Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

DIE PROTOKOLLISTEN Unter Landvogt Dr. Brügler wirkte der Landschrei- ber Johann Georg Baumgartner als Aktuar und Protokollist bei den Hexenprozessen.326 Er blieb bis spätestens September 1679 in seinem Amt als Landschreiber.327 Bei den Hexenprozessen des Jahres 1680 war Franz Anton Braun als Protokollist tätig.328 Lizen- tiat Büchele verwechselte später seinen Namen mit dem seines Sohnes Zacharias,329 des Bürgermei- sters der Stadt Bludenz.330 DIE BEZAHLUNG DER RICHTER In einem Schreiben der Feldkircher Beamten vom Jänner 1681 heisst es, es 
haben auß dem uber- meßigen eyffer in fortsetzung solcher unordentli- chen processen die examinatores unndt beysitzern gleichmeßig sich eines particular interesse nicht wenig suspect gemacht, in deme sie täglich ... ihre sportulas pro qualitate personarum haben und ihnen selbst assigniren.331 Otto Seger wollte später sogar beweisen, dass der Eifer der Beamten bei den Hexenprozessen «zum großen Teil daraus zu erklären» sei.332 Die Landammänner wurden für ihre Tätigkeit als Beisitzer bei den Gerichtsverfahren nicht schlecht bezahlt, die ausbezahlten Summen dürfen jedoch nicht überschätzt werden. Wie bereits ange- führt, waren zum Beispiel die Ammänner Georg Bürkle, Hans Öhre und Jakob Schreiber durch die Hexenprozesse von 1680 keineswegs zu Reichtum gelangt. Allein die Erben Georg Wolfs und Kaspar Schreibers wurden in den achtziger Jahren nach Aufhebung der Urteile durch die kaiserliche Kom- mission wegen eingenohmenen confiscation gel- tern zur Rechenschaft gezogen.333 Die gewöhnlichen Gerichtsleute erhielten ausser der Verpflegung keine Gebühren ausbezahlt. Ohne Zweifel aber hatten sie - und wohl überhaupt ein grösserer Personenkreis - auf manche andere Wei- se von den Flexenprozessen profitiert. Eine Mög- lichkeit dazu bildete zum Beispiel der Umstand, 
dass zur Eintreibung der Konfiskationsgelder nicht selten die Fahrnis der Hingerichteten unter ihrem wahren Wert verkauft wurde.334 Aus einer in den achtziger Jahren zusam- mengestellten Übersicht,335 bei der Landammann Bürkle aufgrund seines Konkurses von 1682 nicht berücksichtigt ist, geht hervor, dass Kaspar Schrei- ber und Georg Wolf bei den «Brüglerischen Prozes- sen» von 1679 für insgesamt 80 Tage - wohlge- merkt auch für Sonn- und Feiertage - Sportein (Sit- zungsgebühren) erhielten. Kaspar Schreiber wurde mit 45 Kreuzer je Tag (total 60 Gulden), Georg Wolf mit 54 Kreuzer (total 72 Gulden) entlohnt. Bei den «Walserischen Prozessen», die teils im Frühjahr und teils im Herbst 1680 stattfanden und alles in allem etwa vier Monate dauerten, erhielten Kaspar Schreiber und Georg Wolf dieselben Tages- sätze. Schreiber verdiente insgesamt 75 Gulden, Wolf 90. Die Schellenberger Ammänner Hans Öhre und Jakob Schreiber wurden bei den «Walserischen Prozessen» höher entlohnt. Die Verfahren, an de- nen sie teilnahmen, begannen im April 1680 und endeten im August 1680. In dieser Zeit hätten sich die beiden nach eigenen 
Aussagen schier alle täg sich eingefunden, obwohl man ihnen nur für 100 Tage 
ihr sizgelt bezahlte. Öhre bekam pro Tag ei- nen Gulden und acht Kreuzer (insgesamt 113 Gul- den 20 Kreuzer), Schreiber jeden Tag einen Gulden (insgesamt 100 Gulden). Zusammengerechnet bezogen also bei den He- xenprozessen der Jahre 1679 und 1680 Kaspar Schreiber 135 Gulden, Landammann Wolf 162 Gul- den, Landammann Öhre 113 Gulden 20 Kreuzer und Landammann Jakob Schreiber 100 Gulden, was insgesamt die Summe von 510 Gulden 20 Kreuzern an Sitzungsgeldern ausmachte. DIE FOLTERUNG Die Folterung der Angeklagten wurde auf Anord- nung des Gerichts durch einen Scharfrichter vorge- nommen,336 der den Verlauf der Prozesse durch sei- ne Tätigkeit mitunter wesentlich mitbestimmte.337 66
	        

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