Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

VERFAHREN VOR DEM GEISTLICHEN GERICHT IN CHUR GEROLD HARTMANN, KAPLAN IN SCHAAN (StAAug 2971, fol. 2a, 9a u. 32a-33b; VLA Vogt.arch. Bludenz, Sch. 38/321) Nachdem die vaduzischen Amtleute den aus Frastanz stammenden Schaaner Kaplan Gerold Hartmann in Chur angezeigt hatten, wurde er spätestens im Frühjahr 1679 nach Chur682 zitiert, dort 
wegen suspicionem magiae (Zaubereiverdachts) verhaftet und 
später ad sanctuni offi- cium inquisitionis nacher Maylandt gebracht. Während seiner dreijährigen Gefangenschaft musste er grausame Torturen überstehen, bis er schliessbch durch päpstliche Verordnung von der Heiligen Kongregation in Rom wie- der restituiert wurde. Am 28. August 1682 verfasste er für die kaiserliche Kommission einen Erfahrungsbericht über die Vorgangsweise beim Spanischen Fusswasser. Noch Anfang 1682 wandte sich die Bludenzer Obrig- keit in der causa Hartmann an die Innsbrucker Regie- rung. Ein Bruder des Kaplans, Christian Hartmann aus Frastanz, versuchte damals zu verhindern, dass dessen Vermögen, das sich auf etwas unter 600 Gulden belief, zue bischöfflichen henden nacher Chur gezogen werde. Der Bludenzer Vogt riet der Regierung mit Schreiben vom 1. Februar 1682, das Geld in Raten auszuzahlen, und zwar nur dann, wenn der Angeklagte dies nachweislich selbst verlange. Bald darauf kehrte Gerold Hartmann jedoch nach Frastanz zurück. Über sein weiteres Schick- sal wurde ebenfalls bereits im allgemeinen Teil berichtet. 682) Dort sind über seinen Fall keine Akten mehr erhalten (Seger, Hexenprozesse, S. 96). 184
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.