Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

geschossen habe. Dabei traf er aus Versehen die Frau und kurierte sie später selbst. Man erzähle sich, sie habe 
aller erst nach dem Tod Schipfers den 
arzetlohn mit dessen Erben verrechnet. Ausserdem sage man, 
sie trage noch de facto schrött im arm herum. Der 38-jährige Michael Marxer erklärte am selben Tag, dass auch er das Erwähnte 
von leiiten und so zu sagen von iederman gehört habe. Der Ehemann der Bregenzerin, der 7 4-jährige Peter Kiber, gab an, er habe Zeit seines Lebens bei seiner Frau nichts Verdächtiges bemerkt, ausser dass sie ihm einmal auf dem tisch gleich wzder der hand daß broth verruckht und anderst gelegt. Deshalb habe er 
etwas argwohn ge- fast. Weiters 
hab sie ihme. so lang er mit ihr hause, im khain ganzes broth auf den disch geben, er ihr vil mahl gsagt, sie seye eine hex, er woll ihr helfen lassen. Sie habe dem jedoch immer widersprochen. Darüber hinaus habe sie seit 
anfang ihrer haushaltung stets den Besen zmder ober sich hinder die thiier gestelt. Am 3. September 1680 erklärte der 30-jährige Chri- stian Risch, er könne nichts Gutes von der Bregenzerin sagen. Der verstorbene i'vlichael i'vlarxer, den er in seiner Krankheit gepflegt hatte, habe noch im Totenbett behaup- tet und sei 
darauf gestorben. das sie ihm die khrankheit habe angethan. Als i'vlichael Schechle gefangen worden sei, hätten sich Katharina Bregenzerin und ihre Schwe- ster Maria zu dessen Mutter, der l\foratin, begeben und sich mit ihr beratschlagt. Sie liessen dann verlauten, Michael müsse die Hexerei in der Fremde gelernt haben. Als man später Katharina gefangennahm, seien deren Geschwister wieder zusammengekommen. Der 70-jährige Ferdinand VVang(n)er aus l\fauren legte dar, dass die Mitglieder der Familien Bregenzer und l'vlo- ratin in einem üblen Ruf stünden und sich öfters träfen. Er habe im ganzen Leben nichts Gutes von ihnen gehört. Die Bregenzerin wurde am 22. August 1680 vor Gericht einvernommen. Nach zweimaliger Folterung, wobei sie unter anderem drei Stunden lang im Spanischen Fuss- wasser gesessen war, wurde die Bregenzerin 
cws dem schloß entlassen. Kaum befand sie sich in Freiheit, ver- haftete man sie jedoch 
gleich widerumben und folterte sie abermals zweimal. Ihre Widerstandskraft konnte jedoch nicht gebrochen werden. In einem Schreiben von 1682. mit dem sie sich um Rückerstattung der Konfiskationsgelder an die kaiserliche Kommission gewandt hatte, schilderte die Bregenzerin ihren Gefängnisaufenthalt. Wie die Moratin führte auch sie einen anderen Zeitpunkt der Gefangennahme als das Salzburger Rechtsgutachten an: Sie soll am 26. August in die Vaduzer 
keuchen gebracht worden sein. Nachdem sie bei der ersten Examination nichts gestanden hatte. wurde sie ins Spanische Fusswasser gesetzt, das sie gleich be-«DER 
TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ... » / 
MANFHED TSCHAIKNEH schrieb wie die Moratin. Sie sei drei Stunden darin geses- sen und zweimal umgedreht worden. Bei der folgenden Einvernahme habe man sie aufgefordert, sie 
solle nur bekhennen. das sye ein grausame hex seye. Als sie das nicht tat, wurde sie 
ahn die waag geschlagen und 
eine halbe viiertel stund daran hangen lassen. Nach vier Tagen habe man sie vor die Amtleute kommen lassen und ihr mit guethen wortten gesagt, weilen sye nichts ahn ihren befunden. wollen sye selbige auf wohlverhallten der gefängnus erlassen. Als sie aber unter das Schlosstor gekommen war und heimgehen wollte, seien zehn oder zwölf Mann gekommen, 
welche sye rükhlingen aufgehöbt, auf ain laitter gebunden unnd widerwnb in die marterstu- ben getragen hätten, wo sie der Landvogt abermals ex- aminierte und hernach an die Folter schlagen liess. Dort blieb sie mit 
stain an den Füssen eine halbe Stunde lang hängen. Nach fünf Tagen wurde sie neuerlich in das 
er- schrökhliche fueßwasser gesötzt wrnd wohl drey stwzd darinnen gelassen. Acht oder zehn Tage später führte man sie wieder vor die Obrigkeit und hatte sie 
nach aufle- gung der rechten hand auf die linkhe brust (warbey Peter Matt fiir sye ahn/oben miessen) wiederwnben nach hauß erlassen. Von ihrem Mann wurden in der Folge 180 Gulden Ge- richtskosten verlangt. Schliesslich habe sich das Gericht mit 100 zufrieden gegeben. Diese musste Peter Kiber ent- leihen, so dass letztlich Ausgaben in der Höhe von 130 Gulden anfielen. Von der kaiserlichen Kommission erwar- tete sich die Bregenzerin nicht nur die Hückerstattung des Geldes, sondern auch einen 
abtrag für allen erlittenen, vor keuschen augen unndt ohren zuenemzen nit gepührli- chen spott, sc/wnd wrndt ohnbeschreibliche leibs=marter. Katharina Bregenzerin verstarb am 8. Mai 1693 in ihrer Heimatgemeinde Mauren und wurde am örtlichen Fried- hof begraben.615 612) Freundlicher Hinweis von Frau Eva Pepic. Schaan. 613) Vorarlbergisches Wörterbuch. Bd. 2. Sp. 190. 614) «Abfallende Wiesen mit Häusern nordöstlich vom Wegacker. westlich von Neusträssle und Gaggalätsch»: L.Nb Mauren. S. 40 f. Zur Ethymologie des Namens vgl. Banzer u. a .. Flur und Name. S. 108 f. 61 S) Freundlicher Hinweis von Frau Eva Pepic. Schaan. 149
	        

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