Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER bene Katharina Millerin etwa 12 oder 13 Jahre alt gewe- sen seien, habe die etwa gleichaltrige Hoppin erzählt, dass Ulli Göldi. der Knecht ihres verbrannten 
Vaters, alle zeit bei ihro gelegen und mit ihro Unzucht getriben habe, und zwar ohne Rücksicht darauf, 
dass ihro beede brieder und beede Schwester bei ihro in dem beth gelegen seien, von denen niemand etwas 
merkte. Und dises seye alle zeith geschechen. Das klagte Katharina einmal ihrer Schwester Euphemia, die 
entgegnete, er habe es auch also mit ihro gemacht. Euphemia fragte ihre Schwester, ob er dann auch mit ihro unzucht getriben habe, da. sy doch der mainung gewesen, er mache es nuhr mit ihro also, und dises zwar nach allgemainem brauch. Ausser- dem habe Katharina Hoppin einmal behauptet, sie sei auf den büchl gegangen, hätte eine Maus gemolken und dabei auch rehte guete milch von ihr bekhommen. Die nächste Zeugin war die 28-jährige Ursula Nesche- rin. Die Hoppin, 
ihre negste nachbeürin, habe vor zwei Jahren unbegerter Weise durch ihr 
Töchterlein in ainem kraten [Korb] kriese geschikht. Das Kind 
sagte: Da schikht dier die mueter kriese. Die Nescherin erklärte jedoch, sie hete deren nit vonnöthen, dan sy selbst gnueg kriese habe. Das Mädchen 
antwortete: Ey behalis nur, darfst nix darfür geben, die mueter hat mir befohlen, du sollest nur essen, es seien gar scheue kriese. Dieser Auf- forderung sei die Nescherin dann nachgekommen. Gleich darauf habe sie jedoch acht Tage lang Schmerzen gehabt, dass sie weder arbeiten noch sonst etwas zu tun ver- mochte, ia kheinen arm auflupfen khönnen. Als sie sich schliesslich 
erbrach (endtlich hab es einen bruch gewun- nen), sei ein erschrökhlich abschewliche materj, so grien und ganz zech gewesen, von ihr getrieben worden. Dar- aufhin sei es ihr besser gegangen. Sie 
habe a.lzeith etwas argwohns gegenüber der Hoppin 
gehegt, weiln man ihren vater verbrendt habe. Am 22. Februar 1679 sagte Sebastian Föhr 
aus, in let- sterem malefiz proceß sei der später verbrannte Michael Hilbi genau an dem Sonntag, an dem er gefangen werden sollte, zu Katharina Hoppin gekommen, wo sich auch Föhr befunden hatte. Hilbi beklagte sich 
damals, daß man die hexen fange, vermeldent: Wie ist daß ein armes ding, wie miesen wür unser leben anfangen, ich wais nit, wo aus noch ahn. Daraufhin unterhielt sich die Hoppin ganz still mit Michael Hilbi weiter, ohne dass Föhr verstehen konnte, was sie sprachen. Als Föhr jedoch nachher mit Georg Brendlin, dem Ehemann der 
Hoppin, auf das ban- ried ging, Streu zu machen, habe dieser zu ihm gesagt, wan man sein fraw (inquisitam) fangen wolle, solle er zue dem vater sagen, man solle ihm die thüer nit einbrechen, dan er wolle solche selbsten eröffnen. Dr. Welz fand es schon im März 1679 für angebracht, die Hoppin gefangenzunehmen und zu foltern. Auch 1680 meinte Welz, 
dass die ihrer zauberey halben vorhandene 
indicia schwerlich einen andern effect alß den holzstoß produciren werden. Laut Salzburger Rechtsgutachten wurde die Hoppin am 16. August 1680 vor Gericht examiniert. Drei Tage später zwang man sie auf der Folter zum üblichen He- xereigeständnis mit Angabe von Komplizen und richtete sie in der Folge hin. EUPHEMIA HOPPIN AUS RUGGELL, TOCHTER HANS HOPPS, GENANNT PFEIFER, UND DER KATHARINA WANGNERIN (SRg, fol. 51b-58a; StAAug 2968, fol. 24a; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 3 u. 10; Welz 2, S. 18 f.; Welz 3, S. 18-21) Am 20. August 1676 sagte der 37-jährige Fidelis Straub aus Gamprin unter Eid aus, Euphemia habe ihm einmal Birnen gegeben, vor denen 
ihm gegrauset, so dass er nur eine halbe davon ass. Daraufhin sei er noch am selben Abend erkrankt und habe am dritten 
Tag am ganzen leib underschidliche blateren bekhommen. Er wisse nicht, ob das von dein gefasten grausen oder dem zuvor bei nächt- licher zeith empfangnem kalten luffl herkhomme. Euphemia wurde auch durch die Angaben Stachus Marxers und seiner Ehefrau Anna Hebin belastet, die bei Katharina Wangnerin und Katharina Hoppin angeführt sind. Bei den erhaltenen Inquisitionsakten fehlen einige weitere Aussagen, die auf einschichtige Blätter notiert waren. Laut Salzburger Rechtsgutachten soll Meister Ulrich Büchel aus Ruggell zu Protokoll gegeben haben, er habe einmal Heu vom Vogt (Vormund) der Kinder Euphe- mias gekauft und damit seine Kühe gefüttert. Daraufhin hätten 
sie an der milch abgenommen. Er kenne zwar den Grund dafür nicht, verdächtige jedoch Euphemia, weil sie damals beim Kauf zugegen gewesen war. Adam Marxer, Georgs Sohn, hatte vom Vogt der Kin- der Euphemias zwei 
Kühe an daß fuetter genommen. Dass 
diese anfangs nit so gute milch hetten geben, alß wie seine andere küe, konnte er sich nicht anders erklären als durch einen Verdacht auf Euphemia. Adam Marxer, Pe- ters Sohn, bestätigte in der Folge die Aussagen seines Namensvetters. Jakob Heb aus Ruggell erklärte, seine Frau habe sich auf Euphemias Hochzeit eine Krankheit geholt. Als die Verdächtigte davon erfuhr, habe sie Hebs 
Frau zu dem teüffel gewisen. der ihr helffen solle, worüber daß weib 604) SRg, fol. 44b. 605) Weiler am Eschnerberg: LNb Eschen, S. 42 f. 139
	        

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