Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER zogen hatte. Darüber sei er zornig geworden und habe er- klärt, weil weder ziehen noch bethen helffe, so iniesse er nuhr schweren. Dann habe er etwas von der Milch und dem Rahm seinen Hennen 
gegeben, darvon die scheuste gleich maustodt auf den ruggen darnider gefallen. Da- raufhin habe er den Rest weggeschüttet und erfahrene Nachbarn zu Rate gezogen. Diese wollten zunächst wis- sen, ob der Rahm, wenn man ihn auf das Feuer stellte, überüef oder nicht. Als er erklärte, das tue er wie ge- wöhnlich, rieten sie ihm, er solle einen Kessel voll Wasser sieden, geweihtes Salz hineintun, das Geschirr damit wacker ausbrühen und 
mit geweichter rauten, die im dreisigisten geweiht worden 
waren, dapfer reiben, denn es seie der fehler nit an der milch, sonder am gschür. Den Rat habe er befolgt und gleich beim ersten Versuch wie- der wie früher schmalzen können. Als Verursacher der Probleme verdächtigte er Ulrich Kiber. Dr. Welz erklärte in seinem Gutachten vom März 1679 die anfänglichen Schwierigkeiten beim Schmalzen durch die Rückstände von alkalischem Salz nach der Reinigung ei- nes Gefässes. Sie machten eine Scheidung der Butter von der Milch unmöglich. Dr. Welz nahm an, dass Kiber das Gefäss vor der Rückgabe ordentlich gereinigt habe. Der Tod der Henne bestärkte ihn nur in dieser Vermutung. Im Gutachten vom Juni 1680 lehnte Dr. Welz abermals eine Verhaftung Kibers ab. Laut Prozessopferliste von 1682 lagen keine Unterla- gen über ein Gerichtsverfahren gegen ihn vor. MARIA HOPPIN AUS RUGGELL, TOCHTER MARTIN HOPPS UND SCHWESTER ENDERLE HOPPS.592 EHEFRAU HANS ÖHRES, GENANNT EGLE593 (SRg. fol. 75a-77b; StAAug 2968, fol. 36a-37b; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 5; Welz 2, S. 23 f.) Marias Vater Martin und ihr Bruder Andreas Hopp waren verbrannt worden. Wie sie selbst stand auch ihr Bruder Martin in starkem Hexereiverdacht. Der erste Zeuge bei der Inquisition am 23. September 1675 war der 45-jährige Norbert Wohlwend aus Ruggell. Er erklärte, dass er am Margarethentag auf einem seiner Kirschbäume zwei Knaben erwischt habe, die durch das Herunterreissen der nesten dem Baum grossen Schaden zufügten. Zornig schlug er mit einem Stecken 
das bieblein der Hoppin, das sich noch auf dem Baum befand. Am fol- genden Tag hatte 
er wegen ihres khucklins eine kleinere Auseinandersetzung mit der Hoppin. Er wisse aber nicht, was sie dabei gesagt habe, denn er 
sei ganz gehörlos. Darüber könne Hans Föhr besser Auskunft geben. Auch mit dem Mann der Hoppin sei er schon etliche Male in 
Streit geraten. Jedenfalls sei am Tag nach dem Vorfall am Kirschbaum Wohlwends dreijähriges Töchterlein, das da- vor seines darfürhaltens ganz frisch und gesundt gewe- sen war, völlig erlahmt. Er führte dieses Unglück auf nie- manden anderen als auf die Hoppin zurück. Am nächsten Tag wurde Hans Föhr594 aus Ruggell ein- vernommen. Er sagte aus, die Hoppin habe sich bei ei- nem haimbgarten nahe einer Kapelle in Gegenwart vieler Personen über die 
Schmachworte höchlich beklagt, die ein Sohn Wohlwends wegen ihres Buben geäussert hatte. Als alle Leute noch beisammen gesessen waren, sei auch Norbert Wohlwend zu ihnen gekommen. Daraufhin habe ihn Jakle Hopp 
gefragt: Norberth, hab ich dier die kriese genommen? Er 
antwortete: Nicht du, sonder der Maria hiezugegen ihr söhn hats gethan, weicheis] ich eben so hoch nit achtete, da fern er die nest nit so übel verderbt hete. Die Hoppin bestritt jedoch die Teilnahme ihres Sohns, worauf Wohlwend entgegnete, er habe ihn ja selbst am Baum angetroffen. Im Zuge des folgenden Streits habe die Hoppin zu Wohlwend 
gesagt: Thue nur nit also, du wirst mich nit. fressen. Zwei Stunden darauf sei Wohlwends 
Kind ganz erlamet, also das mönigkhlich groses mitleiden mit ihme Wolwenden getragen, ausser die Hopin habe ainiges herzenlaid nit erzaigt, sonder ganz still geschwigen. Dr. Welz bezeichnete die Hoppin im März 1679 zwar als Ungeziefer, stellte aber fest, dass die vorliegenden Indi- zien nicht für eine Verhaftung ausreichten. Am 29. August 1680 wurde der 60-jährige595 Adam Mar- xer, Georgs Sohn, zu Ruggell über Maria Hoppin einver- nommen. Er erklärte, sie sei seines 
Wissens ein guettes weib, so armen leüten vil guets zu thun pflege. Gegen sie bestehe kein grosser Argwohn, ausser dass 
sie gemain- lich umb die zeit, da man hexen einziehe, am Abend die Läden im ganzen Haus schliesse, was sie sonst das ganze Jahr hindurch unterlasse. Ausserdem hege man einen Verdacht gegen die Hoppin, weil ihr Mann, der verbrannt wurde, selbst nicht viel von ihr gehalten haben konnte; denn als man ihn gefangen hatte, fragte er die Geschwo- renen, ob sie seine Frau holen wollten. 590) Heute Mösma: LNb Eschen. S. 36 f. 591) Heule Mösma: LNb Eschen, S. 36 f. 592) StAAug 2968, fol. 36a-37b. 593) Vgl. nachfolgende Eintragung des Hans Öhre. 594) Er war zum Zeitpunkt der Inquisition 45 Jahre alt. 595) Die Altersangabe stimmt nicht mit derjenigen bei der Inquisi- tion über Magdalena Spaltin überein. 129
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.