Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER Schlussbemerkungen Auf Grund der Quellenlage konzentriert sich unsere Kenntnis der gerichtlichen Flexenverfolgungen in der Grafschaft Vaduz und in der Herrschaft Schel- lenberg auf deren letzte Phase in den Jahren 1679 und 1680. Über die entsprechenden Ereignisse vor der Mitte des 17. Jahrhunderts sind nur noch weni- ge Unterlagen erhalten. Bezeichenderweise fanden die drei ersten bekannten Schwerpunkte der Fle- xenverfolgungen am Ende des 16. Jahrhunderts, in den Jahren um 1630 und in der Mitte des 17. Jahr- hunderts aber gerade zu Zeiten statt, als in zahlrei- chen Territorien des deutschen Sprachraums Pro- zesswellen zu verzeichnen waren.565 Bei den letzten Vaduzer Hexenprozessen zwi- schen 1678 und 1680 gilt es vor allem zwei weit verbreitete Auffassungen zu korrigieren. Dazu zählt zunächst die Vorstellung, dass in Vaduz um 1680 eine der «ganz großefn] Hexenverfolgungen» im deutschsprachigen Raum beendet wurde, die sich über 30 Jahre hin erstreckt hatte oder mit den Gerichtsverfahren um die Jahrhundertmitte unmit- telbar zusammenhing.566 Die Grundlage für diese Auffassung schuf schon der kaiserliche Kommissar Fürstabt Rupert von Bodman, der in einem Schrei- ben vom Mai 1685 von Hexenprozessen in Vaduz sprach, wellche bereiths von 30 jähr hero fast ohn underbrochen gewehret und das gantze landt gleichsam in ein erbärmliches blutbad verwandlet haben.™'7 In ähnlicher Weise heisst es auch im Tü- binger Rechtsgutachten von 1681, dass in der Graf- schaft Vaduz seit langer 
Zeit vast kein jähr vorbey gestrichen, da nicht wegen hexereg verschidene persohnen wegen ihrer selbst bekandten vergifft: undt bezauberungen an leüthen, vich und feld, dem scheüterhauffen zuegeführt undt verbrent worden waren, sodaß ganze familien von keinem anderen tod dan disem wegen hexerey verbren- nens wissen.r,GS Das Interesse hinter der Darstel- lung Bodmans ist bekannt: Sein Verdienst bei der Beendigung der gerichtlichen Hexenverfolgungen erschien dadurch in noch besserem Licht. Wir wis- sen jedoch mittlerweile, dass die Gerichtsverfahren gegen Hexen in der zweiten Hälfte des 17. Jahr- hunderts in grossen Abständen geführt wurden und nicht als Einheit betrachtet werden können. 
Trotzdem bildet die Prozessserie in Vaduz zwi- schen 1678 und 1680 mit etwa 60 Hinrichtungen gemeinsam mit den Salzburger Zauberer-Jackl- Prozessen, die ungefähr 140 Todesopfer forderten, weiterhin eine der beiden grössten Hexenverfol- gungen ihrer Zeit. Friedrich Merzbacher ging bei seinem Artikel im «Lexikon für Theologie und Kirche», in dem er Vaduz neben Mainfranken und Lemgo in Westfalen sogar zu den europäischen «Brennpunktefn] der Hexenseuche» rechnete,563 zwar von deutlich über- höhten Zahlenwerten aus; auch die im Tübinger Gutachten angeführte Hinrichtung vieler Genera- tionen mancher Familien entspricht nicht den Tat- sachen; und der von Josef Büchel in der Geschichte von Triesen dargelegte «krasseste Fall»570 reduziert sich bei genauer Betrachtung auf die Hinrichtung von Frauen aus «nur» zwei Generationen.571 Den- noch wiesen die Hexenverfolgungen in der Graf- schaft Vaduz und in der Herrschaft Schellenberg um die Mitte und in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts - bezogen auf die Bevölkerungs- 557) Vgl. z. B. Vor Jahr und Tag, S. 133 f. Maidorf datiert ihre Er- zählung allerdings ins Jahr 1636 (S. 5). 558) Seger. Sagen. S. 135. 559) Ebenda, S. 103. 560) Ebenda, S. 4. 561) Ebenda, S. 48-51 u. 53. 562) Ranke, Grundfragen, S. 8. 563) Seger, Sagen, S. 4. 564) Strasser, «Ein Sohn des Thaies», S. 78. 565) Schormann, Hexenprozesse, S. 55. 566) Vgl. Behringer, «Erhob sich das ganze Land». S. 168; ders., Bayern, S. 346. 567) ÖStA Deneg. Ant. 96. 568) Ebenda, Tübinger Rechtsgutachten, S. 1. 569) Merzbacher, Hexenprozeß, Sp. 318. 570) Nämlich derjenige der Familie der Spiesin. 571) Büchel, Gemeinde Triesen, S. 915. Dass die «entwichene» Mutter der Spiesin vor ihrer Flucht bereits vor Gericht gestanden war, steht keineswegs fest. Über die Spiesin selbst wurde nur inqui- riert. 123
	        

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