Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

auch dem ganzen Land samt 
den nachbarten pro- vinzen geholffen und die schuldige abgestrafft. Über die bereits eingezogenen Konfiskations- gelder heisst es im Triesner Schreiben von 1682, dass sie zum Teil vom Graf verschwendet worden seien. Einen anderen Teil hätten die «Kriminali- sten» für die Führung der Prozesse verwendet oder unter 
sich alß Vergeltung ihrer mühwaltung aufge- teilt. Weiters habe man das Geld zur Verzinsung derjenigen Summe in Höhe von mehr als 12 000 Gulden verwendet, welche die Stände für den Gra- fen entlehnt hatten und für die ihnen 
ja die confis- cation versprochen und angewisen worden war. Die «Impetranten» beklagten sich ausser über die rigorosen Konfiskationen auch über die erpress- ten Verehrungen, das 
unnötige fressen und sauffen der fahenden und über 
deren zwakhe und Stelen. Die faher waren 
oft mit ungestümigkheit in die heüser der suspecten hineingerumplet. Manchmal hatten 
sie die suspicion vermehrt, indem sie sich heimlich in die Häuser schlichen, um auszukund- schaften, ob man sich fürchte oder fliehen wolle. Zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Konfis- kationen herrschte im übrigen eine grosse Kluft. In der Pfarrei Triesen forderte die Obrigkeit etwa 7 000 Gulden, konnte aber letztlich nur 2 480 - also etwas mehr als ein Drittel der verlangten Beträge - tatsächlich einziehen. Obwohl Valentin von Kriss gar nicht mehr genau wusste, wann die Hexenpro- zesse angefangen 
hatten {vor ohngefart 32 jahrn, heisst es), bestand für 
ihn kein zweifl, dass sich die Summe der Konfiskationen seit Beginn der Verfah- ren auf über 100 000 Gulden belief.217 Das hätte beinahe dem Kaufbetrag der Herrschaft Schellen- berg im Jahr 1699 entsprochen.218 Das wahre Ausmass der Konfiskationen lässt sich bislang mangels Unterlagen nicht mehr fest- stellen. Für 1680/81 ermöglicht jedoch die Rent- amtsrechnung211' einen punktuellen Vergleich mit anderen Einkünften, von denen neben den Gesam- teinnahmen beispielhaft das Umgeld (eine Art von Getränkesteuer) sowie der Weinmost- und Weinze- hent angeführt sind. Die Beträge wurden dabei auf Gulden gerundet.220 
Grafschaft Vaduz: Gesamteinnahmen Zehent Umgeld Konfiskationen Herrschaft Schellenberg: Gesamteinnahmen Zehent Umgeld Konfiskationen 
8 837 fl. 2 409 fl. 733 fl. 2 345 fl. (= 26,5 Prozent der Gesamteinnahmen) 3 
423 fl. 1 348 fl. 287 fl. 228 fl. (= 6,7 Prozent der Gesamteinnahmen) Die Konfiskationen erfolgten laut Rupert von Bod- man in den meisten Fällen nicht in Form einer Beschlagnahme des Besitzes, sondern darin, dass man sich mit den 
Hinterbliebenen abfindig ge- macht hatte, eine bestimmte Summe zwischen 500 und 1 000 Gulden zu bezahlen. Dafür jedoch hatten die Untertanen Güter verkaufen oder Kredite auf- nehmen müssen, was schliesslich die Rückerstat- tung der Konfiskationen sehr kompliziert machte beziehungsweise stark behinderte.221 War bei einem Delinquenten nichts einzuziehen, verbrannte man ihn mitunter - wie es bei Martin Nigg, dem Rädermacher in Triesen, hiess 
- umb gottes willen (um Gotteslohn).222 DIE WEITEREN EREIGNISSE RIS ZUR ABSETZUNG DES GRAFEN 1684 Im November 1682, kurz nach der Fertigstellung des Salzburger Rechtsgutachtens, verbot der kai- serliche Kommissar Fürstabt Rupert von Bod- man noch einmal ausdrücklich, dass Konfiskati- onsgelder eingezogen würden, bevor der Reichs- hofrat in Wien eine entsprechende Entscheidung getroffen hatte.223 Die angespannte Situation des Landes, die dadurch zusätzlich verschärft wurde, bewirkte, dass sich 1683 der Widerstand der 38
	        

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