Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

Mahlzeit auf dem Hexen- sabbat: Die Teufel bedie- nen die Teilnehmer Tanz der Hexen mit ihren Teufelsbuhlen 
- Schadenzauber: Die Delinquenten mussten eine breite Palette von Schadenzauber gestehen, von der Verursachung von Unwettern, Stürmen und Hagel, der Zerstörung der Früchte und des reifen- den Weins, dem magischen Diebstahl von Wein aus bestimmten Kellern bis zur Tötung von Tieren, Schädigung von Kindern, Beimischung von Gift in Getränke und so weiter. Weigerten sich die Delin- quenten, einen vom Teufel anbefohlenen Schaden- zauber auszuführen, sollen sie von ihm bestraft worden sein. Zu den Prozessgeständnissen gehörten regel- mässig Denunziationen von weiteren vermeintli- chen Teilnehmern an Hexensabbaten. Manche De- linquenten gaben über hundert andere Personen zu Protokoll. HEXENTANZPLÄTZE In den erhaltenen Unterlagen zu den Hexenprozes- sen sind die erwähnten Hexentänze oder -sabbate nur selten genauer lokalisiert. Zwei Frauen aus Triesen und vom Triesenberg führten in ihren Geständnissen bei den Verfahren in der Mitte des 17. Jahrhunderts folgende Örtlichkeiten an: - den Guggerboden, eine grosse Waldlichtung, östlich ober dem Wangerberg,369 - das Hahnenspiel, ein Bergmassiv südöstlich oberhalb von Steg,370 - ein Ort hinter dem Gulmen, dem Übergang vom Rheintal ins Saminatal, - das Balznerried, eine Flur südlich der Lawena- röfi an der Gemeindegrenze von Triesen zu Bal- zers, heute Wesa genannt,371 und - die Linde zu Vaduz, also die Gerichtslinde im Äuli nordwestlich der heutigen Pfarrkirche.372 Weiters führte eine der Frauen einen Kreuzweg als Hexentanzplatz an. Solche Wegkreuzungen oder -gabelungen galten im Volksglauben allge- mein als Orte, an denen das Übernatürliche oder Dämonische am mächtigsten wirkte. Deshalb wur- den sie später oft mit christlichen Kreuzen verse- hen.373 76
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.