Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER Der 30-jährige Ulrich Marxer, Hansen Sohn, aus Rug- gell gab zu Protokoll, letzten Winter seien die Schweine der 
Pfeiferin auf seiner stach herumgegangen und von der Besitzerin oder ihren Leuten trotz aller Mahnungen nicht weggetrieben worden. Nachdem er dies selbst be- sorgt und weiteres gegen sie unternommen hatte, seien seine Schweine krank geworden. (Sie 
begannen zu aberi). Ein Teil von ihnen sei verendet, die anderen Tiere habe er durch angewente mitl erhalten können. Weiters habe er der 
Wangnerin ein hienlin zu todt geworffen. Daraufhin seien ihm innerhalb von acht Tagen vier Hennen einge- gangen, doch glaube er nicht, dass die Wangnerin oder die Ihren davon wussten. Am 1]. Februar 1679 gab der etwa 40-jährige Rochus Marxer aus Ruggell an, er habe eine Zeit lang mit Jakob Hopp, dem Sohn der Wangnerin, Holz gehauen. Dabei habe er einen Unfall erlitten, durch den sein 
Bein ganz krum worden war. Nachdem er einen Balbierer kommen lassen hatte, fand sich auch schon bald die Wangnerin in seinem Haus ein und schaute ihm, Rochus, über die Ach- sel, als er verbunden wurde. Dabei sagte 
sie: Behiet uns gott, wie ist das ein schaden. Als Rochus Marxer den Bal- bierer zur brend einlud, machte sie 
sich strakhs wieder fort. Er behauptete nun zwar nicht, dass ihm die Wang- nerin die Tanne auf den Schenkel fallen habe lassen, es erschien ihm aber doch verdächtig, dass sie so schnell wusste, was ihm passiert war. Er hatte gedacht, niemand im Dorf hätte von seinem Unglück auch nur das Geringste erfahren. Der 36-jährige (spätere Schrift) Stachus Marxer erklär- te, vor etwa sechs Jahren habe sein Bruder Ulrich eine Tochter der Wangnerin namens 
Euphemia zu heirathen gedacht. Auch seine Eltern waren damit einverstanden, beederseits freindtschafften zusammen khommen [zu] lassen. Er, Stachus. hingegen habe sich der Vereheli- chung widersetzt und sie mit allen Mitteln zu hintertrei- ben 
versucht, weilen die Hopische ein der hexerey halben verschraites geschlecht, das seinige aber davon pur undt rain. Deswegen sei Euphemia sogar einmal mit der Axt auf ihn zugetreten und habe von ihm verlangt, er solle er- klären, warum sie keine ehrlichen Leute seien. Da habe Stachus auf ihren verbrannten Vater hingewiesen. Dar- aufhin sei er seines Lebens nicht mehr sicher gewesen. Sein Vater Hans Marxer und Bartie Wohlwend hätten da- mals das Ärgste verhindert. Die Feindschaft mit den Hop- pischen währe jedoch bis heute. Kurz nach dem Streit sei einer seiner Kühe das halbe Euter verdorben sowie ein Schwein, das am Vorabend noch frisch und gesund gewe- sen war, in der Nacht verendet. Um Ruhe zu erlangen und von so beser nachbarschafft sich zuerledigen, habe er in der Folge sein Haus verkauft, und zwar an die Hoppi- schen selbst. Ausgenommen vom Kauf war ein Flachs- acker, wo das 
Gewächs auf daß aller schenest gstanden 
und aber über nacht ohne ainigens ungewiter oder schlag=regens dermasen verderbt und verdrillet worden, als wan die kazen oder der gleichen in selbigem umgerolt helen, da. man doch die geringste spur nit ersehen mögen. Daraufhin wurde Marxer zornig und ärgerte sich, dass er nicht wusste, wer den Schaden angerichtet hatte. Sein Schwager Jakob Hopp, der jüngste Sohn der Wangnerin, lachte über seinen Verdruss, hegte denselben Verdacht wie er und 
sagte, es were da. ein dr. vonnöthen, der dise such declarierte. Euphemia kam jedoch aus dem Haus gelaufen und 
rief Wer hats gethan, wer hats gethan? Bald darauf erblindete Stachus Marxer 
ein ansehenlicher hengst, den er zuvor nicht um 30 Gulden verkauft hätte. Jakob Hopp hatte davor 
erklärt: Der Stachus reitet wohl wackher herumb, aber gebe er achtung, ob er auf st. Johanni tag auch noch also werde reiten khönnen- wel- ches ihme freilich ohnmöglich worden, weilen daß roß auf selbigen tag stockh blind gewesen. Am 13. Februar 1679 gab die 49-jährige Madgalena Millerin aus Ruggell zu Protokoll, die Wangnerin sei etwa vor zwei Jahren zu Vinzenz Öhres Schweinestall gegan- gen und habe 
dort ein fehrlin besichtiget. Nachdem sie von der Millerin gefragt worden war, was sie hier mache, antwortete 
sie, sy habe das fehrlin beschawt, es seye wohl ein scheues fährlin, thüe alles an ihme vor fäthe schlöteren. Daraufhin sei das Ferkel jedoch 
bald khrum und lahm geworden, so 
dass es die fues auf der erden nachschlepen miessen, und nach drei Wochen verendet. Dabei sei kein anderer fremder Mensch ausser der Wang- nerin in den Stall gekommen. Am 22. Februar 1679 wurde eine weitere Zeugenein- vernahme gegen die Wangnerin vorgenommen, die im schellenbergischen Inquisitionsprotokoll nicht vermerkt ist. Laut Salzburger Rechtsgutachten war der erste Zeuge Christian Conrad, Hansen Sohn. Die entsprechende Ein- tragung wurde später wieder durchgestrichen. Möglicher- weise waren die Unterlagen in Unordnung geraten, denn mit Christian Conrad hätte zum einzigen Mal ein Bewoh- ner der Grafschaft Vaduz bei einer Inquisition über je- manden aus der Herrschaft Schellenberg ausgesagt. Die zweite Zeugin bei der Inquisition von 22. Februar 1679 ist in den schellenbergischen Unterlagen verzeich- net. Es handelte sich dabei um die 35-jährige Anna Büch- lin, die Ehefrau Andreas Büchels. Sie gab zu Protokoll: Als sie ihrem Schwiegervater Hans Büchel, der mit ihrer Stiefmutter, der Wangnerin, verheiratet 
war, gehewet, habe 
sie zu seinen medlen gesagt, sie sollen ihr Birnen holen. Die Wangnerin war dagegen und musste 
erst von dem mann darzu gezwungen werden, so dass sie dem Wunsch nur mit höchstem Unwillen nachkam. Am folgen- den Tag habe Anna zwei oder drei Birnen auf nüchternen Magen gegessen, woraufhin 
sie also bald einen solchen frost in hend und fieß bekhommen, daß sy sie durch die 133
	        

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