Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER sein. Am nächsten Tag begab er sich ins Ried, um nach den Tieren zu sehen. Da fand er das Ross ganz ermattet und schindl dinn zu äusserst bei einem Strauch im Gra- ben. An einer kreisförmigen Spur um die Staude konnte er erkennen, wie das Ross im Kreis herum geritten wor- den war. Obwohl er den besten Weg über lauter Mähder gewählt hatte, vermochte er das Tier nur 
noch khümer- lich nach Hause zu 
treiben, dan das roß allzu math gewe- sen und immer zu auf die nasen wollen darnider fallen. Auch das Füllen 
sei ganz lamb gewesen. Nachdem er die beiden Tiere etliche Tage lang mit Stricken und Brettern aufgezogen hatte, verendeten sie beide gleichzeitig. Der Wasenmeister, der die Kadaver an 
den gehörigen orth geführt und geöffnet hatte, habe 
erklärt: Mein gueter freindt, das roß ist vil weiter gewesen, als du dier einbil- dest und wissen magst, er solle seinen stall benedicieren lassen, dan er möge sonst hineinstöllen, sovil er wolle, werde er doch khain stukh davon bringen. Bei der Öff- nung des Kadavers sei das Ross am 
Rücken brandl- schwarz gewesen. Ausser diesem Pferd gingen Jakob Marxer im selben Jahr noch vier andere zugrunde. Er verdächtigte Egle besonders deshalb, weil er - wie er- wähnt - seinen Buben in einem so engen Gässlein begeg- net sei, dass das Ross schwerlich ohne Egles Berührung vorbeikommen hätte können. Als Vorwand dafür habe ihm die Aufforderung gedient, das Büblein solle das Pferd nicht so stark antreiben. Die schriftlichen Unterlagen über die Zeugenaussagen Stachus Marxers und des Meisters Gabriel Lorenz liegen nicht mehr vor. Aus dem Salzburger Rechtsgutachten geht hervor, dass Egle einmal zusammen mit Lorenz zu den Kapuzinern gegangen war, um zu beichten 
und geistli- chen raths zu pflegen, weil man ihn der Zauberei halber verschrie. Nach einer 
anderthalbstündigen conferenz bei Pater Martin habe er die Beichte abgelegt. Dr. Welz sprach sich in den Rechtsgutachten vom März 1679 und vom Juni 1680 für eine Gefangennahme und Folterung Egles aus. Am 10. Juli 1680 wurde Andreas Egle gefangenge- nommen und verhört. Am zweiten Tag gestand er die He- xerei nach dem bereits angeführten Muster und wurde in der Folge zum Tod verurteilt sowie hingerichtet. JAKOB BLAICHER AUS ESCHEN, SOHN VALENTIN BLAICHERS (SRg, fol. 66a-69b: StAAug 2968, fol. 29a-31b u. 50b; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 4 u. 11; Welz 2, S. 21) Sein Vater war ein Spielmann, 
der dem golslestern hefftig ergeben war, und 
auch von iedermenigkhlich für einen hexenmeister gehalten, ia so gar in das angesicht hinein 
also gescholten worden und nichts anders zugewarten gehabt, als daß er were ergriffen worden, wan er den let- steren proceß erlebt hete. Valentin hatte einmal in der Fasnacht den jungen Leu- ten aufgespielt und zu ihnen 
gesagt: Danzet allesamen, in tausent deifel nammen. Daraufhin habe ihm einer der Burschen den Fiedelbogen aus der Hand gerissen, in vie- le Stücke zerbrochen und zum Fenster hinausgeworfen. Auch Blaicher selbst wurde fortgeschafft. Weiters hatten ihn 
die venefici et malefici denunziert 
und an der tortur ausgesagt, dass sie nahe seinem Haus im Widum-608 oder Pfründgut des Pfarrers zu Eschen einen Tanz gehalten hätten. Der 
Sohn bezeüget mit ainem worth mit allen seinen geberden nichts guets. Das könne man leicht daraus fol- gern, daß er in der kirchen nur daß halbe kreiz zu formie- ren und niemandt recht anzuschawen pflege. Der erste Zeuge, der bei der Inquisition am 5. September 1677 gegen ihn aussagte, war der 46-jährige Georg Falk. Er erklärte, dass er sich etwa vor sieben Wochen zu- sammen mit Blaicher wegen gewisser 
Geschäfte in dem landt herumb begeben habe und dabei mit ihm zu streiten gekommen sei. (Am 11. Februar 1679 legte Falk dar, sie hätten 
damals schwein getriben und seien in Haselstau- den bei Dornbirn hintereinander geraten.) Als sie sich später wieder vertrugen und in einem Dornbirner Gast- haus etwas miteinander tranken, verliess 
Falk gewisser Ursachen halber kurz die Stube. Bei seiner Rückkehr stell- te ihm Blaicher ein Glas Wein vor, das er wie zwei weitere austrank. Bald darauf jedoch bekam er unbeschreibliche Schmerzen im Leib, welche die ganze Nacht hindurch anhielten, bis er sich erbrach. Dabei habe Falk über zwanzigmal eine abscheuliche Materie von sich gestos- sen, die gleich 
einem kroten khres (Kröteneingeweide) ausgesehen habe, so dass man sie aufhaspeln hätte kön- nen. Sein Zustand habe sich seither zwar schon etwas gebessert, er könne jedoch immer noch kein Tagwerk ausführen, weil ihm dann gleich so eng in der Brust werde, dass er glaube, er müsse ersticken. Keine Arznei wirke dagegen. Er glaube, er werde sein ganzes Leben lang geschädigt bleiben. Er war vollkommen sicher, dass dieses Elend von dem Trunk herrührte, den ihm Blaicher in Dornbirn gereicht hatte. Landammann Jakob Schreiber bezeugte, dass Falk - anders als früher, als er ein emsiger Drescher war - bei 606) Bei Welz 2, S. 19, wird versehentlich angeführt, dass Eglins Großmutter verbrannt worden sei. 607) SRg, fol. 60a. falsch abgeschrieben als 1669. 608) Vgl. zu diesem Bogriff Banzer u. a., Flur und Name, S. 102 f. 141
	        

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