Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER sey ain viertl und ongefar ain meßlin darzu, so gersten oder korn gewessen, uberpliben, seye mer- gemelter Plenkhin zu inen kommen und gesagt, er wolle solhes zu som korn behaltten. 18. Bekant sy, das sy Teys Düfftlis weib ain we- nig schmalz geben. 19. Bastian hab nit Wissens gehapt, das sy obge- nante stukh gestollen. 20. Zum zwainzigisten, so hab sy offternanter Bastian gezwungen, das sy mit ime hab miessen hinweg ziehen, und hab sy den Bastian mit nihten angerayzt, das er seinem weib oder kinder ettwaß unschadlihs sollen zu fiegen, sonderen offtmal zu ir kommen und zu iro gesagt, wann sy nit mit ime wolle, so solle sy vor ime nit siher sein. Die Geständnisse der Ursula Tannerin lassen er- kennen, dass sie ursprünglich des Mordes an ihrem Ehemann verdächtigt wurde, dass sie später mit einem Familienvater zusammenlebte und in gräflichem Dienst stand. Dort beschuldigte man sie bald des Schadenzaubers an etlichen Personen und vor allem des Diebstahls. Diese Vorwürfe bilden den Hauptteil des Geständnisses. Wegen des ge- standenen Schadenzaubers und der Teufelsbuhl- schaft ist es möglich, dass sie als Hexe hingerichtet wurde. (Es sei hier daraufhingewiesen, dass in den Triesner Matrikebüchern unter dem Jahr 1651 ein Nikolaus Tanner mit dem Beisatz «ehemals ver- brannt» vermerkt ist.368) DIE GESTÄNDNISSE BEI DEN PROZESSEN VON 1679 UND 1680 Die Geständnisse bei den Hexenprozessen der Jah- re 1679 und 1680 sind nicht in Form von Original- akten, sondern nur indirekt in den erhaltenen Rechtsgutachten überliefert. Die Angaben der De- linquenten setzten sich zumeist aus den klassi- schen fünf Bestandteilen zusammen: - Der Teufelspakt: Die vermeintlichen Hexenper- sonen mussten sich dem Teufel mit Leib und Seele verschreiben, Gott und die Heiligen verleugnen sowie versprechen, nicht mehr zu beten und ihre 
Kinder dem Bösen zu übergeben. Der Vertrag mit dem Teufel soll durch eine Unterschrift mit eige- nem Blut aus irgendeinem Körperteil (sogar aus dem Mund oder dem Herz) besiegelt worden sein. - Die Teufelsbuhlschaft: Der Bund mit dem Teufel wurde durch die sogenannte Teufelsbuhlschaft, die sexuelle Vereinigung, vollzogen. Der Körper des Teufels soll dabei unnatürlich kalt gewesen sein und nach dem Geschlechtsverkehr mitunter eine scheussliche grüne Gestalt angenommen haben. - Hexenflug: Zu den Versammlungen und Tänzen begaben sich die Hexen auf Besen, Stecken, Ga- beln, Stühlen und Katzen. Vor dem Flug mussten diese Requisiten entweder mit einer Salbe behan- delt werden, oder/und man hatte bestimmte Worte zu rezitieren. Manchmal legte eine Frau an ihrer Stelle einen Gegenstand, zum Beispiel 
ein blöckhle, ins Bett, damit ihre Abwesenheit vom Ehemann nicht bemerkt würde. - Teilnahme an Hexensabbaten: Hexentänze fan- den vor allem am Mittwoch und am Freitag, beson- ders im Sommer und zu den heiligen Zeiten (Feier- tagen) statt. Eindeutig aus der theologisch-juristi- schen Hexendoktrin stammen die Angaben, dass auf den Sabbaten Hostien «verunehrt» wurden. Auf den Flexenversammlungen sollen dieselben sozialen Unterschiede wie in der realen Welt be- standen haben. So habe zum Beispiel Johanna Kranzin als wohlgekleidete und vornehme Dame daran teilgenommen. Auch eine Art von militäri- scher Hierarchie ist bezeugt. Udo Kranz wurde ein- mal von vermeintlichen Hexen als ihr Feldwaibel denunziert. Ihn und den Balzner Wirt Ulrich Weiss gaben sie überdies als Spielmann oder Gei- ger an. 364) Tantsch, Teufels- und Hexennamen. S. 80 f. 365) Tschaikner, Magie und Hexerei. S. 147 f. 366) LLA RA 144/10. 367) Die Aussagen der Dannerin könnten wohl am besten durch den erwähnten Hofmeister Wild, über den mir aber bislang keine Angaben vorliegen, zeitlich eingeordnet werden. 368) Büchel, Pfarrei Triesen, S. 64. 75
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.