Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER Mit «Ehrfurcht» hingegen sprach Seger schon im ersten Satz seiner Darlegungen vom Salzburger Rechtsgutachten. Daran bemängelte er nur, dass die «nüchtern-zergliedernde Ausdrucksweise des Juristen» nach seinem Empfinden noch zuwenig moralische Empörung erkennen liess. «Mit Schrek- ken wird der Leser durch die kalte Art erfüllt, in der alles beschrieben wird. In keinem Akt bricht ein Wort des Entsetzens über die Verblendung der Menschen und die Verbrechen der Obrigkeit durch.» «Das Große, Erhebende bei der Betrach- tung der geschichtlichen Vorgänge» begegnete ihm erst in Gestalt des Reichshofrates und der kaiser- lichen Kommission, die verhinderten, «daß Willkür, Haß und Geldgier sich den Titel des Rechtes an- maßen». Trotz aller dramatischen Wirrnisse stellte Seger befriedigt fest: «Das Recht bricht sich endlich doch die Bahn!»519 BÖSE OBRIGKEIT UND HELDENHAFTE MÜTTER Die Hauptschuldigen an den Hexenprozessen wa- ren für Seger der skrupellose emsische Landesherr und seine Beamten. Mit den abergläubischen Un- tertanen hätten sie ein leichtes Spiel gehabt: «Kein Volk rottet sich zusammen und verjagt die Unter- drücker.»520 Otto Seger fiel es sichtlich schwer anzuerkennen, dass die Untertanen sogar «die Hinrichtungen von Mitbürgern um des Geldes wil- len gebilligt» hatten.521 Dabei wurden die Verfol- gungen von ihnen nicht nur gebilligt, sondern mas- siv gefordert und gefördert. Seger musste also «im- mer wieder» feststellen, «daß Landammänner und Richter in den Prozessen nicht milder waren als die Beamten des Grafen, daß sie Prozesse und Konfis- kationen forderten». Aber schon im nächsten Satz erinnerte er daran, «daß die Zeit eine durch und durch absolutistische ist: Lange dachte niemand an die Möglichkeit, gegen den Landesherren und seine Willkür Recht zu bekommen ,..».522 Um die Verworfenheit der Obrigkeit möglichst eindrücklich zu beweisen, nahm es Seger mit den Quellen nicht immer ganz genau. Nicht nur bei der 
Zahl der Todesopfer neigte er zu Auslegungen zu- ungunsten der Obrigkeit, sondern auch bei den Konfiskationen. So erklärte er eine Schätzung des Triesner Pfarrers, nach der bei den Hexenprozes- sen im Laufe der letzten 32 Jahre ohne Zweifel über 100 000 Gulden eingezogen worden seien,523 einfach zu einer amtlichen Feststellung in einem Kommissionsbericht.524 Eine Übersicht über die noch ausständigen Konfiskationsgelder, die am 1. April 1680 zusammengestellt worden war,525 wurde bei Seger gar zur Auflistung der Einnahmen eines einzigen Tages.526 504) Vogt, Hexenprozesse, S. 1. 505) Ebenda, S. 8. 506) Ebenda, S. 11. 507) Ebenda, S. 11. 508) Behringer, Bayern, S. 341. 509) Vgl. Behringer, Geschichte, S. 119-135. 510) Vgl. Büchel, Pfarrei Triesen, S. 63 f. 511) In Marianne Maidorfs Roman «Die Hexe vom Triesnerberg» bildete die Rache für eine verschallte Liebe den Auslöser für eine Hexenverfolgung. 512) Behringer, Geschichte, S. 102-125; Lorenz-Bauer, «Hexenfor- schung», S. X f. 513) Seger, Hexenprozesse, S. 76. 514) Ebenda, S. 102. 515) Ebenda, S. 72. 516) Ebenda, S. 75. 517) Ebenda, S. 73. 518) In seiner Empörung liest er in einem Fall «Närrinnen» statt «Näherinnen»: Seger, Hexenprozesse. S. 73. 519) Ebenda, S. 48. 520) Ebenda, S. 48. 521) Ebenda, S. 103. 522) Ebenda, S. 109. 523) StAAug 2971, fol. 22b. 524) Seger, Hexenprozesse, S. 102. 525) StAAug 2969, fol. 49a-50b. 526) Seger, Hexenprozesse, S. 103. 117
	        

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