Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER JAKOB SCHECHLE AUS MAUREN,596 WOHL SOHN DER BARBARA MORATIN (SRg, fol. 271a-272a; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 20; Welz 3, S. 38 f.) Fidelis Kiber gab bei einer undatierten Inquisition zu Protokoll, dass Jakob Schechle einmal ohne sein Wissen in den Stall gekommen sei und dem Ross Heu vorgeschüt- tet habe. In einer anderen Version dieser Aussage ist nicht mehr davon die Rede, dass Schechle den Stall ohne Wissen des Besitzers betreten hatte. Auf alle Fälle sei das Pferd daraufhin gleich erblindet und habe sich 
danach so sehr verblüettet, dass es nach sechs oder sieben Wochen verendet war. Kiber verdächtigte Schechle auf Grund der Angaben des Wasenmeisters. Als dieser den Tierkadaver geöffnet hatte, habe er nämlich erklärt, das Pferd 
sei von bösen leüthen verritten worden, weil es an den Nieren ganz schwarz war. Dr. Welz sprach sich in seinem Gutachten vom Juni 1680 gegen eine Gefangennahme Schechles aus. Über ihn lie- gen auch keine weiteren Unterlagen vor. KATHARINA WANGNERIN AUS RUGGELL, WITWE HANS HOPPS, GENANNT PFEIFER, EHEFRAU HANS BÜCHELS (SRg, fol. 35b-41a; StAAug 2968, fol. 12a- 19a. u. 51a-52a; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 3; Welz 2, S. 13-16) Ihr erster Mann, Hans Hopp vulgo Pfeifer, war 1669 hin- gerichtet worden. Der erste Zeuge bei der Inquisition vom 10. Februar 1679 war der 30-jährige Andreas Büchel aus Ruggell. Er sagte unter Eid aus, dass sein damals zweijähriges Kind vor etwa zweieinhalb Jahren auf die Gasse gegangen sei und vor der Wangnerin als einer nächsten Nachbarin seine Notdurft verrichtet 
habe, wie unmündige kinder ohne schandt zuethuen pflegen. Daraufhin sei der Sohn der Wangnerin ganz zornig zur Mutter des 
Kindes geloffen und sye also ahngefahren, sye solle die kinder zu haus behalten und verhieten, daß sy ihme solchen unflath nit für daß hauß machen, dan dises welle er nit leiden. Die Frau Andreas Büchels antwortete, wenn er das oder ähn- liches nicht 
ertrage, so solle er der nachbaren auch mießig gehn und sy nit alle augenblikh gleichsam bald umb dises, bald umb ienes ahnlaufen und. leichens [Aus- leihens] halber ansprechen, wie er ihren thüe. Nach acht Tagen bekam das Kind oberhalb des Näs- leins einen kleinen Flecken, der trotz aller angewandten Mittel um sich 
frass, daß innerhalb 14 tagen der schaden haut und haar bis auf die halbe schaitel hinauf mit /reg-sten 
schmerzen des armen khindts verzörl gehabt hatte. Als der Vater beim Doktor am Hirschensprung Hilfe such- te, erklärte 
dieser, es seie große zeith, daß er zu ihm khommen, dan iez khönne er noch helfen, fals er aber noch 8 tag angestanden, wurde es vil haben zuthuen ge- ben. Er erhielt drei 
rote pülferle, die er dem Kind in ei- nem mießle oder süplein einzugeben hatte. Ein grünes sollte 
er mit schmer [rohem tierischem Fett591] zu ainem selblin machen und das Kleine damit einschmieren. Dabei hatte er genau darauf zu achten, dass innerhalb der näch- sten acht Tage kein fremder Mensch zu dem Kind gelas- sen werde; denn es würde sich ergeben, dass jemand komme und frage, wie es mit ihm stehe. Genau das geschah auch: Die Wangnerin kam dreimal und wollte das Kind sehen. Nachdem ihr der Zutritt stets verweigert worden war, genas es durch die oben genann- ten Mittel. Gegen die Wangnerin sprach weiters eine Aussage, die Andreas Miller aus Gamprin bei der Inquisition über ihren Sohn Silvester Hopp vorgebracht hatte. Sie bezog sich auf einen angekündigten Schadenzauber mit ver- meintlich eingetretener Wirkung. Bei einer Zeugeneinvernahme am 19. August 1676 gab der 70-jährige Landfähnrich Hans Büchel aus Ruggell zu Protokoll, letzten Frühling, als Jos Mader, ein Sohn And- reas Maders von Matscheis,598 
verstorben und in den bäum gelegt worden war, sei ein Hund zu dem Leichnam gekommen, der sich nicht mehr vertreiben habe lassen, bis 
man mit einer trenzen (Pferdezaum) nach ihm gewor- fen und ihn an der Nase verletzt habe. Gleich daraufhabe die 
Wangnerin umb den balbierer (Wundarzt) gesandt und sich curieren lassen, wodurch sie verdächtig geworden war, sye miesse der hundt gewesen sein. Diese Aussage wiederholte der Landfähnrich bei der Inquisition am 10. Februar 1679. Dabei ergänzte er die Darlegungen noch um einige Details, die er von Andreas Mader aus Matscheis vernommen hatte. Der Hund habe dessen Sohn Jos Mader gebissen und 
dabei dermassen vergifftet, dass 
dieser ohngeacht aller angewendten mit- ten hab sterben miesen. Daraufhin habe der Hund selbst den Leichnam 
noch angreifen wollen, ia seie vertier ver- muetlich, daß diser hundt allen Maderischen nachgesezt habe. Denn als Andreas Mader vor einiger Zeit in seiner Tenn gemetzget habe, sei der Hund hergelaufen und habe ihn so attackiert, dass er sich zusammen mit den anderen drei 
Anwesenden vor seinen grimmigen anfahl nur khim- 596) Die Inquisitionsaussagen über Jakob Schechle wurden verse- hentlich den Aufzeichnungen aus der Grafschaft Vaduz zugeordnet. 597) Vorarlbergisch.es Wörterbuch, Bd. 2, Sp. 984. 598) Fraktion des linksrheinischen Teils der Altgemeinde Altenstadt. 131
	        

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