DAS ROD- UND FUHRWESEN IM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN / KLAUS BIEDERMANN Transporte behinderte und ihnen grundsätzlich nur Schaden zufügte. Die Auseinandersetzung zwischen dem Stracks- und Etappentransport kann auch als Konflikt zwi- schen einem zentralistischen und einem föderalis- tischen Regierungssystem gedeutet werden. Dies würde erklären, warum es im österreichischen Kaiserstaat sehr viel früher zur Einführung der von den Kaufleuten und Speditoren geforderten Direkt- fuhr kam. Gebiete mit einer stark ausgeprägten Gemeindeautonomie (Graubünden, Wallis, mit Ein- schränkungen auch die Gotthardregion) konnten hingegen weitaus länger den genossenschaftlich organisierten Rodverkehr zu ihrem Vorteil behaup- ten.590 Inwieweit das Gesagte auch auf Liechten- stein zutrifft, wird noch zu untersuchen sein. Inter- essant ist, dass der Etappenverkehr im Liechten- steiner Unterland, das eine engere wirtschaftliche Verflechtung zum benachbarten Österreich auf- wies, früher als im Liechtensteiner Oberland zum Erliegen kam.
Baptist Kienz aus Lauterach, der für einen dringenden Waren- transport verantwortlich war. 589) LLA RA 21/36: OA an Pfarrer Christoph Stöckler in Balzers: Er solle seinen Pfarrkindern erlauben, dass sie am heutigen Tag fahren dürfen, damit die Früchte nicht verspätet und beschädigt ankom- men, 22. Juli 1789. 590) Siehe auch: Simonett, Verkehrserneuerung in Graubünden, S. 12. 582) Die Säumerordnung 1696-1701 wurde erlassen, um «die vor disem unserem Pass abgewichenen Kaufmannsgüter widerum auf disen Pass» zu locken. Zitiert bei: Caroni, Säumergenossenschaften. 5. 107. 583) Bielmann, Lebensverhältnisse im Urnerland, S. 128. 584) Staatsarchiv Luzern, Schachtel Uri, Nr. 177. Zitiert bei: Biel- mann, Lebensverhältnisse im Urnerland. S. 128.) 585) Bielmann, Lebensverhältnisse im Urnerland, S. 128. 586) LLA RA 6/11/26: «die gott geheiligte Sonn: und Feyrtag [dür- fen] weder durch knechtl. Arbeit, unnötiges Fuhrwerkh oder sonst in anderweeg unerlaubtes ein- und austragen aller Gattung Last Bürden, noch auch mit übermässig und unzeitig Saufen, Spihlen. Tanzen oder anderer Schwärmerei': ärgerlicher Mässigung bevorab unter denen gewöhnl.n Gottesdiensten entheyliget [werden] - demnächst auch die Kirchen und Gotteshäuser etwan durch ausge- lassen- und Ungezogenheit der Jugend - oder ander gott und ihres Seelen Heyl vergessenen Böswicht mit ärgert Schwätzen, Trucken und Stossen. noch in anderer Weise und Manier entunehrt [wer- den]». 587) LLA RA 21/27: Bürgermeister und Räte der Stadt Feldkirch informieren OA über Klagen des Faktors; Schreiben datiert vom 6. April 1789. 588) LLA RA 21/35: OA an Richter und Geschworene in Balzers: Ungeachtet des heutigen Feiertags sollen die Früchte spediert werden, 22. Juli 1789. Das OA entsprach einem Ansuchen des 109