Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER EVA GÖTSCHIN VOM TRIESENBERG, TOCHTER PAUL GÖTSCHS (SRg, fol. 126b-130a; StAAug 2969, fol. 47b; StAAug 2971, fol. 22a; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 8 u. 11; Welz 1, S. 36) Eva wurde zweimal denunziert, 
stand in bösem geschrey und 
war eine hexe nach außag ihrer eigenen eiteren. Bei der Inquisition am 21. Juli 1676 sagten Hans Schedler aus Lavadina und dessen Ehefrau Barbara Tannerin aus, die mit Eva Götschin in Streit lebten. Von der Tannerin war diese auch Hexe gescholten worden, denn sie habe ihr im schlaff eine hexereg vor daß gesteht gemacht und sie in noch wehrende traurigkeil gestürzet. Weitere Zeugen waren Maria Lampartin und Sebastian Beck aus Lavadina. Letzterer gab zu Protokoll, die Göt- schin sei während der 
Hexenprozesse niemahlen in ihrem hauß, sondern allezeit anderer orten über nacht gewesen. Als er einmal in seinen Stall gehen wollte, habe die Göt- schin, sobald sie ihn gesehen 
hatte, aufs geschwindeste die flucht in die alp auffs berglin, n. b. durch einen ohn- gewohnten weg, in stund weit genommen. Lena Ospeltin sagte aus, dass die Götschin ihr ein jun- ges fährlein am Rücken angegriffen habe, worauf es acht Tage später an einer Geschwulst eingegangen sei. Obwohl sich Dr. Welz schon ein Jahr davor für ihre Gefan- gennahme ausgesprochen hatte, kam es erst am 8. April 1680 dazu. Am folgenden Tag soll sie an der Folter drei Vaterunser lang aufgezogen worden sein. Unter anderem gab sie dabei an, dass sie Hans Kaufmann zwei rote Käl- ber und Hans Schedler aus Lavadina ein 
Kalb mit zaube- rey verdörbt habe. Nach ihrer Hinrichtung wurden 150 Gulden aus ihrem Besitz konfisziert. MARIA FROMOLTIN VOM TRIESENBERG (SRg, fol. 136a-138b; StAAug 2969, fol. 47b; StAAug 2971, fol. 22a; VLA, HoA 76.17 Liste von 1682, S. 8 u. 11) Schon Dr. Moser lag kein Inquisitionsprotokoll über die le- dige Maria Fromoltin vor. Gegen sie wurde am 27. April 1680 vor Gericht verfahren. Nach einem ersten Geständ- nis widerrief sie ihre Angaben. Das zweite Mal habe sie jedoch nach güettlichen zuesprechen und ohne torquiren bekennt. Sämtliche Denunzierungen nahm sie vor ihrer Hinrichtung wieder zurück. Aus ihrem Besitz wurden 60 Gulden konfisziert. 
HANS ULRICH BECK VON «GARTENALP»671 AM TRIESENBERG (SRg, fol. 104a-109a u. 272a-273b; StAAug 2969, fol. 47a; StAAug 2971, fol. 21b u. 42a; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 7 u. 11) Die Unterlagen zur Inquisition über Beck lagen schon Dr. Moser nicht mehr vor. Er musste sich deshalb auf einen Extrakt stützen. Georg Negele warf Beck vor, dass die Kuh, die er ihm ab- gekauft hatte, keine gute Milch gab. Das Schmalz, das er daraus gewann, habe nach dem Genuss Schmerzen im Leib verursacht. Die Kuh konnte man überdies nicht zum Wassertrog führen, sondern 
musste ihr daß trinkhen in den stall tragen. Der zweite Zeuge, der Gerichtsmann Georg Beck, sagte nur vom Hörensagen aus, indem er sich auf Aussagen von Becks Schwiegersohn bezog. Margaretha Ospeltin gab zu Protokoll, dass 
Beck auf ein oder anders orth gangen, alwo er nichts zuthuen ge- hebt hette. Obwohl die Ospeltin nicht von einer mögli- cherweise geplanten Flucht Becks gesprochen hatte, schloss die Obrigkeit darauf, weil die Zeugin erwähnt hat- te, sie sei zusammen mit ihrem Mann, der später ver- brannt wurde, und dem 
Beck von Steg abends noch l'/z stundt in Maltum [Malbun] schlaffen gangen, obwohl sie dort nichts zu tun hatten. Der vierte Zeuge, Sebastian Beck, erklärte, dass man Hans Ulrich 
Beck ins gesicht ein saureüther gescholten habe, ohne dass er sich dagegen zur Wehr gesetzt hätte. Beck wurde gefangengenommen und nach der gütlichen Einvernahme einmal - laut späterer Eintragung ein Mise- rere lang - an der 
Folter von der erd enthebt gehanget. Dabei gestand er die Hexerei, woraufhin er vermutlich schon bei den Prozessen im Frühjahr 1680 hingerichtet wurde. Laut Liste vom 11. Mai 1680 wurden 900 Gulden eingezo- gen, in der «Triesner Liste» sind 950 Gulden vermerkt. Gegen diese Konfiszierung beklagte sich später Becks Schwiegersohn Hans Gassner vom Triesenberg samt den sechs Geschwistern seiner Frau vor der kaiserlichen Kommission. Die Schergen hätten schon, als sie Beck ge- fangennahmen, 17 Gulden mitgenommen und dann noch am selben Tag seinen Besitz zwecks Konfiskation inventa- risiert. Am nächsten Tag holten sie dann noch verschiede- nes anderes. 670} Örtliche Zuordnung auf Grund der Verdächtigten und der übrigen Zeugen am Triesenberg. 671) wohl Gnalp, westlich unterhalb des Kulms; LNb Triesenberg, S. 34 f. 177
	        

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