Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

selbst um ihre finanziellen Ansprüche gebracht. Unter diesen Umständen scheint die Empörung über die «Brüglerischen Prozesse» rasch abgeklun- gen zu sein. Ein Beispiel dafür, wie stark die Möglichkeit von Konfiskationen das Rechtsempfinden vieler mass- geblicher Leute korrumpiert hatte, bildete der neue Landvogt Andreas Joseph Walser. In seiner frühe- ren Funktion als Feldkircher Stadtammann hatte er die Prozessführung seines Vorgängers Dr. Brüg- ler scharf getadelt; als Landvogt leitete er jedoch die Gerichtsverfahren gegen die vermeintlichen Hexenpersonen in ähnlicher Weise, obwohl ihm eigens der Jurist Johann Büchele zur Seite gestellt worden war.141 Beim weiteren Widerstand gegen die Hexenpro- zesse blieben die Betroffenen - mit Ausnahme der anfänglichen Unterstützung durch einen mutigen Geistlichen - auf sich selbst gestellt. Gegen die «Walserischen Prozesse» des Jahres 1680 gab es bezeichnenderweise nicht nur keine Proteste von Seiten der Stände; laut Angaben des designierten Feldkircher Vogteiverwalters Dr. Gugger hatten diese nun sogar die Initiative dazu ergriffen. Als nämlich der Landesherr von ihnen abermals widerrechtlich die Bezahlung des Winterquartiers verlangte, hätten sie sich unter der Bedingung dazu bereit erklärt, dass der Graf mit den Prozessen fortfahre und ihnen die Konfiskationsgelder über- lasse. Daraufhin seien die Hexereiverfahren wei- tergeführt und 
dabei nur die reichste[n] exequiert worden.'42 Dr. Gugger stellte damit die Vaduzer Hexenpro- zesse einseitig als Folge der behördlichen Geldgier dar. Laut Katharina Wagnerin aus Schaan war es landtkhündig .... das die ambtleuth die reichen aus begürd ihres gueths, die armen aber aus allerhand neyd, haß unnd raachgürighaith aus dem weeg ge- raumbt haben, dahero niemand wissen khönde, welcher schuldig oder unschuldig gestorben}42 Be- güterte Leute dürften allerdings zu den bevorzug- ten Opfern gezählt haben. Das Gericht drohte An- dreas Reinberger noch Ende 1681 eine Strafe an, weil er Hans Straub gegenüber bezeichnenderwei- se behauptet 
hatte, wann er so reich were gewest 
alß der Johannes Walßer, so wehre er auch schon lengst verbrent worden."4 Das ausgeprägte Interesse der Stände an den Geldern aus den Konfiskationen im Gefolge von Hexenprozessen veranschaulichen die Aufzeich- nungen vom 1. April 1680 über die noch ausste- henden Summen. Dort heisst es, die Schuld der Erben Florian Lamparts in der Höhe von 4 300 Gulden 
sei auf gned. herrschaft ratification hin um 1 300 
Gulden moderiert worden. Der Landvogt Walser, die Ammänner Georg Wolf und Kaspar Schreiber sowie der Aktuar Franz Anton Braun setzten jedoch fest, dass die bereits bezahlten 292 Gulden bei diesem Abschlag nicht berücksichtigt werden sollten.145 Selbst von den Nachkommen des unbegüterten Peter Ospelt aus Triesenberg, dem der Graf 
die confiscation geschenkht hatte, erpress- ten die criminalisten noch 18 bzw. 21 Gulden.146 DIE «WALSERISCHEN PROZESSE» VON 1680 Die Schellenberger Ammänner Jakob Schreiber und Hans Öhre stellten die Vorgeschichte der Pro- zesse, die unter dem Landvogt Walser geführt wur- den, gegenüber dem kaiserlichen Kommissar im Jahre 1685 folgendermassen dar: Schon lange führten Untertanen gegen bestimmte Personen Klage und suchten Hilfe bei der Obrigkeit. Manche Leute vertraten die Meinung, die Ammänner un- ternähmen deshalb nichts gegen die Verdächtigten, weil sie besorgen, es möchte ihre nechste bluets- freünd treffen. Aufgrund des verbreiteten Wun- sches nach gerichtlichen Hexenverfolgungen wur- den die Schellenberger Ammänner schliesslich vor den Landvogt zitiert. Sie konnten dort aber der Einleitung von Hexenprozessen nicht ohne weite- res zustimmen, da solche Verfahren Geld kosteten und man deshalb Kredite aufnehmen musste. Dazu benötigten sie die Zustimmung der Gerichtsver- sammlung. Diese sprach sich später für die Einlei- tung von Hexenprozessen aus. Daraufhin wurden die Kläger vom Oberamt - also nicht von den Ammännern - vorgeladen, ihre Aussagen aufgezeichnet, die Zeugen verhört und 24
	        

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