Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER Jahr 1677 ist nicht erwähnt.116 Auch die vorliegen- den Gerichtsakten belegen erst für 1678 einen Hexenprozess. In einer Injurienklage vom 29. April 1678, die der Burgvogt Hans Rusch, welcher im folgenden Jahr verbrannt wurde, gegen Udo Kranz zu Vaduz führte, erfahren wir, dass dieser gegenüber dem Korporal Heinrich Hoffmann erklärt 
habe, so baldt ain gn. herrschafft außer landt sei, man den hexen prozeß wider anfangen und under den ersten der burgvogt verbrendt werden solle.1" Demnach hat- ten bereits zu Beginn des Jahres 1678 Gerichtsver- fahren wegen Hexerei stattgefunden, an deren Fortsetzung der Herrschaft wenig gelegen war. Dass den Hexenprozessen des Jahres 1679 nicht viele andere vorangegangen waren, ergibt sich auch daraus, dass in den Akten des genannten Jah- res ständig nur auf 
einen letsten proceß Bezug genommen wird, von dem jedoch schon 1680 keine Unterlagen mehr vorlagen.118 Aller Wahrscheinlichkeit nach handelte es sich beim Gerichtsverfahren von 1678 um jenes, das in den Quellen einmal «Dr. Christians Prozesse» genannt wird.119 Dr. Georg Christian, der aus St. Gerold im Grossen Walsertal stammte, vor 1665 Feldkircher Stadtschreiber und dann bis 1680 kai- serlicher Freilandrichter in Rankweil war,120 hatte schon 1667 und 1675 unter Landvogt Köberle an Inquisitionen über der Hexerei Verdächtigte teil- genommen. Nach dem Abgang Köberles im Jahre 1677 dürfte Dr. Christian Prozesse gegen etliche Personen - vielleicht auch nur zu Ende - geführt haben. Namentlich bekannte Todesopfer der Prozesse von 1678 waren Jakob Rig aus Triesen,121 Michael Hilbi, der vielleicht aus Eschen stammte,122 Magda- lena Eglin aus Mauren123 und Katharina Föhrin, wohl ebenfalls aus Mauren.124 Aus einem späteren Ansuchen um Wiedererstattung von Konfiskations- geldern geht hervor, dass 1678 Matthias Beck, Pul- vermacher in 
Schaan, wegen einer geringen denen ambtleuthen verdrissigen red eingezogen und ver- brannt worden sein soll.125 Weitere Todesopfer, de- ren Namen nicht überliefert sind, waren der Bru- der, die Mutter, deren Schwester und die Stiefmut-ter 
der Maria Walserin aus Mauren. Sie selbst wäre ebenfalls verbrannt worden, wenn sie sich nicht für schwanger ausgegeben hätte; als der wahre Sach- verhalt aufkam, war der Prozess bereits eingestellt worden.126 105) StAAug 2968, fol. 10b. In StAAug 2970, fol. 4b, u. StAAug 2971, fol. 4b, lautet der Vorname der Büchlin Anna Katharina. In den Inquisitionsprotokollen wird sie als «ahna» (Grossmutter) Silvester Hopps angeführt. Dass es sich bei der Büchlin nicht um die Schwiegermutter Hans Hopps handelte, schliesse ich daraus, dass seiner Ehefrau Katharina Wangnerin keine schlechte Herkunft vorgeworfen wird. 106) SRg, fol. 75a. 107) Burmeister, Feldkirch, S. 199. 108) Kaiser, Geschichte, S. 431, 109) Ospelt, Landammänner-Verzeichnis, S. 41-51; Büchel, Eschner- berg, S. 35. 110) Ospelt, Landammänner-Verzeichnis, S. 47. 111) Behringer, «Vom Unkraut unter dem Weizen», S. 29-31. 112) Seger, Hexenprozesse. S. 58. 113) Welz 1. S. 48. 114) StAAug 2972, fol. 71b; StAAug 2969, fol. 4a. 115) LLA RA 144/143, fol. 4a; anders als bei Kaiser, Geschichte, S. 447, zu lesen ist, heisst es im Originaldokument nicht, dass es sich dabei um Zauberei- oder Hexenprozesse handelte. Dies ist jedoch sehr wahrscheinlich. 116) Es ist nicht bekannt, auf welchen Hexenprozess sich die Aus- sagen der Maria Wagnerin (Witwe Ulrich Blenks in Schaan) bezogen, die bei einer Inquisition im Jahre 1677 zu Protokoll genommen wurden; SRg, fol. 224a+b, und Welz 1, S, 45.) 117) LLA AS 1/2, fol. 25a. 118) SRg, fol. 60a. 119) StAAug 2971, fol. 19b. 120) Welti, Freilandrichter, S. 149. 121) StAAug 2971, fol. 19b. 122) StAAug 2968, fol. 22b. 123) Ebenda, fol. 26a u. 39a. 124) Ebenda, fol. 39a. 125) Er war mit Katharina Dintlin verheiratet und der Vater von Michael, Anna, Maria und Katharina Beck: StAAug 2971, fol. 34a+b. 126) StAAug 2968, fol. 5a. 21
	        

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