Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER FLORIAN LAMPART AUS TRIESEN, BRUDER DER URSULA LAMPARTIN (SRg, fol. 237a-240a; StAAug 2969, fol. 49b; StAAug 2971, fol. 19a; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 18 u. 20; Welz 1, S. 54 f.) Gegen Florian Lampart lagen vier Denunziationen vor. Laut Dr. Welz war 
er ein ungehorsamer unterlhan, der sich nicht gescheitet, ohne vorhergegebne anleithung, wider seine gnädige herrschafft, zugleich ganz auffriihri- sche und verdächtige wort aufzustoßen. Seine Mutter war verbrannt, seine Grossmutter mütterlicherseits - laut Dr. Moser durch Geld 
- redimirt worden, sein Vater ver- starb im schlechtesten Ruf. Florian Lampart hatte acht theils unerzogne Kinder. 1679 wurde auch seine Schwe- ster Ursula hingerichtet. Über ihn wurde am 7. August 1677 inquiriert. Dabei er- klärte Franz Öhre aus Triesen, er sei mit Lampart im ver- gangenen Frühling vom Wirtshaus nach Hause gegangen. Als sie zu ihren Äckern kamen, neckte Lampart seinen Nachbarn Öhre, indem er sagte, 
seine rueben stehen gar schön, es geschehe ihnen nichts. Er bekomme da Rüben, soviel er wolle. Acht Tage darauf 
hätten die würm ihme alles hinweckh gefressen. Anderen Äckern rundum, unter anderem auch Lamparts Acker, sei aber nichts gesche- hen. Dr. Welz sprach sich dafür aus, dass Florian Lampart ver- haftet 
und seines lebens halber zur Rechenschaft gezogen werde. Als man ihn im Frühjahr 1679 gefangennahm und später das Holz zum Scheiterhaufen sowie den Wein für die faher, das Gericht und den Henker abholte, 
wurden vil be- nachbarte auß mitleiden zu weinen verursacht, weil der arme Flory ein sehr dienstbarer man wäre und. die kinder mäniglich sehr lieb. Nachdem Lampart vor dem Gericht die Hexerei ge- standen, die angegebenen Komplizen jedoch widerrufen hatte, wurde er hingerichtet. Das starke Interesse der Stände an den Geldern aus den Hexenprozessen veranschaulichen die Aufzeichnungen vom 1. April 1680 über die noch ausstehenden Konfiska- tionssummen. Dort heisst es, die Schuld der Erben Flori- an Lamparts in der Höhe von 4300 Gulden 
sei auf gned. herrschaft ratification hin um 1300 
Gulden moderiert worden. Der Landvogt Walser sowie die Ammänner Ge- org Wolf und Kaspar Schreiber setzten jedoch fest, dass die bereits bezahlten 292 Gulden bei diesem Abschlag nicht berücksichtigt werden sollten.662 So wurde von den Nachkommen Lamparts die unge- heuer hohe Summe von 3300 Gulden konfisziert. Der Schaden erhöhte sich noch dadurch, dass zwecks Eintrei-bung 
des Geldes auch Vieh, Heu, Wein, Zinngeschirr und anderes viel zu günstig verkauft wurde. MICHAEL BECK AUS SCHAAN, SOHN HANS BECKS (SPÄTERER EHEMANN DER MAGDALENA LAMPARTIN), HALBBRUDER KASPAR BECKS, (SRg, fol. 193a-199a; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 15 u. 20; StAAug 2969, fol. 49b; Welz 1, S. 32 f.) Michael Beck stand wie seine Verwandtschaft in schlech- tem Ruf, unter 
anderem seines eigenen leichtfertigen und ärgerlichen lebens halber, und wurde auch etliche Male denunziert. Die Eltern und vier seiner Geschwister hatte man verbrannt. Über Michael Beck wurde am 30. Juni 1676 inquiriert. Dabei sagten die Zeugen Christian Conrad, Hans Conrad, Christian Walch und Christoph Quaderer, Färber zu Schaan, laut Salzburger Rechtsgutachten nur vom Hörensagen aus. Stoffel Walser erklärte, er sei einmal mit Beck 
vom weintrinckhen heimgegangen. Dabei habe die- ser unterwegs geschworen und geflucht, weil man seine Ehefrau (wohl Anna Maria Negelin) 
diffamierte, alß wan sye Haug Kranzens weib durch die überschickte biern verzaubert hette. In Wirklichkeit habe er die Birnen über- sandt; wenn sie also verhext gewesen seien, so könne dies nicht durch seine Frau geschehen sein. Über diesen Fall soll schon in einem älteren Inquisitionsprotokoll einiges gestanden sein. Kaspar Schreiber gab zu Protokoll, dass er mit Cle- ment Angerer und dem Beck einmal getrunken habe. Am nächsten Tag hatte sich 
Angerer übel befundten. Ulrich Walch erklärte, dass Beck seinem Sohn Hans Walch durch einen 
Käse soll geschadet haben. Er könne aber nicht sagen, wen er wegen der Krankheit mehr ver- dächtige, den Beck oder seine Frau. Weiters erklärte der Zeuge, bei einem gemeinsamen Gasthausbesuch habe Beck den Wein mit dem seinigen vermischt, woraufhin Walch also bezecht und unbesinnt gewest, daß es ihme sein leblag nit also geschehen. Maria Quaderin, die Michael Beck die zauberische Tötung eines Tieres vorwarf, war ihm auch deshalb nicht günstig gesonnen, weil ihr Mann bei ihm sowie seinem Vater lange Zeit Schulden gehabt und diese nicht bezahlt hatte. 661) Örtliche Zuordnung durch ihr Fehlen in der sog. Triesner Liste und die Erwähnung des Ehemanns in Schaan. 662) StAAug 2969. fol. 49b. 167
	        

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