Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER MARGARETHA GASSNERIN VOM ROTABODA AM TRIESENBERG, TOCHTER DER MARIA SCHLEGLIN, SCHWESTER DES HANS GASSNER (SRg, fol. 172b; Welz 1, S. 23-25; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 13) Am 3. März 1667 wurde durch Landrichter Dr. Christi- an und Landvogt Köberle auch über Margaretha Gass- nerin inquiriert. Anna Beckin, die Ehefrau Hans Becks, gab dabei zu Protokoll, dass ihr bei der Milch Schaden zu- gefügt worden sei. Bei der Identifizierung des Schädigers war 
sie auf daß wahrsagen des Christa Theni gangen. Die zweite Zeugin war Anna Negelin, die Ehefrau Hans Büehlers.632 Sie 
sagte wegen der bezauberten kennen in ihrer Stube aus. Die Gassnerin soll sich übrigens auch gegenüber Am- mann Hans Negele vom 
Triesenberg633 mit den specialitä- ten von deß teuf eis (deus sit nobiscum) verräthereyen und beredungen gegen die böse leüthe herausgelasen haben. Dr. Welz sprach sich 1679 gegen ihre Folterung aus. In den Akten fand Dr. Moser keine Belege für ein Gerichts- verfahren. MARIA STEGNERIN VOM WANGERBERG634 AM TRIESENBERG, EHEFRAU DES HANS GÖTSCH (SRg, fol. 167b-169a; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 12; Welz 1, S. 20 f.; bei SRg, fol. 167b, und Liste von 1682, S. 12, fälschlich «Stregerin» genannt) Maria Stegnerin wurde einmal als Hexe denunziert. Von den Eltern her stand sie in keinem schlechten Ruf, sie selbst jedoch hielten zahlreiche Leute für 
eine zauberin. Deshalb habe man 
sie unangesehen ihres gueten vermö- gen zuheyrathen gescheühet. Über die Stegnerin wurde durch Johann Christian Köber- le sowie Dr. Christian am 10. September 1675 und später unter Landvogt Dr. Brügler inquiriert. Sie 
stand wegen ge- führter verdächtigen reden im 
Verdacht, alß ob sie den Martin Eberle durch ihre zauberey umb eine kalbte, wi- derumb den Jörg Fromoldt umb ein aug und 3 stückh vieh, weiters den Adam Jäger umb seine gesundheit ge- bracht habe, nachdem dieser eine Speise von ihr einge- nommen hatte. Georg Fromolt habe die Stegnerin über- dies etliche Male eine Hexe genannt, ohne dass sie sich dagegen zur Wehr gesetzt hätte. Zeugen bei der Inquisition waren Martin Eberle, Georg Fromolt und Adam Jäger. Letzterer erklärte, dass er nicht sicher sagen könne, ob seine Krankheit von der Stegnerin oder jemandem anderen herrühre. Auch die anderen Be-schuldigungen 
waren nur vage fundiert, so dass sich Dr. Thomas Welz dafür aussprach, mit einem gerichtlichen Verfahren gegen sie bis zum Vorliegen von zusätzlichen Indizien oder Denunziationen zu warten. Man könne die Stegnerin nicht allein wegen der 
Aussage hastu doch nur ein aug für Georg Fromolts Körperschaden verantwort- lich machen. Gegen die Stegnerin scheinen daraufhin keine weiteren gerichtlichen Schritte unternommen worden zu sein. HANS KAUFMANN VOM TRIESENBERG (SRg, fol. 202b-204a; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 15; Welz 1, S. 33-35; Welz 5, S. 2 f.) Kaufmanns Mutter war verbrannt worden. Er selbst wurde einmal denunziert. Ausserdem habe 
er alle jähr, als Prozesse gegen die Hexen 
begannen, sich flichtig ge- macht, da er doch zu hauß hette zuthun gehebt. Über ihn wurde am 4. Juli 1676 inquiriert. Dabei gab Bar- bara Schedlerin zu Protokoll, er habe, als man dem Lan- desfürsten Ferdinand Karl anlässlich seiner Regierungs- übernahme huldigte,635 in ihrem Haus geschimpft und dabei 
gesagt, er wolle hingehen, daß ihne der teüfel holen soll. Hans Negele erklärte nicht, ob er selbst gehört oder nur von anderen Leuten vernommen hatte, dass Kauf- mann im Haus von Negeles Bruder verlauten 
liess, das hexenwerch. deßgleichen schade einem nichts. Mögli- cherweise äusserte er sich so, als er 
sich mit andern jun- gen knaben lustig gemacht hatte. Dennoch habe Christian Schedler daraufhin zu Kaufmann 
gesagt, er köndte gewiß mehr, als daß vatter unser betten. Im Gutachten von Dr. 627) Die Herkunft der Spiesin schliesso ich daraus, dass sämtliche in den He.xenakten angeführten Vertreter des Namens «Schurti» aus Triesen stammten. 628) Die Herkunft ist aus der Zeugenschaft (Leutnant) Leonhard Kindles zu schließen. 629) Im SRg versehentlich «Martin» geschrieben. 630) Örtliche Zuordnung durch die Zeugenschaft (Leutnant) Leon- hard Kindles. 631) Im SRg, fol. 172a. lautet der Name Hans «Püeller», bei Welz 1, S. 24. Hans «Büchler» 632) Im SRg, fol. 172a, lautet der Name Hans «Püeller», bei Welz 1, S. 24. Hans «Büchler» 633) Vgl. Ospelt, Landammänner-Verzeichnis. S. 46. 634) Weiler südlich des Dorfzentrums: LNb Triesenberg, S. 66 f. 635) Kaiser, Geschichte, S. 443. 157
	        

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