Ansicht nach nur den eigenen Gewinn sehen wür- den. Seinem Aufgebot zur Rodfuhr wurde - wie in zwei Fällen geschildert - keine pünktliche Folge geleistet. Bachmann nahm allerdings die Fuhrleute in Schutz. Die Einhaltung der Rodordnung sei schwierig geworden, da so viele Güter ausserhalb der Rod durchgeführt würden. Durch die Eröffnung der Arlbergstrasse hätten sich die Chancen für den Rodverkehr noch zusätzlich verschlechtert. Obwohl Bachmann (nach eigener Aussage) durch Missach- tung der Ordnung bessere Verdienstmöglichkeiten hätte, sicherte er dem Rodwesen weiterhin seine Unterstützung zu. Das Jahr 1789 erbrachte eine Klage seitens der österreichischen Kornhändler sowie eine Gegen- klage aus Liechtenstein. Es ging wiederum um Ver- stösse gegen die Rodordnung sowie um die unzu- verlässige Beförderung von Rodwaren durch liech- tensteinische Fuhrleute. Der Balzner Hausmeister Egidius Nipp und sein Vorgänger Joseph Leonz hatten bestätigt, dass sie schriftliche Quittungen über zu spät gelieferte, beschädigte oder verschol- lene Waren ausstellten. Das Oberamt in Vaduz liess am 11. März verlauten, dass die Kornhändler ihre Klage innert 14 Tagen bei ihnen schriftlich einrei- chen müssten. Vaduz sicherte den Österreichern auch zu, dass Unordnungen im Rodwesen künftig abgestellt würden und dass Warentransporte künf- tig korrekt gemäss den vereinbarten Ordnungen vonstatten gehen sollten. Das Oberamt versprach ferner den Klägern Genugtuung, sofern ihre Klagen berechtigt wären. Es wäre naiv, zu glauben, dass das Oberamt in dieser Angelegenheit eine neutrale Behörde sein konnte, die eine gewisse Schiedsrichterfunktion hätte übernehmen können. Das Oberamt in Vaduz war natürlich der einen Seite, nämlich den einhei- mischen Fuhrleuten, verpflichtet und ergriff folg- lich deren Partei. Die Beamten in Vaduz warfen 607) LLA RA 21/77: HKW an OA. 27. Febr. 1790, präsentiert am 7. März 1790. 608) LLA RA 20/43. 112
	        

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