Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

Mandat der kaiserlichen Subdelegation vom 1. März 1685, in dem wegen fortgesetzter Hexe- reivorwürfe und anderer übler Nachreden die Unschuld der 1679/80 verurteilten Person her- vorgehoben und künftige Verleumdungen unter Strafe gestellt werden < 4 y-> äs "L fr ' , <M&u •-/ff*'*$>+<f (^-fi f^*^f^' 42
	        

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