Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

ger Rechtsgutachten heisst es, 
dass sein muetter Schwe- ster sowie seine drei Halbgeschwister verbrannt worden seien. Vermutlich gehörte 
zwischen «muetter» und «Schwester» ein Beistrich, denn Dr. Welz erwähnte nur, dass man seine Mutter hingerichtet hatte. Der erste Zeuge bei der Inquisition am 10. September 1675 war Christian Beck aus Triesen. Er erklärte, dass Panzer während der 
Hexenprozesse nicht zu hauß bleibe, sonder sich anderstwohin begebe. Beim «vorigen» Pro- zess war aufgefallen, dass 
er alle nacht sich aus dem hauß gemacht, ohne vor anbrechendem tag nicht wider nach hauß zukommen. Weitere Zeugenaussagen stammten von den Triesner Nachbarn Maria Eberlin, Georg Fehrlin und Jakob Bar- gezi. Die von Panzer letzterem gegenüber ausgestossene Drohung, auf welche die zauberische Tötung einer Kuh gefolgt sein soll, bildete laut Dr. Welz die schwerste An- schuldigung gegenüber Panzer Der Jurist schrieb in seinem 
Gutachten: Ich förchte, es därffte diesem Banzer schwärfallen, von gegenwerligem proceß lebendig hinweg zu kommen. Beim Gerichtsverfahren im März 1679 gestand er das Laster der Hexerei und wurde in der Folge hingerichtet. Von Anton Panzers Besitz sollten 550 Gulden eingezo- gen werden. Laut Konfiskationsliste vom 1. April 1680 hatten seine Erben schon 320 Gulden bezahlt. SIMON RIG AUS TRIESEN, SOHN JAKOB RIGS (SRg, fol. 188a-192a; StAAug 2969, fol. 50a; StAAug 2971, fol. 19b; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 14 u. 20; Welz 1, S. 30 f.) Simon Rigs Vater war verbrannt worden. Bei einer Inquisition unter Landrichter Dr. Christian und Landvogt Köberle sagten nach Christian Albrecht und dessen Ehefrau, die Rig 
bezichtigten, ein füllin zu schän- den gerichtet zu haben, auch Leutnant Leonhard Kindle und Jakob Bargezi als Zeugen aus. Die beiden letztgenannten gaben zu Protokoll, Rig habe 
behauptet, er wolte den Urheber, so daß vich auf der alpen ruckhig ge- macht, gleich anzeigen, wan er nur durch einen ermbl sehe. Leonhard Kindle soll 
er auf lange zeit die milch ver- derbt und zum schmalzen undüchtig gemacht haben. Weiters erklärte Franz Kindle, er habe sich bei Hans Marogg, der laut Dr. 
Moser mit underschidlichen teufels- bossen umbgangen war, einen Rat 
geholt, wer ihme daß schmalzen genommen. Dabei war er auf Simon Rig ver- wiesen worden. Franz Öhre aus Triesen gab an, er habe von Simon Rig gehört, wenn er eine Nadel ober der Stalltüre hinein-stecke 
und der Stall voller angebundener Kühe 
sei, so mä- sten sye doch so lang springen, biß sye alle ledig her- auskhämen. Dr. Welz befürwortete die Gefangennahme Rigs und 
- im fall beharrlichen ablaugnens - auch dessen Folterung. Vor Gericht gestand Rig am 2. Mai 1679 zunächst nur etliche fornicationes simplices (einfache Hurereien). Drei Tage darauf wurde er gefoltert und zum Geständnis der Hexerei gezwungen. Dabei führte er eine grosse Zahl von Hexentanzplätzen und Komplizen an, die er aber später durch den Beichtvater widerrufen liess. Rig wurde zum Tod verurteilt. Die Konfiskationssum- me belief sich auf 350 Gulden. URSULA LAMPARTIN AUS SCHAAN,651 EHEFRAU ADAM MAIERS, SCHWESTER FLORIAN LAMPARTS AUS TRIESEN (SRg, fol. 215a-218b; StAAug 2969, fol. 49b; VLA, HoA 76,1 7 Liste von 1682, S. 16 u. 20; Welz 1, S. 43 f.) Ursula Lampartin wurde zweimal denunziert. Ihre Mutter hatte man verbrannt, 
ihr ehnin und ihr Vater standen in üblem Ruf. 1679 wurde auch ihr Bruder Florian hinge- richtet. Über sie wurde am 10. Juli 1677 inquiriert. Der erste Zeu- ge, Ursulas Ehemann Adam Maier, erklärte unter ande- rem, er habe eines Nachts seine Frau gesucht, weil sie sich nicht mehr im Bett befand. Da sei 
sie aus dem heeßlrog herausgeschloffen und. sich mit deme entschul- digt, daß sye wegen der ßehe sich dahin gelegt. Ausser- dem wurde Ursula 
unterstellt, alß ob sie ihrem eignen ehmann gifft beigebracht hätte. Die zweifach erfolgte Denunziation bildete das Zeugnis des Ehemannes für Dr. 
Welz mehr alß genug Grund, sie zu verhaften. Seiner Meinung nach war die 
Tatsache, von dem bett und dem mann hinweg sich verstohlner weise in kästen oder trog zu legen, nicht alleine der vernunfft, sondern auch der ehelichen liebe und pflicht gänzlich entgegen. Ausserdem habe sie einmal 
erklärt, daß sie so gut sey alß Christa Hilti, den man 1679 ebenfalls hinrich- tete. Die Lampartin wurde am 19. April 1679 gefangenge- nommen und examiniert. Dabei gestand sie, ledigen Stan- des mit dem Ehemann ihrer 
Schwester incestum began- gen zu haben. Auf der Folter erklärte sie dann, sie habe den bösen Geist für ihren Schwager gehalten. Die im Ge- ständnis angegebenen Komplizen liess sie vor ihrer Hin- richtung durch den Beichtvater widerrufen. In der Konfiskationsliste vom 1. April 1680 scheint ihr Ehemann Adam Maier mit 20 Gulden auf. 166
	        

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