Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

nur bekannt, dass damals Hans Hopp, genannt Pfeifer, aus Ruggell und seine Mutter Katharina Büchlin,105 möglicherweise auch Martin Hopp aus Ruggell und sein Sohn Andreas,106 hingerichtet wurden. FÖRDERUNG DES VERFOLGUNGSEIFERS DURCH DIE GEISTLICHKEIT? Wie stark der Glaube an die Wirksamkeit der Hexe- rei im Volk und bei seinen gewählten Vertretern wirklich verankert war, lässt sich nicht mehr fest- stellen. Man muss jedenfalls davon ausgehen, dass auch im 17. Jahrhundert manche Leute an den ver- meintlichen Fähigkeiten der Hexen zweifelten. Ent- sprechende Äusserungen waren aber gefährlich. Als etwa Hans Kaufmann vom Triesenberg 1676 erklärte, das hexenwerch, deßgleichen schade ei- nem nichts, wurde er schnell verdächtigt, selbst ein Hexenmeister zu sein. Vor diesem geistigen Hintergrund bildet eine von Peter Kaiser überlieferte Schrift, deren Er- scheinungsort, -zeit und Autor(en) unbekannt sind, ein bedeutsames Zeitdokument. Die Publikation war - vermutlich von den seit 1649 in Feldkirch ansässigen Jesuiten, die sich in zahlreichen Schrif- ten hervortaten107 - «den ehrsamen, wohlacht- baren und weisen Herren Landammännern Georg Wolf aus Vaduz, Georg Bürkle von Schan und Jakob Schreiber von Eschen» gewidmet und mahnte vor dem Abfall vom katholischen Glauben, dessen schlimmste Art bekanntlich der Teufelsbund, die Hexerei bildete. Gleichzeitig empfahl die Schrift Mittel, «wie die tödtlichen Glaubenswunden eines abfallenden Menschen zu heilen seien, ob man sich darob zu ärgern, oder nicht vielmehr und eben darum an der katholischen Kirche sich desto hefti- ger stärken und zu halten habe».108 Diese gegen- reformatorische Publikation, die mit hoher Wahr- scheinlichkeit Bezüge zu den Hexenverfolgungen enthielt, kann mittels der Landammänner-Listen109 nicht genauer datiert werden. Diese ermöglichen nur eine grobe Zuordnung zum Zeitraum zwischen 1669 und 1679. Als Terminus ante quem dient die 
Tatsache, dass der erst im Jahre 1680110 massgeb- lich an den Hexenprozessen beteiligte Ammann Hans Öhre aus Schellenberg in der Widmung nicht erwähnt ist. Selbst wenn kein direkter Zusammenhang der Schrift mit den Hexenverfolgungen besteht, so verweist sie doch eindringlich auf die meinungsbil- dende Rolle eines einflussreichen Teils der Geist- lichkeit, der gegenüber dem Hexenwesen zumeist keine allzu konziliante Haltung vertrat.111 Jedenfafls ist bislang nicht bekannt, dass die Jesuiten etwas gegen die ausufernden Hexenverfolgungen in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft unternommen hät- ten. VERFOLGUNGEN UND PROZESSE IN DEN JAHREN 1675 RIS 1678 Otto Seger führt ein Verzeichnis der Einkünfte der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg von etwa 1662 bis 1681 an und erklärt die beson- ders hohen Einnahmen im Jahr 1675 mit Konfiska- tionen im Gefolge von Hexenprozessen.112 Für diese Zeit sind jedoch in den Quellen bislang keine Pro- zesse fassbar. Der einzige Hinweis darauf besteht darin, dass im Rechtsgutachten von Dr. Welz vom März 1679 erwähnt ist, Anna Maria Negelin aus Schaan sei 1675 denunziert worden.113 Dabei könn- te es sich aber auch um eine Denunziation im Zuge der zahlreichen Inquisitionen gehandelt haben, die damals vorgenommen wurden. Ob es 1675 zu ei- nem Hexenprozess oder zu Vorbereitungen für ein solches Verfahren gekommen ist, lässt sich mit den vorliegenden Unterlagen nicht bestimmen. Hexen- prozesse um die Mitte der siebziger Jahre bleiben somit eine schwach belegte Vermutung. In den Schreiben der Feldkircher Beamten von 1681 heisst es zumeist, die gerichtlichen Hexenver- folgungen in Vaduz und Schellenberg hätten nun- mehr bey vier jähren hero stattgefunden.114 Dabei wurde das Jahr 1681 wohl mitgezählt, denn in der Denkschrift der Landammänner und Gerichte an den Kaiser von Ende 1683 bestehen nur Hinweise auf Prozesse in den Jahren 1678 und 1679.115 Das 20
	        

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