Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

Salzburger Rechtsfakultät ein besonderer Rang für Hexengutachten zuerkannt worden wäre». Später folgten nur noch zwei weitere ähnliche Aufträge.422 Laut Peter Putzer stellte übrigens auch das wei- tere von Dr. Moser «hinterlassene Schrifttum ... keine Literatur von hohem Wert und Rang dar».422 MÄNGEL DES SALZBURGER RECHTS- GUTACHTENS Immerhin galt das Salzburger Rechtsgutachten bis- lang in der Literatur als eine «mit höchster Gewis- senhaftigkeit»424 und «mit größter Sorgfalt» verfass- te Arbeit.425 Für Otto Seger war Dr. Moser «ein ge- wissenhafter Gelehrter, der jede Einzelheit beach- tete».426 Diese Urteile treffen jedoch nicht zu, denn das Gutachten weist eine Reihe von beachtlichen Män- geln auf, die zu seinem Charakter als wenig an- spruchsvolle Gefälligkeitsarbeit passen. So fiel Dr. Moser nicht einmal auf, dass es sich bei der Datie- rung der ersten Eintragungen im Schellenberger Inquisitionsprotokoll auf das Jahr 1651 um einen Irrtum handeln musste. Obwohl die entsprechen- den Fälle am Beginn seiner Arbeit standen, merkte er nicht, dass anderenfalls die Ehefrau Andreas Strals sechs Jahre alt gewesen wäre und dabei schon einen fünfjährigen Sohn gehabt hätte.427 Um ein ähnliches Versehen findet sich auch bei den In- quisitionen über Silvester Hopp.428 Dr. Moser berücksichtigte in seinem Urteil wei- ters nicht, dass die ihm vorgelegten Inquisitions- protokolle keine Originalmitschriften der Verhöre darstellten, sondern später zum Zwecke der Indi- zienabwägung neu zusammengestellt worden wa- ren. Dabei wurden die Aussagen mitunter nicht von Anfang bis Ende chronologisch, sondern auch nach thematischen Gesichtspunkten gereiht. Dr. Moser aber betrachtete zum Beispiel bei den Un- terlagen zu Katharina Wangnerin die unchronolo- gische Reihung einfach als Unordnung und Unacht- samtkeit.42y In Wirklichkeit jedoch ermöglichte erst ein zeitlicher Einschub eine chronologische Darle- gung der unterschiedlichen Anschuldigungen. 
Wie seine Bemerkungen zu den Aufzeichnungen über Michael Schechle zeigen, erkannte Dr. Mo- ser darüber hinaus nicht, dass bei der zusammen- fassenden Niederschrift der Inquisitionsaussagen nicht jedesmal die Namen der Beisitzer bei den ein- zelnen Verhörterminen wiederholt wurden. Für ihn galten solche Eintragungen einfach als rechtswid- rig.420 Eine Liste der Delinquenten aus dem Jahre 1682 belegt, dass es auf Grund der damals vor- liegenden Unterlagen sehr wohl möglich war, die personellen Zusammensetzungen der Inquisitions- kommissionen zu rekonstruieren.431 Neben solchen strukturellen Fehlern unterliefen Dr. Moser im Rechtsgutachten etliche sprachliche Missverständnisse, die deutlich sein Bemühen do- kumentieren, belastendes Material gegen das Va- duzer Gericht anzuführen. So verzeichnete er etwa bei einer Inquisition über Georg Nigg aus Triesen, dass der erste Zeuge, Jakob Bargezi, in einer seiner Aussagen zunächst erklärt habe, dass die Geiss, die er anstelle einer Geldzahlung von Nigg erhalten hatte, vier Wochen 
später zerfallen sei. Laut einer anderen Aussage Bargezis sei die Geiss vom Flirten aber beim ersten 
Austreiben verlohren worden, daß kein mensch wisse, wo sye hinkhommen. Dr. Moser bemängelte diesen vermeintlichen Wider- spruch und erklärte, dass man gemäss der ersten Aussage wohl wissen hätte 
müssen, wo die gaiß hinkhommen wäre. Er verstand nicht, dass «zerfal- len» so viel wie «über einen Felsen hinunter fallen» heisst, und konstruierte daraus einen Widerspruch beim Zeugen.432 Als Regina Maierin gegen Anton Hopp aussagte, unterstellte ihr Dr. Moser selbst eine abergläubi- sche Tat, weil sie dem 
Scharfrichter under dem köpf gegangen sei.433 Die Maierin war jedoch zum Scharfrichter «unter dem Kapf» bei Feldkirch ge- gangen. Bemerkenswert wird dieses Missverständ- nis auch deshalb, weil Moser im nächsten Satz den Vorwurf erhob, dass die Gerichtsprotokolle nicht mit dem angefertigten Auszug übereinstimmten, dass also die Behörde beim Protokollieren nicht genug Fleiss angewendet habe.434 Ähnlich voreingenommen erklärte Dr. Moser die Angaben zur Verwandtschaft der Maria Hoppin aus 92
	        

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