Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

dürfe. Beide Fragen wurden in einem Rechtsgut- achten verneinend beantwortet.85 1651 heisst es, dass sich Dr. Johann Jakob Dilger, der Oberamt- mann des adeligen Damenstifts zu Lindau, und Dr. Johann Jakob Härder, kaiserlicher Freilandrichter zu Rankweil,86 bei den Hexenprozessen in der Graf- schaft Vaduz und in der Herrschaft Schellenberg nicht ohne sonderbahre frucht gebrauchen lassen hatten.87 Dr. Härder war nachweisbar im Sommer des genannten Jahres bei einem Prozess in Vaduz eingesetzt.88 Die harte Vorgangsweise, die Dr. Dil- ger wohl auch bei den Vaduzer Hexenprozessen vertrat, ist bei den entsprechenden Verfahren in Wasserburg anschaulich dokumentiert.89 Aus einer Rechnung vom 26. September 1650 geht hervor, dass der Bregenzer Scharfrichter Mei- ster Christoph Hirt für seine Mühen mit den Schel- lenberger Delinquenten einschliesslich des Henker- mahls 53 Gulden 21 Kreuzer, für seine Tätigkeiten bei Personen aus der Grafschaft Vaduz 129 Gulden 39 Kreuzer, insgesamt also 183 Gulden erhielt. Von dieser Summe wurden etliche Posten abgezogen, unter anderem 
auch wegen deß mr. Jacoben von Sarganß und wegen zweier Bestrafungen in Folge von ausgestossenen Scheltworten.90 Der Scharfrichter hatte sich nicht nur verschie- dener Beschimpfungen schuldig gemacht, sondern musste sich am 8. Juli 1650 auch 
gegen schmach- reden des Ammanns Thomas Hilti gerichtlich zur Wehr setzen. Dieser soll seiner eigenen Frau, Ma- ria Jägerin, vorgeworfen haben, mit Meister Chri- stoph in Unehren zue thuen gehabt zu haben. Die Zeugenaussagen ergaben unter anderem, dass die beiden im oberen Stüblein des Gasthauses des Fähnrichs Haug 
Kranz haimlich getrunkhen und sich 
dabei eingespert hatten. Plans Walser habe einmal zu seiner Frau 
gesagt: Wan du mit dem henckher also essen und trinckhen thetist wie deß amman Hiltins fraw, wolte ich dich halb verwür- gen. Es hiess, Hiltis Frau habe den Scharfrichter ursprünglich aufgesucht, um ihren 
Arm mit salben behandeln zu lassen. Vom Gericht wurde sie ver- mutlich wegen ihres Umgangs mit dem Scharfrich- ter zu einer Geldstrafe verurteilt.91 
Aus der Mitte des 17. Jahrhunderts sind nur wenige Delinquenten namentlich bekannt. Dazu zählen der 1651 hingerichtete Nikolaus Tanner aus Triesen und der ebenfalls bereits erwähnte Hans Walser aus Vaduz,92 der am 25. Juli 1648 verbrannt wurde.93 Von ihm erklärte Hans Ulrich Schindelin aus Feldkirch 1650 gegenüber dem Hofschneider und der Ehefrau des Wirts Haug 
Kranz, der Johan- nes Walser sie ein finer man gewesen, man hette nit vermeint, daß er ein solcher schlechter gesel wer gewessen. Diese Aussage wurde aktenkundig, weil Schindelin weiters zu Kranzens Frau, Barbara Thönin, gesagt 
hatte, man habe ihre eltren ver- brendt und wer dt sie auch verbrendt werden.'34 Wie die Eltern der Barbara Thönin war mögli- cherweise auch die Ehefrau Christian Ospelts aus Vaduz um die Jahrhundertwende hingerichtet wor- den. Jedenfalls warf er 1660 Hans Kindle aus Trie- sen vor, er sei schuld, dass seine Frau vor Jahren hingerichtet worden 
sei. Undt weilen er zuvor auch umb sie gebuhlet, hätte er ihro schon verschonen könden.95 Im Jahre 1648 wurden darüber hinaus ein oder mehrere Familienmitglieder der «Pulvermacher» in Schaan hingerichtet.96 Wahrscheinlich handelte es sich dabei um Verwandte des 1677 verbrannten Pulvermachers Matthias Beck. Peter Kaiser glaubte, dass die Schaaner Familie der Mariss bei den Hexenverfolgungen ausgerottet worden war.97 Das müsste spätestens bei den Pro- zessen um die Jahrhundertmitte erfolgt sein, denn später scheint der Name Mariss in den Hexenpro- tokollen nicht mehr auf. Gerne würde man sich dem Urteil Alexander Fricks anschliessen, dass der gewissenhafte Forscher Peter Kaiser diese Behaup- tung wohl nicht aufgestellt hätte, wenn ihm nicht entsprechende Unterlagen vorgelegen wären.98 Al- lerdings irrte sich Kaiser nachweislich, als er der in Schaan ansässigen Familie Dintl dasselbe Schicksal wie den Mariss attestierte.99 18
	        

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