Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER PETER OSPELT672 VOM TRIESENBERG (SRg, fol. 155b-157b u. fol. 228b+229a; StAAug 2971, fol. 22b; VLA. HoA 76,17 Liste von 1682, S. 10 f. u. 17; Welz 1, S. 47) Ospelt wurde nur einmal denunziert, stand aber im Ruf eines gottlosen und verruchten, unbußfertigen, liederli- chen Lebens. Er war verheiratet und hatte vier Kinder, seine Frau war zum Zeitpunkt seines Prozesses wieder schwanger. Ospelts Mutter hatte man verbrannt. Bei der Inquisition am 13. Juli 1677 gab Maria Fromol- tin, Stefan Schedlers Ehefrau, zu Protokoll, dass Ospelt ihre Kuh, nachdem sie ihm ein bisschen Milch verschüttet hatte, 
dreimal ein hexen khue gehaissen und gesagt habe: Ich will dirs wol machen. Daraufhin gab die Kuh bald gar keine Milch mehr. Durch den Einsatz geistlicher Mittel brachte man sie soweit, dass wenigstens die Hälfte der ursprünglichen Milchmenge gewonnen werden konnte. Auf Grund der vorliegenden Indizien befürwortete Dr. Welz schon 1679 ein gerichtliches Vergehen gegen Ospelt. Bei seiner Einvernahme am 29. November 1680 soll Ospelt zunächst verneint haben, dass 
er in dem laster der hexereg verhaffl sei. Dann habe er ohne Folterung be- kannt, dass 
er gott und alle heylige verlaugnet, sich dem bösen geist ergeben, mit demselben sodomiam begangen, wie auch auf die versamblungen der veneficorum khom- men seye. Sämtliche von ihm denunzierten vermeintli- chen Komplizen widerrief er vor seiner Hinrichtung. Obwohl ihm der Graf 
die confiscation geschenkhl hatte, erpressten die Kriminalisten von seiner Familie 18 Gul- den und verlangten 1682 noch weitere drei. MARIA SCHLEGLIN VOM ROTABODA673 AM TRIESENBERG, EHEFRAU N. GASSNERS, MUTTER HANS GASSNERS UND DER GRETA GASSNERIN (SRg, fol. 157b-160b; StAAug 2971, fol. 22a u. 43a; VLA, HoA 76,17 Liste v. 1682, S. 11; Welz 1, S. 23-25; Welz 5, S. 8) Über Maria Schleglin wurde bereits am 3. März 1667 in- quiriert. Dabei soll der erste Zeuge, Hans Büehler674 vom Triesenberg, laut Dr. Moser nur vom Hörensagen und damit nichts Belastendes ausgesagt haben. Seine Ehefrau Anna Negelin bestätigte diese Angaben, die sie zum Teil selbst betrafen. So sei sie einmal von der Schleglin am Schenkel berührt worden, 
woraufhin sye sich gleich übel befunden hette. Ihr Mann schilderte den Schaden und die Schmerzen weit grösser als seine Frau. 
Dr. Welz sprach sich 1679 gegen eine Folterung der Schleglin aus. Man könne sie nur verhaften und 
ihr güt- lich zusprechen. Im folgenden Jahr sammelte man weiteres Belastungs- material. Der Zeuge Georg Beck. Gerichtsmann vom Berg, erklärte damals, er und Andreas Fromolt hätten die Schleglin ganz blau im Gesicht angetroffen, was sie auf eine Verletzung beim Holzscheiten zurückführte. Als er sie in seiner Funktion als Gerichtsmann befragt habe, sei sie sehr erschrocken. In seinem Gutachten vom 28. November 1680 sprach sich Dr. Welz selbst bei den neu hinzugekommenen Indizien gegen eine Verhaftung der Schleglin aus. Dennoch wurde sie bald darauf inhaftiert. Möglicherweise war sie durch Denunziationen belastet worden. Als sie nach der Festnahme auch an der gewöhnlichen Folter nichts einbekennen wollte, setzte man sie ins Spa- nische Fusswasser. Dort gestand sie etliches, was ihr ihrem bekhennen nach im schlaff vorkhommen sei. Sie be- kannte, was ihr bereits bei der Inquisition vorgeworfen worden war, nämlich dass sie Unwetter verursacht habe, die Schäden an Korn, Bohnen und Obst angerichtet hät- ten. Tiere jedoch wollte sie nicht magisch geschädigt ha- ben. Die von ihr angegebenen Komplizen liess sie vor ih- rer 
Hinrichtung durch den beichtvatter widerrufen. Die Obrigkeit verlangte 90 Gulden Konfiskationsgelder. Ihr Sohn Christian Gassner beklagte sich dagegen 1682 auch im Namen seiner vier Geschwister vor der kaiser- lichen Kommission. Da ihre 
Mutter in disen ellendt hin- richt worden und. an hab und gueth nichts verhanden ge- wesen und mir arme kinder auch nichts haben ausser schwere Arbeit, hatte man Christian Gassner seinen Ar- beitslohn in der Höhe von 45 Gulden gepfändet, den er sich mit 
seinem bluetigen Schweis verdient habe. 672) In SRg, Fol. 155b, heißt er Peter Ospelt, in der Delinquenten- liste von 1682 heisst er Peter Oswalt. Er war möglicherweise ein Sohn der oben angeführten Maria Beckin, die bei den ersten Vaduzer Prozessen von 1680 hingerichtet wurde. 673) LNb Triesenberg, S. 52 f 674) Im SRg, fol. 158a, ist von Hans «Püeller» die Rede, bei Welz 1. S. 24. von Hans «Büchler». 179
	        

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